Der Fragesteller müsste für eine seriöse Antwort noch einiges mehr beantworten! Aber wer eine „Antwort“ lieber auf Basis seines eigenen Arbeitsplatzes und darüber hinaus auf Basis von Spekulationen gibt…
Nein, tue ich nicht und ich habe auch schon - wenn ich nichts übersehen habe - dreimal geschrieben, dass es keinen Unterschied macht, welcher Art die Vereinbarung ist:
Und wieder einmal: wenn Du richtig lesen würdest, würdest Du Dich nicht ständig mit derart falscher Wiedergabe von Texten Dritter blamieren.
Schade, denn das wäre ein Punkt gewesen, bei dem ich Deine Meinung geteilt hätte.
Meinst Du damit mich oder @asteiner?
Letzere/n.
Hallo zusammen.
Ich habe eure Diskussion verfolgt, und mich absichtlich ein wenig zurückgehalten.
Erst einmal vielen Dank für eure Beiträge, Meinungen und Infos!
Ergänzend zu allen Spekulationen und Mutmaßungen:
- im Arbeitsvertrag ist nichts zu Home-Office geregelt
- der AG wurde über den technischen Ausfall des Laptops umgehend informiert
- der AN hätte zuvor ein Attest bringen können, da der AG aber sehr AN-freundlich ist und
Home-Office bisher immer reibungslos ging, wurde darauf verzichtet,
auch vom AG nicht verlangt. - das Verhältnis AG/AN ist überaus positiv
- der Arbeitsplatz beim AG ist 30 km entfernt
- Ersatzarbeit mit Papier und Bleistift ist nicht möglich
@QC_Punkt :
- soziale und technische Fähigkeiten: ziemlich gut
- Farbe der Socken: farbig, ab und zu mit Smileys drauf
- Speisenfolge des Mittagessens: in der Regel keine Vorspeise, keine Nachspeise
Übrigens wurden mit dem AG eigentlich 2 Tage HomeOffice wegen der Kindesbetreuung vereinbart, auch schon einige Wochen vorher, weil der OP-Termin feststand
Aufgrund des Laptop-Ausfalls hat der AN dies dann auf den einen Tag reduziert.
Und das Gerät wurde dann vom AG umgehend repariert.
Gruß
M.
Wenn das alles nach Butter klingt, wo ist denn dann das Problem? Oder gibt es gar keins und du wolltest nur mal so fragen?
Ich hatte den betreffenden Tag als (Zwangs-)Urlaub hingenommen.
Wollte aber wissen, wie die rechtliche Lage ist und ob ich ggf. diesen ungewollten Urlaubstag zurückfordern könnte.
im Arbeitsvertrag ist nichts zu Home-Office geregelt
Wollte aber wissen, wie die rechtliche Lage ist
Irgendwo in deinem Betrieb sollte irgendwo festgeschrieben sein, wie das mit dem Home-Office läuft.
Zumindest haben alle in meiner Umgebung, die bei den unterschiedlichsten AGs HO in Anspruch nehmen, in irgendeiner Form eine Vereinbarung, die - wirklich - bei allen jährlich verlängert werden muss bzw. jährlich aufgekündigt werden kann. Und dort steht auch drinnen, wie bei technischen Problemen vorzugehen ist - bei allen ist es eigentlich so wie von @Hexerl beschrieben: frei nehmen oder in den Betrieb sausen; da einige Bekannte und auch ich im IT-Bereich arbeiten, ist sowas natürlich öfter Gesprächsthema, was so alles für technische Probleme auftauchen (können).
Und dort steht auch drinnen, wie bei technischen Problemen vorzugehen ist - bei allen ist es eigentlich so wie von @Hexerl beschrieben: frei nehmen oder in den Betrieb sausen;
Na, das ließe ich aber gerne mal gerichtlich prüfen. Was ist der Sinn einer solchen Vereinbarung? Ich will die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Flexibilität und Heimarbeit fördern, aber wenn irgendetwas nicht funktioniert (und zwar ganz egal, wer daran schuld ist bzw. in wessen Sphäre die Ursache liegt), ist jede Vereinbarkeit und Flexibilität dahin und der Mitarbeiter kann in größtem Zeitdruck und Sachzwang kucken, wie er den ganzen Tag umgebaut bekommt?
Der Mitarbeiter darf dann jeden Tag hoffen, dass im Rechenzentrum nicht irgendein Trottel über ein Kabel stolpert? In dem Kontext möchte ich noch auf § 615 BGB verweisen, der die Sache schon ziemlich eindeutig regelt: Annahmeverzug --> Pflicht zur Leistung. Ob man das einzelvertraglich oder per Betriebs-/Dienstvereinbarung anders regeln kann, entzieht sich meiner Kenntnis.
dass im Rechenzentrum nicht irgendein Trottel über ein Kabel stolpert?
Es ist ein Unterschied, ob im Rechenzentrum jemand über das Kabel stolpert oder das zuhause passiert: Liegt das Problem an der Dienststelle, kann ich dort auch nix machen (und ich mache dasselbe, was ich auch am Dienstort machen würde - der Rechner ist ja nicht hin).
Liegt das Problem zuhause, muss ich es lösen.
Ist der Rechner hin, dann muss ich mich darum kümmern, dass er dorthin kommt, damit er wieder flott gemacht wird. Und wenn ich zuhause bin, muss ich das Trum eben zu jener Person bringen bzw. jener Person zur Verfügung stellen, die dafür verantwortlich ist - und diese wird wohl nicht in meinem Wohnzimmer sitzen und auch nicht zu mir nach Hause kommen.
Zumindest gilt in Österreich (in D ist es mW auch noch so): Home-Office ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen AG und AN, es gibt weder ein Recht auf Home-Office, noch kann ich dazu gezwungen werden (in einem laufenden Vertrag).
Da viele Arbeits-/Dienstverträge schon älter als das Home-Office sind, gibt es (in A, ich nehme an, in D genauso) hierzu gesonderte Vereinbarungen - und dort sollte eben auch festgeschrieben stehen, wie in dem Fall einer Nichtbenutzbarkeit des Endgerätes im Homeoffice vorzugehen ist.
(Allerdings würde im angesprochenen Fall - in Österreich - die „Pflegefreistellung“ greifen - und wie ich rauslese, wäre sowas ähnliches in D ja auch möglich).
Es ist ein Unterschied, ob im Rechenzentrum jemand über das Kabel stolpert oder das zuhause passiert:
Na, davon spreche ich doch die ganze Zeit.
Ist der Rechner hin, dann muss ich mich darum kümmern, dass er dorthin kommt, damit er wieder flott gemacht wird. Und wenn ich zuhause bin, muss ich das Trum eben zu jener Person bringen bzw. jener Person zur Verfügung stellen, die dafür verantwortlich is
Sofern man den Rechner nicht offensichtlich selber geschrottet hat: richtig, aber eben nicht sofort und unmittelbar nach dem Auftreten der Situation. Das Arbeitsgerät ist vom Arbeitgeber zu stellen und damit liegt auch das Risiko einer Betriebsstörung beim Arbeitgeber - ganz unabhängig davon, wo sich der AN gerade befindet.
Es ist ja nun auch nicht so, dass sich der Mitarbeiter der Sparkasse LeerWittmund Geschäftsstelle Langeoog mit der Fähre (und damit quasi zwangsläufig auf Hin- oder Rückweg in seiner Freizeit) auf den Weg ans Festland machen muss, „nur“ weil sein Dienst-PC abgebrannt ist.
Die Vereinbarung lautete „arbeite von zu Hause“. Funktioniert der Laptop nicht, gilt diese Vereinbarung immer noch. Natürlich muss sich der Mitarbeiter bemühen, im Rahmen seiner verbliebenen Möglichkeiten (Papier und Bleistift, Telefon) seine Arbeitsleistung zu erbringen, aber das beinhaltet nicht, dass er seinen Laptop sofort und unmittelbar irgendwohin transportieren muss.
Da viele Arbeits-/Dienstverträge schon älter als das Home-Office sind, gibt es (in A, ich nehme an, in D genauso) hierzu gesonderte Vereinbarungen - und dort sollte eben auch festgeschrieben stehen, wie in dem Fall einer Nichtbenutzbarkeit des Endgerätes im Homeoffice vorzugehen ist.
Genau das ist regelmäßig eben nicht der Fall und sollte das drinstehen, hätte ich arge Zweifel an der Wirksamkeit. Im konkreten Fall beinhaltete die Vereinbarung keine diesbezügliche Regelung, so dass der AG in Annahmeverzug geriet.