Liebe/-r Experte/-in,
mein Bruder hat ein Haus ersteigert und der Vorbesitzer möchte nicht ausziehen. Was können wir tun, ohne den Gerichtsvollzieher zu schicken.
Hat der Vorbesitzer noch wohnrecht?
Wohnrecht hat er keins!
Aber ohne Gerichtsvollzieher meist keine Chance. Korrekter Weg ist Zwangsräumung beantragen, da er keinen Mietvertrag hat, genießt er auch nicht den Mieterschutz und deren Fristen.
Man kann natürlich einen Auszug versuchen zu erzwingen in dem man das Haus von jeglicher Versorgung nimmt. Also Strom und Wasser abstellen lassen! Bei allen Versorgern den Nachweis erbringen das man neuer Eigentümer ist und keinerlei Versorgung des Anwesends haben möchte, auch nicht bei fremder Kostenübernahme.
Liebe/-r Experte/-in,
mein Bruder hat ein Haus ersteigert und der Vorbesitzer möchte
nicht ausziehen. Was können wir tun, ohne den
Gerichtsvollzieher zu schicken.
Hat der Vorbesitzer noch wohnrecht?
Hallo,
das kommt darauf an, ob ein Wohnrecht noch bestehen blieb. Sieht man aus den Unterlagen der ZV. Ggf den Rechtspfleger fragen.
Wenn kein Wohrecht besteht, muß geklagt werden.
Liebe/-r Experte/-in,
mein Bruder hat ein Haus ersteigert und der Vorbesitzer möchte
nicht ausziehen. Was können wir tun, ohne den
Gerichtsvollzieher zu schicken.
Hat der Vorbesitzer noch wohnrecht?
Liebe/-r Experte/-in,
mein Bruder hat ein Haus ersteigert und der Vorbesitzer möchte
nicht ausziehen. Was können wir tun, ohne den
Gerichtsvollzieher zu schicken.
Hat der Vorbesitzer noch wohnrecht?
Hallo,
um hier eine verbindliche Antwort geben zu können müsste man das Grundbuch der Immobilie kennen.
Das Haus müsste durch Ihrer Bruder geräumt werden (Gerichtsvollzieher)
Desweiteren sagt unsere Kanzlei:
Der Zuschlagsbeschluss gilt als Räumungs- und Herausgabetitel gegneüber dem Schuldner. § 93 ZVG
Das Räumungsverfahren ist ein normales Zwangsvollstreckungsverfahren. Der neue Besitzer darf nicht eigenmächtig handeln sondern der Gerichtsvollzieher muss handeln und dem Schuldner den Räumungstermin mitteilen.
Anträge gegen die Räumung sind spätestens 14 Tg vor dem Termin zu stellen. (§ 765a)
Ohne Gerichtsvollzieher wird es also nicht gehen.
mfg
M.Choque
Hallo, als rechtlicher Weg geht nur die Zwangsräumung aus dem Zuschlagsbeschluss, sofern es sich tatsächlich um den vorherigen Eigentümer handelt und nicht um einen Mieter. Ein Wohnrecht besteht für den Eigentümer nicht.
Also Strom und
Wasser abstellen lassen! - ist eine gute Idee, das werden wir versuchen. Danke
Liebe/-r Experte/-in,
mein Bruder hat ein Haus ersteigert und der Vorbesitzer möchte
nicht ausziehen. Was können wir tun, ohne den
Gerichtsvollzieher zu schicken.
Hat der Vorbesitzer noch wohnrecht?
Antwort:
Kurze Frage, kurze Antwort:
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Priorität ist das Vorgehen aus dem Zuschlagsbeschluß, der einen vollstreckbaren Titel darstellt.
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Die Alternative ist wohl, dem Pleitevoreigentümer Geld anzubieten, auszuziehen, damit der wiederum einen Umzug finanzieren kann. Paradox, ich weiß. Zwar unerfreulich, aber möglicherweise situationslösend.
Die Frage stellt sich nach der Höhe.
Eine Zwangsräumung kann schnell einige Tausender Euro kosten. Sie dauert halt. Bis dahin kann der Voreientümer noch einiges im Haus verwüsten und Sie können nichts tun.
Bieten Sie 2 bis 3 Tausend Euro an und setzen Sie dem Voreigentümer einen Auszugstermin. Sprechen Sie mit ihm. Vereinbaren Sie Sofortauszahlung von Euro 1.000, Rest beim Auszug. Geht er nicht drauf ein können Sie bis Euro 5.000 gehen. Mein Vorschlag ist beliebig veränderbar.
Immerhin haben Sie wohl das Objekt um einiges günstiger erworben als am Markt.
Wenn das nicht hilft, bleibt nur der GV.