Zwei Aushilfsjobs auf 450€-Basis als Student.. Welche Abgaben?

Guten Tag,
ich bin Studentin, habe einen Aushilfsjob auf 450€-Basis und mochte mir noch einen zweiten 450€-Job anlegen, da ich dieses Semester 3 Tage in der Woche keine universitären Veranstaltungen belege und demnach frei habe. Die Zeit würde ich gerne für eine zusätzliche Arbeit nutzen, um etwas Geld zur Seite zu tun… Also, ich bin freiwillig krankenversichert mit etwa 177,51€, da ich schon über 30 und trotzdem noch Student bin. Beide Jobs werden insgesamt die 900€ bzw. je 450€-Grenze nicht überschreiten. Es kann sogar sein, dass ich auch mal weniger verdiene.

Meine Fragen:

  1. Welche Abgaben werde ich voraussichtlich haben (Sozialversicherung, Steuer, Anstieg Krankenkassenbeitrag)?
  2. Was würde mir ungefähr nach allen Abzügen auf der Hand übrig bleiben?
  3. Müssen beide Arbeitgeber voneinander bescheid wissen bzw. was muss ich alles beachten?

Es sind gerne Alle zu dieser Frage-Antwort-Runde eingeladen, die Erfahrungen in diesem Feld gemacht haben oder die Infos hierzu einfach wissen, oder gar in diesem Feld behördlich tätig sind. Ich bin für jeden Beitrag dankbar…

Grüße
Lisa

Da sitzt du leider einem Irrtum auf. Bei Minijobs darfst du insgesamt (also für alle Jobs) nicht mehr als 450 € verdienen. Wenn du in deinem jetzigen Minijob schon 450 € verdienst, ist es Essig mit einem zweiten Minijob. Der würde dann zum bestehenden Minijob dazugerechnet und bei Jobs wären ganz „normale“ sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen.
Gerade bei Minijobs ist es zwingend erforderlich, dass alle AG voneinander wissen. Es gibt sonst ganz schnell eine üble Gemengelage

Data

Hallo,

stimmt die Information dieser Seite:

[Link auf kommerzielle Webseite, die den Anschein machte, eine offizielle Webseite zu sein - GELÖSCHT von MOD:X_Strom]

(ganz unten)

Also zusätzlich zum 450€ Minijob noch eine kurzfristige Beschäftigung?

Das würde gehen, da Lisa ja selbst krankenversichert ist. Und nochmal, die AG müssen voneinander wissen!

Die website ist übrigens grottenschlecht. Besser die, die es wissen, www.minijobzentrale.de

Data

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Ja,

die Seite ist Kacke. Viel Geschwurbel, sehe ich jetzt auch.
Ich dachte, das wäre ein offizielle Seite, habe mich da vom absichtlich irreführenden Namen in die Irre führen lassen.

Ich bin ja auch MOD, ich editier mal schnell den Link, will für sowas keine Werbung machen.

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Hallo Lisa,

mit der wöchentlichen Stundenzahl solltest du auch aufpassen:


Es geht nicht nur um die Krankenversicherung, sondern auch um die anderen Sozialversicherungen (außer bei dieser kurzfristigen Beschäftigung, die bereits erwähnt wurde).

Gruß
Christa

Hihi!

Liebe Christa, die Seite ist Schrott! Die wöchentliche Stundenzahl ist seit Einführung des Mindestlohnes (vorher übrigens auch schon) obsolet.
Die Stundenzahl ist relevant, wenn Lisa eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Werkstudentin hätte. Das ist aber wieder etwas ganz anderes.

Data

Hallo

Minijobmäßig gesehen ist die Stundenzahl zwar gleichgültig, sie ist aber wichtig für den Status als Hauptberufliche Studentin. Wo da praktische Konsequenzen in diesem Falle zu befürchten wären, weiß ich im Moment nicht, evtl. Semsterticket oder RV,

Wie gesagt, das ist eine andere Kiste und hat nichts mit dem Semesterticket zu tun.

Data

Hallo,
zwei geringfügige Beschäftigungen werden zusammengerechnet und wenn die 450,00 € überschritten werden, dann liegt grundsätzlich in beiden Beschäftigungsverhältnissen Sozialversicherungspflicht (Kranken-,Pflege-,Renten- und Arbeitslosenversicherung) vor. Die zuständige Krankenkasse wird in einem Fall wie diesem allerdings prüfen müssen, ob hier das Erscheinungsbild Arbeitnehmer oder das Erscheinungsbild Student überwiegt - so, wie geschildert dürfte es auf Arbeitnehmer hinauslaufen.
Eigentlich für die Fragende die bessere Lösung, aber ob die beteiligten Arbeitgeber damit einverstanden wären, das bleibt mal dahingestellt.
Mein Rat - die Krankenkasse konkret befragen und prüfen lassen.
Gruss
Czauderna

Bin ich ganz bei dir, mit drei Tagen in der Woche und vollem Minijob wird es schwierig als Werkstudent. Für die AG wird es jetzt natürlich schon wieder uninteressant. Wie würde das eigentlich mit der KV laufen? Beitragsgruppenschlüssel 1111? Und die Studentin ist ganz normal sv-pflichtig, obwohl sie immatrikuliert ist?

Data

Hallo,
Ja, so würde das laufen, wobei die Beitraege aufgeteilt werden müssten zwischen den Arbeitgebern, aber solange das alles unter den Beitragsbemessungsgrenzen liegt ist das alles kein Problem.
Eine Immatrikulation spielt dann keine Rolle mehr.
Gruß
Czauderna

Warum? Bzw. kann ich mir gerade nicht vorstellen, was du meinst.

Ich gebe zu, ich habe vor Einführung des Mindestlohns studiert. :slight_smile: Aber zumindest „damals“ gab’s Probleme wegen des Studentenstatus, wenn man die wöchentliche Stundenzahl überschritten hat. Ob das heute noch so ist, weiß ich allerdings nicht!

Das sind zwei Paar Schuhe. Die Stundenregelung für Werkstudenten gilt nach wie vor. Die Stundenregelung für Minijobs, um die ging es auf dieser gräßlichen Website, gibt es nicht mehr.

Data

„Damals“ hatte es mit „Werkstudent ja/nein“ nichts zu tun, ich war nur HiWi an der Uni. Aber wir haben mittlerweile das Jahr 2017 … es hat sich sicherlich das eine oder andere geändert. :wink:

Hallo,
Wie gesagt, hier wird das nicht der Fall sein" aber wenn jemand zwei Beschaeftigungsverhaeltnisse hat, dann kann es schon sein, dass, zusammengerechnet Beitragsbemssungsgrenzen überschritten werden und dann muss die Krankenkasse den jeweiligen Arbeitgebern vorgeben, wer wieviel Beitraege abzuführen hat.
Gruß
Czauderna

Ach so, das war mir klar. Ich hatte gedacht, ich hätte etwas wieder nicht mitbekommen.

Data,

die sich gerade immer noch mit der verfluchten Flexirente rumschlägt und alle Politiker, die sich so einen Mist ausdenken (ich meine die Durchführung), verflucht.

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Der Krankenkassenbeitrag würde sinken, denn du wärst sozialversicherungspflichtig, und er würde sich nicht an einem Phantasieeinkommen, sondern an deinem tatsächlichen Einkommen orientieren. Bei 900 Euro wären es rund 140 Euro KV, und davon würde noch die Hälfte deine Arbeitgeber zahlen. Der würde also stark sinken.

Du hättest also noch die Rentenversicherungsbeiträge und Arbeitslosenversicherung, aber davon auch nur ca. die Hälfte.

An Steuern kann nicht viel anfallen, bis 735 mtl sind steuerfrei, der Rest würde wohl dem niedrigsten Steuersatz unterliegen, und Ende des Jahres kannst du vielleicht noch einiges von der Steuer absetzen.

Du solltest auch Wohngeld beantragen, ich denke, du würdest was kriegen, auch wenn du 900 Euro mtl. verdienst.

Viele Grüße