Zwangsversteigerung, jemand ersteigert für mich ohne Vollmacht

Hallo Experten,
ich will bei einer Zwangsversteigerung mitbieten, bin aber nicht in der Lage persönlich anwesend zu sein. Eine Vollmacht kommt nicht in Frage weil ich nicht 400-500Euro verbrennen will, falls ich nicht den Zuschlag bekomme. Ein Notar hat mir die Auskunft gegeben dass es sich am Verkehrswert richtet.

Was wenn meine Eltern in ihrem Namen bieten und was sind die notwendigen Schritte und Kosten um mich als Käufer einzutragen.

1000 Dank und Grüße
Stan

Wenn du deinen Eltern vertraust, ist alles i.O. Sie werden dir das für dich ersteigerte Gut anstandslos aushändigen.
Euer gegenseitiges Vertrauen ist sicher 400 - 500 € wert.

Du brauchst eine Vollmacht. Sonst wird der eingetragen, der geboten hat, bzw. die, falls es mehrere gemeinsam waren. Von denen (hier: von Deinen Eltern) kannst Du es dann auf verschiedene Arten erwerben, wobei zumindest die Notar- und Grundbuch-kosten anfallen dürften.

Frage Deinen Notar ggf., wie der Preis ist, wenn Du die Vollmacht mitbringst und nur die Unterschrift bestätigen lässt.

Deine Eltern können das Objekt ersteigern und beantragen den Zuschlag für eine gewisse Zeit auszusetzten. Dann kannst du den Zuschlag innerhalb dieser Frist erhalten. Den genauen Ablauf kann dir das betraute Gericht erklären. Ich kann mir vorstellen, dass dies im Voraus geklärt werden muss.

Ich habe so mein Haus erworben, das Objekt wäre unter dem Wert den die Bank haben wollte „weggegangen“ daher blieb die Bank höchstbieter. Sie hat den Zuschlag aussetzten lassen und mich als Käufer gefunden, der dann den Zuschlag ca. 4 Wochen nach der eigentlichen Versteigerung erhielt.
Gruß Hartmut

Hallo,

Schön und gut. Aber Deine Sache

scheint anders zu sein, da die Bank auf diese Art sicher nicht „Höchstbietender“ war, sondern „nur“ den Zuschlag aussetzen liess.

Gruß
Jörg Zabel

PS:
Wie wäre es mit der einfachsten Lösung: Einem Anruf beim Amtsgericht. Das kostet deutlich weniger als ein Euro. Dann hat man eine fundierte Auskunft ohne in einem Forum mit der Stange im Nebel zu stochern.

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Hallo,
wenn jemand ein Gebot abgeben will, geht er nach vorn, legt den Personalausweis vor, und den Beweis dass er die Sicherheitsleistung erbracht hat. Fuer Abwesende sind öffentlich beglaubigte Bietvollmachten der Abwesenden vorzulegen. Das wird aufgenommen und eingetragen, dazu die Hoehe des Gebotes, danach ist das Gebot abgegeben. Laut in den Raum: „Wir haben ein Gebot von 45ooo Euro“ oder was auch immer. Nun kann ein Zweiter sein Gebot abgeben. Wer sein Gebot erhoehen will, hat es einfacher, weil die Formalitaeten schon erfolgt sind.
Am Ende kann der Hoechstbietende einen Zuschlag bekommen, falls … und falls … und und.
Tip: Gehe zur naechstbesten anderen Versteigerung, sieh Dich um wie es laeuft und versuche zu fragen, falls es Zeit gibt dafuer.

Ich besitze eine allgemeine Bietvollmacht und die Kosten beim Notar liegen um 100,- EUR.

Es kann hier keinen Verkehrswert geben, da der Notar nicht wissen kann, wie viel ich in welcher Zwangsversteigerung bieten werde. Die Kosten werden nach einem allgemeinen Aufwandssatz abgerechnet.