Zwei Aushilfsjobs auf 450€-Basis als Student.. Welche Abgaben?

Hallo

Ich hätte dazu mal eine Grundsatzfrage, ich finde nämlich eine Sache total merkwürdig:

Wenn ich 2 X 450 Euro mtl. verdiene, und wenn ich (einfachheitshalber) 20 % SV bezahle, dann zahle ich also 180 Euro SV. (Die Rentenversicherung bei Minijobs lasse ich jetzt weg, ich hätte beantragt, beim Minijob keine RV zu zahlen).

Wenn ich 1 X 451 Euro mtl. verdiene und 1 x 450, zahle ich dann nur auf den 451 Euro Job SV?

Na gut, 451 Euro wäre ja ein Midijob, der wird vielleicht anders gehandhabt.

Aber wenn ich 3 Jobs habe, und in jedem 450 Euro verdiene, dann zahle ich auf 1350 Euro Steuern und SV. Die SV wären dann ca. 270 Euro, und Steuern laut Steuerrechner ca. 50 Euro mtl. also 320 Euro Abzüge.
Wenn ich hingegen 2 Jobs habe und in einem 900 Euro verdiene und in einem 450 Euro, dann zahle ich aber doch definitiv nur auf den 900 Euro Job SV, also nur 180 Euro, obwohl ich den gleichen Bruttoverdienst habe wie mit den 3 Minijobs. - Und auf die 450 Euro würde ich nur 2 % Pauschal-Steuer zahlen, und die 900 Euro wären nach dem o.g. Steuerrechner total steuerfrei.

Habe ich irgendwo einen Denkfehler, oder ist es der Gesetzgeber, der den hat?
Wieso werden den Leute, die schon einen festen Job haben, dermaßen gegenüber Leuten bevorzugt, die sich mit mehreren Minijobs über Wasser halten?

Viele Grüße

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Ich weiß jetzt, inwiefern die Stundenzahl und der Status als Vollzeitstudent (weniger als 20 Stunden/Woche arbeiten) eine Rolle spielt:

Der Arbeitgeber zahlt deutlich weniger Sozialabgaben als bei einem Teilzeitstudenten. Man bekommt also leichter Jobs als Vollzeitstudent.

Hallo,
nein, so wie ich die Sache, hast du keinen Denkfehler - das würde, auch meiner Ansicht nach, genau so funktionieren.
Vielleicht liegt es daran, dass es eben nicht gewollt oder geplant war bei Schaffung der Mini-Jobs, dass jemand seinen kompletten Lebensunterhalt durch mehrere Mini-Job bestreiten will oder muss. Meist ist aber auch so, dass es eine „Hauptbeschaeftigung“ gibt und dazu ein oder zwei Mini-Jobs, wobei die Mini-Jobs zusammen nicht die 450,00 € überschreiten dürfen. Wenn es anders wäre, dann könnte man ja auch theoretisch allein 6 Mini Jobs zu je 6 Stunden wöchentlich und zu je 450,00 € ausüben - das wären dann 2700,00 € mtl.
Gruss
Czauderna

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Hallo

Gerade heute habe ich erfahren, dass jemand mit einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nur noch einen einzigen Minijob zusätzlich machen kann, egal wie viel er mit den Minijobs jeweils verdient. Alle anderen Minijobs, die er noch hat, werden als versicherungspflichtige Tätigkeit betrachtet und ( bis zur Steuererklärung) mit Steuerklasse 6 versteuert.

Ich denke, dass das eine neuere Regelung ist, die den alleinigen Zweck hat, die Verwaltungskosten gering zu halten. Sie entbehrt ja sonst jeder Logik.

Viele Grüße

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Nö, ist schon älter. Und entbehrt natürlich nicht einer gewissen Logik. Wie Günter schon wunderbar ausgeführt hat, ist es das Bestreben der Politik, sv-pflichtige Beschäftigungen zu schaffen und nicht, die Minijobs zu unterstützen.

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Wie kommst du da denn drauf? Aah, ja, den Grundfreibetrag durch 12 geteilt. Das ist Blödsinn.
Liebe Simsy, es ist schön, wenn du helfen willst, aber Günter und ich haben schon die richtige Antwort gegeben. Musst die UP nicht verrückt machen mit deinen ergoogelten Erkenntnissen. Dir fehlen grundlegende Kenntnisse sowohl im Steuer- als auch Sozialversicherungsrecht. Falls dich die Sache interessiert, hier zwei Links
www.minijobzentrale.de
www.lohn-info.de

Data

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Inwiefern ist das Blödsinn? Wenn jemand jeden Monat das selbe Einkommen hat, stimmt das.
Es kommen allerdings noch Pauschalen für Werbungskosten hinzu, dass an Steuern nichts viel anfallen kann, das stimmt auf jeden Fall.

DIE richtige Antwort?

Ihr habt aber keine Antwort auf die Frage gegeben, mit wie hohen Abzügen die Fragestellerin zu rechnen hat.
Und ihr habt nicht darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, Wohngeld zu beantragen.

Dir fehlen grundlegende Kenntnisse darüber, welche Kenntnisse ich habe.

MfG

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Dann erklär mir mal, welche Logik dahintersteckt, dass ein Arbeitnehmer mit einem Hauptjob und einem Minijob á 450,- Euro mtl. diesen Minijob sozialversicherungsfrei ausüben kann, und ein anderer Arbeitnehmer mit dem gleichen Hauptjob und drei Minijobs á 50,- Euro mtl., also 150,- nebenher nur einen davon sozialversicherungsfrei ausüben kann und die anderen beiden voll sozialversicherungspflichtig sind?

Ach wirklich? Und wieso wird die Einkommensobergrenze für Minijobs dann immer wieder erhöht? Warum werden Minijobs nicht einfach abgeschafft? Oder wenigstens einfach so gelassen?

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Ok, nochmal zum Mitschreiben. Die Konstellation mit zwei Minijobs funktioniert nicht. Beide sond dann sv-pflichtig. Die Abzüge bemessen sich dann danach, ob die UP noch den Werkstudentenstatus hat oder nicht.

Nein! Dieses Einkommen ist das zu versteuernde Einkommen, d.h. dass hier die Werbungskosten schon angerechnet wurden.

Ich kann lesen!

Meine Güte, das ist doch nicht böse gemeint, aber mit deinen Einwürfen verwirrst du die UP und deine Fragen zeigen mir, dass du von der Materie keine Ahnung hast.

Data

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Allein an diesem Satz sehe ich sehr deutlich, dass du nicht verstanden hast, was ich geschrieben habe.

Aber offensichtlich nicht alles verstehen.

Das kam aber sehr überheblich und besserwisserisch daher, und deine Beiträge rechtfertigen das nicht.
Wenn jemand wirklich alles besser weiß, dann nehme ich so ein Verhalten hin, aber das ist bei dir nicht der Fall.

Vielleicht habe ich dich verwirrt.

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Vielen lieben Dank an alle, die sich an dieser Diskussion beteiligt haben. Jetzt weiß ich sogar mehr als ich wissen wollte :slight_smile:

Schöne Grüße aus dem Ruhrpott!
Laura

Hallo,
die Anpassung erfolgt nicht immer wieder sondern in größeren Abständen, zuletzt war das 2013 der Fall und vorher meine ich in 2003 oder sogar 2000- über die konkreten Gründe kann ich nichts sagen, vermute aber, dass es irgendetwas mit den steigenden Einkommen zu tun hat wie bei der Krankenversicherungspflichtgrenze. Es ist jedenfalls von Anfang an zu gewesen, dass diese Mini-Jobs eigentlich für sich alleine ausgeübt werden sollten - erst später wurde diese Job auch immer mehr als Zusatzeinkommen genutzt weil eben der Hauptberuf nicht genug brachte. Bei der Gesetzgebung immer auf Logik oder den gesunden Menschenverstand zu setzen, dass sollte man sich auch in Bezug auf das SGB. abgewöhnen, das passt nicht immer.
Gruss
Czauderna

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