Zwecks Elektrikerarbeiten muss eingezogene Holz-Decke entfernt werden - wer zahlt?

Hallo!

In unserer Berliner Mietwohnung sind Elektrikerarbeiten unumgänglich, da Kabel und dergleichen antik und daher brandgefählich sind …

Als ich 2004 einzog habe ich die Wohnung unrenoviert mit eingezogener Holz-Decke übernommen (von Privat, direkt unter dem unisolierten Dachboden, 72 qm, 2,5 Zimmer, Haus BJ 1905, Standart-Mietvertrag).
Ein separates Übergabeprotokoll gibt es nicht (Ja ich weiß- ich hätte darauf bestehen sollen, war jung und dumm…)
Im Mietvertrag steht nur, dass die Kücheneinrichtung ausser Therme und Gasherd mir gehört,da vom Vormieter abgekauft.
An die Deckenverkleidung (in allen Räumen) hab ich damals nicht gedacht, die gehörte dazu und wurde keinerseits thematisiert.

Inzwischen hat die Dame die gesamte stark sanierungsbedürftige Immobilie für lau verkauft, und der neue Eigentümer hat nach Farbsanierung wiederum die einzelnen Einheiten teuer als Anlage-Objekte verkauft.

Nun müssen wiegeschrieben aus Sicherheitsgründen umgehend Elektrikerarbeiten durchgeführt werden, doch die Hausverwaltung meint, wir seien dazu verpflichtet, die Deckenverkleidungen selbst zu entfernen (Kabel etc. liegen und hängen überwiegend lose darüber) und wenn wir die Verkleidung wieder dran haben wollen (in der auch die Beleuchtung integriert ist und die auch als Wärmeisolierung dient), müssten wir das selber tun…
Der Wandbereich über der Verkleidung (bis zu ca. 1 m) ist nicht mittapeziert worden, teils komplett schwarz gemalert, unzählige Kabel hängen / liegen kreuz und quer, Rohre…
Im Flur gibt es sogar 2 eingezogene Decken übereinander, die neuere weiße ist an der alten Holzverkleidung angenagelt.

Müssen wir das selber erledigen oder muss die Hausverwaltung ( d.h. der Eigentümer) den Schreiner bezahlen?

Wenn nicht, was ist mit dem dekorativen Kabelsalat und den untapezierten, teils schwarzen Wänden /Decken, sowie der nicht weiter verwendbaren Beleuchtung?
Eine zwangsläufige Komplettrenovierung inklusive Entfernung der alten Tapeten wäre extrem viel Aufwand und es würde die eh sehr hohen Heizkosten in die Höhe treiben…

Zudem müssen wahrscheinlich neue Kabel in Richtung der Steckdosen verlegt werden.
Müssen wir hässliche Aufputzkabel dulden?
Wenn nicht, was muss der Vermieter übernehmen (Haben gelbgetünchte Raufaser-Tapeten)?

Die Hausverwaltung ist generell unkooperativ, der Eigentümer unwillig, hat die Wohnung nie live gesehen.

Wohnen da nur noch, weil wir nichts bezahlbares, besseres finden…

Vielen lieben Dank für sachliche Anworten

Moin, ich mache es mal kurz.
Da Du die Wohnung so übernommen hast und es in keinem Protokoll steht, gehören die Decken und Verkleidungen zum Haus.
Leider kann ein Hausbesitzer letztendlich machen was er will und damit kann er auch alle Kabel über Putz verlegen, so lange es den Vorschriften entspricht. Du könntest dann nur die Miete kürzen wenn sich die Wohnsituation verschlechtert hat.
Das kannst nur Du entscheiden und ein Weg zu RA wird dir dann nicht erspart bleiben. Ob ein Gericht dann für dich entscheiden wird bleibt offen.

Gruß connection

Hallo,
Ihre Anfrage ist so komplex, dass ich Ihnen rate beim örtlichen Mieterbund nachzufragen.
Mit freundlichen Grüßen
V.Weiser

Lehrgeld oder aus Schaden wird man klug sagten unsere Großeltern. Die aktuelle Rechtslage gibt der Hausverwaltung bzw. dem Eigentümer %ig Recht. Die Merkelregierung hat erst 2013 beschlossen das Vermietern kein Schaden entstehen soll. Nach Auffassung des Deutschen Mieterbundes eine fatale Entscheidung. Aber bereits rechtskräftig.
Ergo, bei umfangreichen Sanierungsarbeiten besteht Sonderkündigungsrecht. Entweder dieses in Anspruch nehmen oder die kosten abwägen und so viel wie möglich selber renovieren

Hallo,

für mein Rechtsverständnis (als Vermieter!) solltest Du Dir eigentlich in keinem Falls Sorgen machen müssen…!
Ist nichts geregelt, gehört die Holzdecke zum Mietobjekt und damit dem Eigentümer. Eine durch Reparaturen nötige Demontierung ist Vermietersache (und natürlich auch die nachfolgende Montage zur Herstellung des vorherigen Zustandes [öder höherwertig].
Wäre es Eure Decke, gilt eigentlich das Selbe. Ein Schaden am Gebäude kann im Fall einer Decke nicht Euer Problem sein.

Soweit ich es im Kopf habe muss sogar die Decke isoliert werden!

Viel Erfolg, auch langfristig beim Finden eines besseren Objektes/Vermieters!

Kurz und bündig: da habt ihr wohl Pech gehabt. Die Zwischendecke ist euer Part. Genauso wie der Kabelsalat. Da die Elektrik ja nun gemacht werden soll, wird dieser aber sicher verschwinden. Der Vermieter muss die Fehlstellen an der Tapete lediglich mit Rauhfaser weiß versehen. Wenn ihr gelbe Wände habt, dann ist das ebenfalls euer Part.

Hallo,

Du musst überhaupt nicht mitarbeiten, weiß nicht, wie der Vermieter dazu kommt.

lg
Maria

Leider haben sie kein entsprechendes Übergabeprotokoll. Hätten sie ein Übergabeprotokoll oder eine schriftliche Genehmigung des Vermieters bezüglich dieser zwischen Decken, so würde in der Genehmigung oder in den Übergabeprotokoll drin stehen, dass, wenn der Vermieter Bauarbeiten durchführt, sie auf eigene Kosten die Zwischendecke entfernen müssen. Es würde weiterhin drin stehen, dass sie auf eigene Kosten entweder den Originalzustand der Wohnung herstellen müssten oder wieder eine Zwischendecke einziehen.

Auch ohne so eine schriftliche Festlegung gelten diese Festlegungen inhaltlich. Das bedeutet, sie müssen in jedem Fall auf eigene Kosten die Zwischendecke entfernen bzw. den Handwerkern auf Freiheit schaffen.

Bezüglich der Steckdosen usw. folgendes. Ist die bisherige Installation unter Putz, muss dies auch die neue Installation sein. Umgekehrt gilt dies genauso. Das bedeutet, wenn sie eine Unterputzinstallation haben und der Elektriker diese erneuert, müssen sie entsprechende stemm arbeiten durch den Handwerker dulden. Das bedeutet aber auch, das anschließende Malerarbeiten, die durch das aufstellen der Wende erforderlich geworden sind, vom Vermieter bezahlt werden müssen.

Liebe Ratsuchende,
die Deckenverkleidung ist Bestandteil des Gebäudes und gehört damit dem jeweiligen Eigentümer. Wenn sie wegen Elektroarbeiten, die auch Sache des Eigentümers sind, entfernt werden muß, ist die fachgerechte Entfernung und Wiederanbringung seine Aufgabe. Sie haben als Mieter den Anspruch, daß die Wohnung zumindest so bleibt wie von Ihnen gemietet einschließilch der Einhaltung der brandschutzrechtlichen und baurechtlichen Mindestanforderungen.
Viel Glück!

Hallo,

ich würde mich da stur stellen und alles erst mal auf mich zukommen lassen. Diese ganzen Elektriker- und dazukommenden Vor- und Nacharbeiten sind Sache des Vermieters. Sie haben die Wohnung im vorhandenen Zustand übernommen. Es gibt kein Übernahmeprotokoll, aber sicherlich lassen sich - wenn notwendig, Zeugen finden, die den Zustand bei Einzug bestätigen können. Der Vermieter will einfach günstig renovieren und evtl. sanieren und Ihnen Kosten aufhalsen, die nicht gerechtfertigt sind. Die notwendigen Arbeiten muss der Vermieter tragen und die Wohnung in einen zumutbaren Zustand bringen. Wobei beispelsweise auf Putz verlegte Kabel nicht Stand der heutigen Technik sind. Übliche Maler- und Tapezierarbeiten nach den notwendigen Renovierungs- und Sanierungsarbeiten durch den Vermieter können, wenn die letztmaligen schon länger zurück liegen, Ihnen auferlegt werden.

Grüße von
Helmut

Guten Morgen.

Meines Erachtens nach handelt es sich hier um Renovierungsarbeiten, die vom Vermieter in voller Höhe gezahlt werden müssen. Ob da allerdings nach der Renovierung wieder eine Vertäfelung rein muss und ob der Vermieter Aufputz- oder Unterputzkabel verlegen lässt, ist seine Sache. Und da diese Renovierung eben auch eine Modernisierung ist und gemacht werden muss, wird er sicher entsprechend die Miete erhöhen dürfen.

Alles Gute!

Micha

Hallo,

das waren ja eine Menge Infos.

Also meiner Meinung gehören die abgehängten Decken zum Gebäude, da sie mit diesem (mehr oder weniger) fest verbunden sind und damit ein wesentlicher Bestandteil geworden sind. Ebenfalls sind sie nicht im Mietvertrag als „übernommene Teile“ aufgeführt, was diese These stützt. Insofern muss der Eigentümer die Kosten für das Öffnen der Decke tragen und diese ersetzen, wenn sie Beleuchtungsteile enthält. Auf-Putz-Leitungen müssen m.E. geduldet werden, da das Haus ja schon ein paar Tage älter ist. In dem ggf. neu entstehenden Zwischenraum muss der Vermieter die Tapete optisch angleichen. Ich würde aber eher auf einer neuen Decke bestehen, da dies zu einer Minderung der Heizkosten führt, die der Vermieter bei einer evtl. Neuvermietung gewinnbringend anführen kann.

Viel Erfolg.

ich bin etwas spät aber die Frage wurde bereits völlig korrekt beantwortet, daher bedarf es keiner weiteren Ausführung meinerseits.