Zwangsversteigerungen Anbieter frühere Veröffentlichungen

Moin,
ich bin den Anbietern von Zwangsversteigerungsdaten skeptisch gegenüber. Nach längerer Suche in einem Gebiet mit hoher Nachfrage landet ein Bekannter bei einer solchen Firma und sucht mal den Kontakt.
Die Firma möchte so einem Immobiliensuchenden den Zugang zu einer „Datenbank für Zwangsversteigerungen“ verkaufen. Die Objekte sollen z. T. schon ein Jahr vorher in ihrer Datenbank sein, beim Amtsgericht ja erst 2-3 Monate vor der Versteigerung. In diesem Zeitraum kann man die Bank, die mit Ansprechpartner jeweils genannt ist, anrufen und einen Preis 30 Prozent unter Verkehrswert mit denen ausmachen. Hauptsache wäre, die Bank bekäme das Geld für den Rest ihrer Grundschulden. Zum Preis von 20 Euro im Monat zack zack zum Haus?

Das ist m.E. alles nicht ganz falsch. Aber führt m.E. auch nicht früher zu einem Immobilienkauf, sondern man kann sich nur die Verbindlichkeiten von der Bank kaufen, oder? Es ist anders, als per Zuschlag im Zwangsversteigerungstermin den Zuschlag und damit gleich auch den Grundbucheintrag zu erlangen?
Die Formulierung kann in Verbindung mit den bis zu 30% unter Verkehrswert ist wohl auch die wichtigste. Das ist in einem Gebiet mit jährlichen 5-20% Mehrwert für Immobilien wohl nicht unbedingt so? Wer kann die Haken und Ösen hierbei formulieren - mein Gefühl ist ja nicht weiter belastbar?
Danke und Grüße
ynot

Das ist Dummensteuer. Die Gerichte veröffentlichen die Daten auf Ihren Webseiten. Kostenfrei.

https://www.zvg-portal.de/

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Auch ggf. die Namen und Ansprechpartner einer Bank, wenn die ZV von der initiiert ist, kriegt man über das Gutachten des AG zu lesen. Aber kann man überhaupt früher Eigentümer werden durch Einigung mit der Bank? man kann der doch nur die Verbindlichkeiten abkaufen, nicht die Immobilie, die kauft man ggf.per Zuschlag am AG, oder sehe ich da was nicht richtig?
Grüße

Das Spiel läuft so, dass man in der Tat zunächst auf das die ZV betreibende Institut zugeht, und mit dem über einen möglichen freihändigen Verkauf verhandelt. Es ist dann Sache des Gläubigers und des Käufers gemeinsam dem Schuldner klar zu machen, dass er auf diesem Wege einen planbaren Erlös hat und keine weiteren Zinsen und Kosten über eine längere Verfahrensdauer mehr anfallen können. Letztendlich muss dann der Schuldner als Eigentümer sein Objekt an den Käufer verkaufen, wobei aus dem Erlös natürlich vorrangig der Gläubiger befriedigt wird.

Natürlich kann man auch, wenn man direkten Kontakt zum Schuldner hat, den Weg umgekehrt gehen. D.h. man handelt mit dem erst die Konditionen eines möglichen Verkaufs aus, und geht dann gemeinsam zum Gläubiger. Da Schuldner aber vielfach nicht einsehen wollen, dass das Ende der Fahnenstange erreicht ist, und der Weg aus der Misere nur über eine Aufgabe des Objektes führt, ist es oft einfacher über den Gläubiger zu gehen, der die Sache deutlich professioneller und pragmatischer sieht, weiß, was so ein Objekt in so einer Situation tatsächlich wert ist, … Die Schuldner schweben da oft noch recht lange in vollkommen unrealistischen Vorstellungen, und blockieren daher die Sache eher, als dass sie sie unterstützen würden.

Ich habe solche Dinge einige Male auf Seiten von potentiellen Käufern begleitet, und wir sind immer zu sehr guten Ergebnissen dadurch gekommen.

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#Wiz,
danke für deine Ausführungen, die meine (Laien)Vorstellung bestätigen.
Jetzt habe ich es klarer. Und Argumente, die ich noch nicht so fest vertreten konnte.

Das ist leider so, weshalb es auch nichts für eine schnelle Abwicklung ist, wenn der Noch-Besitzer noch drin wohnt. Dann kann es sich im Fall einer Einigung ohne AG genauso wie nach einer ZV noch eine Weile hinziehen - außer man hat ein paar Harley-Freunde, die ihre abendliche Runde mit einer Schleife um das Haus verbinden :wink:

Mit dem „noch drin wohnen“ würde ich nicht ganz so kritisch sehen. Wenn der Schuldner grundsätzlich begriffen hat, wohin die Reise gehen muss, dann sieht es oft so aus, dass in dem „Paket“ gerade auch die Umzugskosten und die Kaution für eine neue Wohnung eine Rolle spielen. D.h. ein Umzug kann vielfach gar nicht ohne eine solche Lösung erfolgen. Und der Käufer sitzt normalerweise auch nicht auf gepackten Koffern, sondern muss seinerseits eine Kündigungsfrist für die bisherige Wohnung beachten, und hat dann keine Lust mehr als unbedingt nötig doppelt zu zahlen. Man muss als Käufer nur aufpassen, dass man eine sofortige Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde in den Kaufvertrag aufnimmt. Aber das ist ja eine übliche Geschichte. Auch sollte man die Sache erst fix machen, wenn ein neuer Mietvertrag unterschriftsreif ist, und sollte sich den dann auch vorlegen lassen. Bevorzugt bringt man sich in die Anmietung einer neuen Wohnung für den Schuldner bestmöglich mit ein, damit man dann auch einschätzen kann, dass die Sache ihren richtigen Weg geht.

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