Dann müsste man mal prüfen, wie das Home Office/die Telearbeit bei Euch geregelt ist. Eine Betriebs-/Dienstvereinbarung, eine einzelvertragliche Regelung und eine Einzelvereinbarung für einen Tag und einen Mitarbeiter unterscheiden sich nur in der Art und ggfs. Dauer der Regelung, nicht aber in der Verbindlichkeit. Wenn in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag geregelt ist, dass der Mitarbeiter dienstags und donnerstags von zu Hause arbeiten kann, ist das für beide Seiten bindend (d.h. Änderungen sind dann nur bei beiderseitigem Einverständnis möglich, wenn die Vereinbarung nicht etwas anderes besagt) und in der Regel bei vollem Bewusstsein abgeschlossen worden, was für den AG auch das Risiko beinhaltet, dass die Technik nicht mitspielt.
Dabei ist es auch - rechtlich - völlig egal, ob der MA von zu Hause arbeiten kann, weil sein früherer Arbeitsplatz um 250 km Richtung Süden verlagert wurde, oder ob ein Mitarbeiter sechs Wochen den Abteilungslaptop gestellt bekommt, damit er morgens und abends seine Frau aus der Tages-Reha abholen kann, anstatt zur fraglichen Zeit im Zug zu sitzen, oder ob man sich darauf einigt, dass eben der MA einen Tag aus dem oben beschriebenen Grunde zu Hause arbeiten kann.
Den AG hat niemand gezwungen, diese Vereinbarungen einzugehen. Auch AG sind über die Anfälligkeiten von Technik im Bilde und sich deswegen auch bewusst, dass die Technik mal ausfallen kann. In dem Fall kommt es nur darauf an, in wessen Sphäre sich die Ursache des Problems ereignet hat. Kippt das Kind einen Eimer Farbe über den Laptop, ist die Sache klar.
Hat der IT-Dienstleister versehentlich die Windows-Neuinstallation aller mit dem Netzwerk verbundenen Rechner angestoßen, kann der AN nichts dafür und darf sich - sofern er seine Arbeit oder Teile davon nicht mit Papier und Bleistift oder dem Telefon erledigen kann - insoweit entspannt zurücklehnen, dass er a) erreichbar bleibt und b) den Fortschritt der Neuinstallation im Auge behalten kann.
Ins Büro müsste man dann, wenn es die Vereinbarung vorsieht. Im konkreten Fall am nächsten Tag, in allen anderen Fällen dann, wie es die Vereinbarung vorsieht. Natürlich darf man erwarten, dass der MA in so einem Fall auch kompromissbereit ist und nicht nur auf die Vereinbarung pocht, aber in der Regel gibt es ja gute Gründe, warum man oftmals feste Wochentage vereinbart. Wenn diese Gründe es erlauben, für einen Rechnertausch ins Büro zu fahren, ist das wunderbar. Bestehen die Gründe darin, dass sich zwei Elternteile die Woche 3:2 aufgeteilt haben, um die Kinder zu bestimmten Zeiten an bestimmten Orten abzugeben und abzuholen und sich der Rechnertausch zwischen diesen Zeiten nicht einrichten lässt, dann ist das eben so und man wird entweder eine andere Lösung finden oder sich darüber trefflich streiten und so jede Art von Kompromiss für die Zukunft erheblich erschweren.
Nichtsdestotrotz sind solche Vereinbarungen gültig. Diejenigen, die hier erwarten, dass der AN das Kind den Nachbarn überhilft, mit dem Auto ins Büro fährt und dort entweder arbeitet oder den Rechner tauscht, sind doch im Zweifel die ersten, die aufschreien, wenn der AG einen genehmigten Urlaub widerruft oder eine versprochene Gehaltserhöhung nicht gewährt.
Vereinbarungen gelten für beide Seiten und das auch für den Fall, dass sich die Vereinbarung für eine Partei mal als ungünstig herausstellt.
Und noch ein Punkt: Home Office ist inzwischen weit mehr als eine Freundlichkeit des Arbeitgebers, sondern in vielen Bereichen schlichtweg die Voraussetzung, um überhaupt noch an motivierte und qualifizierte MA zu kommen. Ich habe gerade bei einem Unternehmen beobachtet, das 2020 und 2021 mit einer HO-Garantie Mitarbeiter anwarb, nun davon abrückt und sich - bei Entfernungen zwischen Präsenzarbeitsplatz und Wohnsitz des MA von teilweise mehreren hundert km - darüber wundert, dass diese MA innerhalb weniger Tage bei anderen Arbeitsgebern angefangen haben. In meiner Branche gibt es praktisch keine einzige Stellenanzeige mehr, in der nicht mit bis zu 50% HO-Quote geworben wird.
Gruß
C.