Zwangsversicherung bei alter Krankenkasse Harz 4

Brauche für den Harz 4 Antrag, ein Angebot von einer Krankenkasse.

Wollte mir dan bei der AOK eins einholen, die meinten das ich mich bei meiner alten Krankenkasse versichern muss, müsse dan halt wieder zur TKK.

Ich bin jetzt seit mehreren Jahren nicht Krankenversichert und müsste dan , wenn ich mich bei der Tkk wieder versichere, mich rückwürkend versichern, was sehr sehr teuer wäre.

Die Frau von der AOK meinte was von SGB5, habs mir angeschaut, verstehen nichts.

Haben die Recht und ich muss mich wieder bei der TKK versichern und haufen Geld rückwirkend bezahlen, oder habe ich auch eine Möglichkeit aus der Sache noch gut raus zu kommen?

Hallo, warst Du gar nicht krankenversichert oder privat versichert? Es gibt eine gesetzliche Pflicht eine Krankenversicherung abzuschließen.
In deinem Fall würde ich auf jeden Fall zu einer rechtlichen Beratung gehen z.B. Verbraucherzentrale. Denn bei dir ist der Fall knifflig.
Gruß Gaby

Hallo,

Versicherungsrecht ist leider nicht meine Baustelle.

MfG
Thomas H.

Hallo… TK ist zuständig… immer die letzte Kasse.

Gruß, Christian

In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Damit niemand einen Zeitraum unversichert ist/bleibt, kann man sich nicht einfach so bei der Kasse seiner Wahl versichern, sondern immer nur bei seiner letzten. Eine andere Kasse darf einen nur dann aufnehmen, wenn man die Kündigungsbestätigung der Vorkasse vorlegt, die aber nahtlos sein muss. Krankenkassen werden aller 4 Jahre von einer unabhängigen übergeordneten Stelle geprüft- wenn diese sich nicht an die Lückenlosigkeit gehalten hat, muss dies rückwirkend korrigiert werden und Du bist wieder da, wo Du jetzt bist.

Die alte Kasse kann man also nur per Kündigung verlassen.

Die Nachforderung der TK ist rechtens, um eine Nachzahlung für den unversicherten Zeitraum kommst Du nicht drumrum.

Hallo, Cityboy,

so wie es aussieht, müssen Sie sich bei der alten Krankenkasse erneut versichern. Bei einem Wechsel wird von dieser eine Bestätigung verlangt und die wird nicht erteilt, so lange Beiträge ausstehen. Ich würde Ratenzahlung vereinbaren. Weitere Infos unter der Frage im Internet: „Harz4-Zwangsversichert bei alter KK rückwirkend versichert?“
Es werden mehrere gute Tipps gegeben.
Viel Erfolg- Schaddie

Tut mir leid, da weiß ich leider auch nicht bescheid. Bitte frag ein anderes Mitglied.

Hallo,

das Problem ist, dass wir eine KRankenversicherungspflicht haben. WEnn sie zuletzt bei der TKK versichert waren haben sie warschienlich dort nicht gekündigt sondern nur ihre Beiträge einfach nicht gezahlt? Für eine einen Krankenkassenwechsel wird immer eine Kündigungsbestätigung der alten Krankenkasse benötigt. Vielleicht ist es eine Möglichkeit trotzdem noch einmal mit der TKK Kontakt aufzunehmen und zu klären was an Beiträgen überhaubt offen steht. ICh bin nicht ganz sicher aber wenn die TKK die letzte gesetzliche KRankenversicherung von ihnen war ist diese auch verpflichtet sie wieder zu versichern. Sie sollten sich dort auf jedenfall erkudigen.

Grüße Claudia