Hallo,
danke für die ganzen Hinweise. Sie haben uns sehr geholfen.
Ich schreibe hier nun, was uns passiert ist. Denn ich denke, das könnte auch für andere hier interessant sein.
Also zuerst einmal, 30% war falsch, es sind nur noch 23 % beim aktuellen Auto, aber ich weiß nicht, ob das einen Ausschlag gibt.
Der Ehemann ist bei der Versicherung, nennen wir sie einmal XYZ-Online. Dort in deren Rechner alles eingegeben, kam eben der Unterschied bei den oben beschriebenen Prozenten. Vom errechneten Geldbetrag gehen beim Wechselkennzeichen dann 10% weg.
Dann habe ich angerufen, ich bin auch bei der XYZ, aber alter Vertrag, eben nicht rein online. Also dort gefragt, wie es wäre, wenn ich das Auto zu meinem Auto mit Wechselkennzeichen anmelden würde. Ganz ähnliche Zahlen erhalten. Dann gefragt, wo da die Logik liegt. Schließlich fahre nur ich und ich kann nur ein Auto auf einmal fahren. Teilen könnte ich mich noch nicht.
Die Dame war dann doch etwas irritiert, las noch einmal nach.
Da meinte sie, bei Wechselkennzeichen ist das zweite Auto in einer anderen Rabattstufe, weil der Gesetzgeber eine Lücke nicht beachtet hätte. Man könne ein Auto auf Wechselkennzeichen anmelden, das dann wieder abmelden und ein anderes als richtigen Zweitwagen anmelden. Dann müssten die Versicherungen diesem Wagen den Schadensfreiheitsrabatt geben, den der Versicherungsnehmer vorher beim zweiten Wechselkennzeichenauto hat.
Ok, das leuchtet irgendwie ein. So könnte man einen Wagen für sein Kind auf sich angemeldet noch günstiger machen und das höhere Unfallrisiko wäre da für die Versicherung schlecht.
Als ich dann aber sagte, das könne ich verstehen, nur in unserem Fall wäre doch in der Versicherung sowieso nur, dass nur einer den Wagen fährt. Nein, da gäbe es keine Möglichkeit, dass es günstiger wird. Ist beim Wechselkennzeichen schon dabei, dass das zweite Fahrzeug zu den Bedingungen des ersten fährt. Ich meinte dann noch, wenn sie nur 10% Nachlass gäben fände ich das sehr wenig, der ADAC gäbe weit mehr Prozent Nachlass bei Wechselkennzeichen.
Daraufhin sie: Sie würde das einmal weitergeben und auch bei dem Online-Versicherungsbereich ihrer Versicherung nachfragen.
So ging es dann aus:
A, also der Ehemann, bekam so zwei Stunden später von der XYZ-Online-Versicherung eine E-Mail. Darin stand, dass er nun doch das zweite Auto zu dem Prozentsatz wie das erste anmelden könne und das war nicht einmal auf Wechselkennzeichen beschränkt. ?!?!
Also auch bei den Versicherungen lohnt sich anscheinend das Verhandeln a la orientalischem Basar. Nur erschreckend, wenn sich das jemand nicht traut, ist hier in Deutschland schließlich nicht so üblich. Der hätte dann mehr als das doppelte für die gleiche Versicherungsleistung zahlen müssen als wir jetzt.