Zwei Autos - wie am besten anmelden?

Hallo,
es geht um ein sehr geliebtes Auto Anfang der 90er Jahre, das noch bis Mai nächsten Jahres TÜV hat. Es gibt nun ein gleiches Auto, nur mit mehr PS und weit besserem Zustand, das gekauft wurde und sicher Oldtimer werden kann.

Da das ursprüngliche Auto ein Erbe ist und eben viele Emotionen daran hängen, wäre es der Wunsch des Fahrers, das Auto nicht jetzt schon abzumelden und verschrotten zu lassen.

Er würde es gerne so 1-2x im Monat noch fahren und zwar nur er. Er hat aktuell Schadensfreiheitsrabatt 30% bei der Versicherung.
Jetzt hieß es bei seiner Versicherung hieß es, egal, man müsse immer bei einem Zweitwagen mit viel mehr Prozent starten.
Also es geht um Versicherung und Steuer. Da gab es doch irgendsoetwas wie zwei Autos auf einem Kennzeichen anmelden. Kann man dann trotzdem das bisherige behalten, also den Buchstaben und die Zahl nur eben das Nummernschild, das dann für beide Autos geht?

Das neue Auto muss nun leider sehr schnell angemeldet werden, dass wir nicht mehr lange recherchieren können. Falls jemand auch nur eine sichere Internetquelle hat, die er posten kann, das ist auch in Ordnung.

Danke im Voraus

Hi,

Du meinst sicherlich das Wechselkennzeichen.
Damit solltest du weiter recherchieren können.

Gruss,
Little.

Danke, und wie ist das mit der Versicherung. Ist das wirklich ganz egal? Sie meinten bei einem Zweitwagen könne man keinen nur Eigentümer fährt eintragen lassen. Das ist dann ein ganz übler Batzen Geld im Vergleich zu dem Jetzigen.

Ist das nur bei der Versicherung oder eine generelle Regelung alles Versicherungen?

Hallo!

Das sind Wechselkennzeichen.

Aber : alle Fahrzeuge sind versichert und versteuert fürs ganze Jahr.
Fahren darf man aber nur mit einem zur Zeit. Man muss dazu das Kennzeichen/Teilkennzeichen) umsetzen.
Und ob Du in deiner Situation da etwas sparen kannst, musst Du bei der VS erfragen.

Kann schon sein, weil das Risiko auf Schaden (Unfall) nicht steigt wenn man 12 Autos hat, aber doch immer nur eines am Verkehr teilnimmt.

bei Zweitwagen steigt das Risiko, weil 2 Autos gleichzeitig am Verkehr teilnehmen können. Trotzdem sollte bei SF 30% der Zweitwagen günstig oder ebenfalls mit 30% einsteigen. Vielleicht muss man dazu zu besserer VS wechseln.

Ob man bei Wechselkennzeichen das bisherige behalten kann ? Frage auf der Zulassungsstelle nach. M. E. geht das nicht.

MfG
duck313

Für Wechselkennzeichen ist es sicher erforderlich, das kennzeichenlose KFZ auf Privatgrund, nicht auf öffentlichen verkehrsflächen abzustellen.

Hallo zusammen,

bei Wechselkennzeichen kann man die bisherige Nummer behalten, wenn noch ein weiteres, passendes Kennzeichen frei ist. Die letzte Zahl ist nämlich unterschiedlich.
Beispiel: Man fährt das Kennzeichen AA-BB 102. Wenn dann z.B. AA-BB 108 frei ist, bekommt das zweite Fahrzeug diese Nummer. Die jeweils letzte Zahl bleibt als kleine, extra Ziffer fest am entsprechenden Fahrzeug, das restliche Kennzeichen AA-BB 10 wird jedes Mal umgebaut.

Und obwohl man für beide Fahrzeuge die volle KFZ-Steuer bezahlt, dürfen nicht beide Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen stehen. Auch in der Versicherung spart man meist nur wenig. Das ist auch der Grund, warum man die Dinger nicht sehr häufig sieht, obwohl es die schon seit mehreren Jahren gibt.

Ich vermute mal, dass das neue, stärkere Fahrzeug höher in der Typklasse eingestuft ist und daher besser auf dem günstigeren Vertrag läuft. Den bisherigen Wagen dann als 2. Fahrzeug, ggf. mit Einzelnutzung, was bei den meisten Versicherern einen günstigeren Beitrag bedeutet.
Eigentlich dürfte das unabhängig von der Versicherung am günstigsten sein.

Hallo,
danke für die ganzen Hinweise. Sie haben uns sehr geholfen.

Ich schreibe hier nun, was uns passiert ist. Denn ich denke, das könnte auch für andere hier interessant sein.

Also zuerst einmal, 30% war falsch, es sind nur noch 23 % beim aktuellen Auto, aber ich weiß nicht, ob das einen Ausschlag gibt.

Der Ehemann ist bei der Versicherung, nennen wir sie einmal XYZ-Online. Dort in deren Rechner alles eingegeben, kam eben der Unterschied bei den oben beschriebenen Prozenten. Vom errechneten Geldbetrag gehen beim Wechselkennzeichen dann 10% weg.

Dann habe ich angerufen, ich bin auch bei der XYZ, aber alter Vertrag, eben nicht rein online. Also dort gefragt, wie es wäre, wenn ich das Auto zu meinem Auto mit Wechselkennzeichen anmelden würde. Ganz ähnliche Zahlen erhalten. Dann gefragt, wo da die Logik liegt. Schließlich fahre nur ich und ich kann nur ein Auto auf einmal fahren. Teilen könnte ich mich noch nicht.
Die Dame war dann doch etwas irritiert, las noch einmal nach.

Da meinte sie, bei Wechselkennzeichen ist das zweite Auto in einer anderen Rabattstufe, weil der Gesetzgeber eine Lücke nicht beachtet hätte. Man könne ein Auto auf Wechselkennzeichen anmelden, das dann wieder abmelden und ein anderes als richtigen Zweitwagen anmelden. Dann müssten die Versicherungen diesem Wagen den Schadensfreiheitsrabatt geben, den der Versicherungsnehmer vorher beim zweiten Wechselkennzeichenauto hat.
Ok, das leuchtet irgendwie ein. So könnte man einen Wagen für sein Kind auf sich angemeldet noch günstiger machen und das höhere Unfallrisiko wäre da für die Versicherung schlecht.

Als ich dann aber sagte, das könne ich verstehen, nur in unserem Fall wäre doch in der Versicherung sowieso nur, dass nur einer den Wagen fährt. Nein, da gäbe es keine Möglichkeit, dass es günstiger wird. Ist beim Wechselkennzeichen schon dabei, dass das zweite Fahrzeug zu den Bedingungen des ersten fährt. Ich meinte dann noch, wenn sie nur 10% Nachlass gäben fände ich das sehr wenig, der ADAC gäbe weit mehr Prozent Nachlass bei Wechselkennzeichen.
Daraufhin sie: Sie würde das einmal weitergeben und auch bei dem Online-Versicherungsbereich ihrer Versicherung nachfragen.

So ging es dann aus:
A, also der Ehemann, bekam so zwei Stunden später von der XYZ-Online-Versicherung eine E-Mail. Darin stand, dass er nun doch das zweite Auto zu dem Prozentsatz wie das erste anmelden könne und das war nicht einmal auf Wechselkennzeichen beschränkt. ?!?!

Also auch bei den Versicherungen lohnt sich anscheinend das Verhandeln a la orientalischem Basar. Nur erschreckend, wenn sich das jemand nicht traut, ist hier in Deutschland schließlich nicht so üblich. Der hätte dann mehr als das doppelte für die gleiche Versicherungsleistung zahlen müssen als wir jetzt.

Das ist Sache der einzelnen Versicherung.

Überlegt mal, wenn eine Einzelperson 2 PKW hat, wer soll die denn dann nutzen(fahren) außer der Person ?

Klar, Zweitwagen heißt üblich Familienwagen und deshalb andere Nutzer.

Aber das ist nicht festgelegt, das kann jede VS machen wie sie es will.