Ich kämpfe seit fast 3 Jahren, aufgrund vorangegangener Krankheit, recht erfolgreich gegen die Zwangsversteigerung meiner Immobilie.
Seit 01.01.2010 beziehe ich Leistungen nach SGB II, also Hartz IV.
Meine Hausbank hat im Januar 2010 die Zwangsversteigerung beantragt und mir diese bisher mehrmals nach § 30 ZVG ausgesetzt, um mir die Möglichkeit zu geben, selbst zu verkaufen.
Bisher war ein Verkauf allerdings erfolglos und ich hab mich in diesem Jahr entschlossen, den Kampf fortzuführen.
Ich zahle regelmässig pünktlich die mit der Bank vereinbarte Rate.
Das Verfahren wurde am 28.11.11 auf Antrag der Bank mit Beschluss des AG nach § 29 ZVG aufgehoben.
Als Auflage bekam ich von der Bank, den Verkauf über die hauseigene Immo-Abteilung voranzutreiben.
Dieser bin ich nicht nachgekommen, weil ich jetzt wieder arbeitsfähig bin. Ich zahle aber weiterhin pünktlich.
Eine Umschuldung ist aufgrund der Gegebenheiten natürlich nicht möglich.
Ich bin soweit wieder erholt und suche derzeit intensiv nach einer neuen beruflichen Aufgabe. Das ist auch der Bank bekannt.
Nun läuft die Frist am 04.12.12 ab und die Bank ist zu keiner weiteren Ratenvereinbarung bereit und will das Verfahren wieder neu beantragen.
Ich bin für jede Anregung dankbar!