Zweckentfremdung von Immobilien

Hallo zusammen,

wie verhält es sich eigentlich wirklich mit dem Zweckentfremdungsverbot von Immobilien. Unter anderem soll es ja Besitzer von Wohnflächen dazu bringen diese nicht leer stehen zu lassen sondern zu vermieten; außer es steht konkret eine Renovierung an oder dergleichen. Werden die Strafen auch durchgesetzt und wie verhält es sich, wenn eine Stadt/Gemeinde/… offensichtlich ein Haus leer stehen lässt. Beispiel: Stadt S ist im besitz eines Einfamilienhauses welches verpachtet war. Der Mieter stirbt. Um das Haus neu zu vermieten müsste es komplett saniert werden. Dies tut die Stadt nicht. Fortan steht das Haus leer und verfällt. Motivation der Stadt ist, dieses Objekt als Tauschobjekt im Rahmen der Erschließung weiterer Flächen für Wohngebiete zu verwenden. Soweit so gut. Aber wie lange kann die Stadt das Haus leer stehen lassen bevor die Zweckentfremdung greift? Und wen die Zweckentfremdung greift, was dann?

Danke, Alex

Hallo,

zum einen ist das Ländersache, zum zweiten würde dieser Fall wohl nicht darunter fallen:

https://www.gesetze-im-internet.de/mietrverbg/BJNR017459971.html#BJNR017459971BJNG000600301

Und selbst wenn wird die Stadt sich wohl kaum selbst beschuldigen…

Gruß,
Steve

Servus,

üblich ist eine Genehmigungspflicht bei Leerstand > sechs Monate.

Die Genehmigung wird bei der von Dir beschriebenen Absicht, das Objekt für die Schaffung von mehr neuem Wohnraum zu verwenden, ohne große Schwierigkeiten erteilt werden.

Schöne Grüße

MM

Servus,

§ 2 Abs 1 Nr. 4 ZwEWG Baden-Württemberg ist hier durchaus nicht allein auf weiter Flur. Zwar geht es wie auch schon in dem von Dir verlinkten Bundesgesetz um eine Ermächtigung der nächst „niedrigeren“ Ebene der Legislative, aber das ist trotz aller Verästelungen eine ziemlich einheitliche Sache. D.h. in der Satzung der Gemeinde, in der das Objekt steht, von dem Alex berichtet, wird ziemlich wahrscheinlich das stehen, was in dem für diese Gemeinde geltenden Landesgesetz vorgezeichnet ist.

Wie genau das dort ausschaut, hängt freilich von der Gemeinde ab.

Schöne Grüße

MM

@Aprilfisch @steve_m: Danke für euer Feedback. Alles nicht so einfach und irgendwie frustrierend.