Zwangstillegung trotz ordnungsgemäßer Abmeldung ?

Hallo alle zusammen,

ich habe folgendes Problem wegen starken finanziellen und privaten problemen die ineinandergreifen konnte ich meinen letzten Versicherungsbeitrag nicht bezahlen natürlich kam eine Mahnung woraufhin ich dem netten Mitarbeiter der Versicherung erklärte das ich am erst 15. des nächsten Monats alle enstanden kosten also zinsen,Beitragsrückstände,gebühren bezahlen kann.Dies ging in Ordnung.

Leider hatte es sich derweil ergeben das das Fahrzeug fahruntüchtig wurde und ich es einen tag später Abmelden ließ vorher natürlich auf einem Privatgrunstück abgestellt habe und es am darauffolgenden tag durch einen Autoverwerter verwerten ließ einen Offiziellen verwertungsnachweis bekam ich natürlich auch.
Eine Woche später bekam ich die „Kündigung des Vertrages“ wie die androhung weiterer kosten und die zwangstillegung.
Natürlich war ich erst verwirrt da das fahrzeug ja abgemeldet wurde und der Herr bei der Zulassungstelle meinte „wir geben der Versicherung an das das Fahrzeug abgemeldet wurde“(da das alles elektronisch geht sollte das ja einen tag später bei der versicherung sein)…gut dachte ich dann hat sich das ja erledigt ich bezahle schnellst möglich die rückstände und fertig.

Es ist ja nun der Fall das wahrscheinlich eine Zwangsstillegung veranlasst wird…kann dies zu kosten führen obwohl eine Woche zuvor das auto offiziell Abgemeldet und verwertet wird ?

Müsste sich die Versicherung nicht erstmal mit der Zulassungstelle kurzschließen ? Müssten die dann nicht hören das eine zwangstillegung sinnloss ist da das auto bereits abgemeldet wurde ?

hiernochmal einige Fakten zur einfachen Übersicht:

-14.12. Abmeldung des KFZ
-15.12 Abholung des KFZ durch Autoverwerter mit verwertungsnachweis bestätigt.
-22.12 Schreiben der Versicherung mit Kündigung und androhung einer zwangsstillegung und der damit verbundenen kosten.

Da dazwischen nun Weihnachten war konnte ich mich nicht mit der Versicherung in verbindung setzen.Daher erste Ratschläge oder infos von euch würden mir bei meinen ersten schritten evtl helfen :stuck_out_tongue:

p.s Bitte keine selber schuld oder Zahl doch antworten…mir ist mein fehler bewusst es ging leider nicht anders und ich habe vor sehr bald alles zu bezahlen.

Ich danke euch schon im vorraus !!

Hallo alle zusammen,

Hallo!

Es ist ja nun der Fall das wahrscheinlich eine
Zwangsstillegung veranlasst wird…kann dies zu kosten führen
obwohl eine Woche zuvor das auto offiziell Abgemeldet und
verwertet wird ?

Nein. Die Zwangsstilllegung wird von Amtswegen veranlasst. Die Versicherung teilt dem Straßenverkehrsamt dafür mit, dass der Versicherungsschutz erlischt und das Amt muss dann tätig werden. Da das Fahrzeug bereits abgemeldet ist, passiert jedoch nix.

Ungeachtet dessen würde ich schnellstmöglich Kontakt mit der Versicherung aufnehmen um die Zahlung der noch ausstehenden Forderungen zu regeln.

Gruß Knipser

Ganz einfach: Ein Auto, dass nachweislich bereits abgemeldet ist, kann nicht mehr zwangsweise stillgelegt werden.

Der Versicherung sendet man eine Kopie des Nachweises über die Abmeldung (z.B. eine Kopie der entspr. gekennzeichneten, alten Fahrzeugpapiere oder der Quittung über die Abmeldegebühr.)

Hallo,

meines Wissens nach wäre die Zwangsstilllegung hinfällig, aber genau kann ich hier leider keine Auskunft erteilen. Inzwischen wird die Versicherung bestimmt erreichbar sein, am besten nur mit der Hauptstelle sprechen, die Agenturen wissen manchmal nicht so genau bescheid.

Viele Grüße,
Micha

wenn das Auto abgemeldet ist kanns ja nicht zwangsstillgelegt werden… macht grad keinen Sinn…

hat sich bestimmt schon erledigt…??? Oder?

ja hat sich erledigt machte natürlich gar keinen sinn…

wenn das Auto abgemeldet ist kanns ja nicht zwangsstillgelegt
werden… macht grad keinen Sinn…

hat sich bestimmt schon erledigt…??? Oder?

Ja vielen Dank hat sich erledigt hatte sich wohl überschnitten…

Danke nochmal :wink: HAt sich erledigt war ein Missverständniss.

da hast du allerdings Recht das war auch teil des Problems :wink: Danke