Zwei Geständnisse in einem Mordfall

Wäre toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

Was passiert, wenn zwei Personen denselben Mord gestehen?

Folgender Fall:
Ein Mord ist geschehen. Zwei Personen sagen aus, diesen Mord begangen zu haben. Es gibt keine weiteren Hinweise in dem Fall.

Sind beide Geständnisse dann ungültig?

Was passiert mit den Geständigen?
Mindestens einer der beiden macht ja eine Falschaussage, was aber nicht nachzuweisen ist/ man weiß nicht welche falsch ist, welche richtig.

Weiß irgendjemand, ob/wo so etwas geregelt ist?

DANKE!!!

Hallo dr.frag,

In Deutschland beträgt die Aufklärungsqoute (Stand: 2008) für Mord 97,6% und für Totschlag 96,7%.

Im vorliegenden Fall könnte die Staatsanwaltschaft vielleicht auch auf die Idee eines gemeinschaftlichen Mordes kommen, sodass du beide auf einmal auf der Anklagebank hast.

Im Falle eines Geständnisses würde jede Person sicher erstmal vorläufig festgenommen und der Staatsanwaltschaft Nachricht erstattet, dass eine derartige Konstellation vorliegt und diese würde dann alles weitere in Rücksprache mit dem Amtsgericht wegen Haftbefehl geschehen.

Was meinst du wie schnell dann auf einmal jmd. der in der JVA sitzt, seine Lügenaussage revidieren will usw., weil ihm dann der Ernst der Lage klar wird. Weil auf Mord steht halt Lebenslänglich und warum sollte die Person die UNschuldig ist, dann diese Strapaze auf sich nehmen?

Zudem darfst du nicht vergessen: DNA-Beweise usw. sind heutzutage leicht nachweisbar! Da reicht bereits ein Haar oder eine Hautschuppe usw. aus.

hallo,

nein die werden nicht ungültig.Derjenige der das falsche geständnis geliefert hat,wäre wegen strafvereitelung dran(glaube bis 5 jahre).Die strafe darf nicht höher sein als die in der anklage angedrohte.
das ist schon ein gutes Druckmittel.Und wieso sollte man falschaussage nicht nachweisen können? fängt ja schon beim alibi an^^

mfg
kaisen

danke für die Antwort! also beide würden festgenommen werden, ok! und sicher hast du recht, im gefängnis angekommen wird der falschaussagende sicher bald zur vernunft kommen… und wenn nicht, dann sitzen beide die strafe ab (in dem theoretischen fall, dass es keine weiteren beweise gibt)?

danke für die antwort! es könnte ja sein, dass beide kein alibi haben…

Es kommt darauf an! Natürlich gibt es in gewissen Mordfällen Geständnisse von mehreren Personen. Es gibt Tötungsdelikte, bei denen nicht nur ein Täter gehandelt hat.

Fraglich ist, in welcher Form und Eigenschaft der bzw. die Täter beteiligt sind. Hat man Hilfe zur Tat geleistet (z.B. dem eigentlichen Täter das Mordwerkzeug gereicht)? Hat man den Tatausführenden angestiftet (z.b. durch Aufforderung „Bring ihn um“!) oder haben mehrere Personen in germeinsamer Täterschaft die Person getötet.

Siehe hierzu auch unter §§ 25 - 31 StGB
(Strafgesetzbuch) --> Täterschaft und Teilnahme.

Ein Auftraggeber eines Mordes wird i.d.R. mindestens so hart bestraft, wie der eigentliche Mordausführende.

Nach einem Geständnis mehrerer Personen wird durch die Ermittlungsbehörden überprüft, ob die Geständnisse korrekt sind und welche Personen im Detail welche Handlungen begangen haben.

Soetwas ist nirgends geregelt.
Heutzutage kann der wahre Täter mit 99%iger Wahrscheinlichkeit ermittelt werden. Und der andere „Täter“ wird wegen Falschaussage auch bestraft.
Aber es gilt immer in dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten.

ja,z.b beide waren zu hause am schlafen^^,aber da die ja nen geständnis abgelegt haben,brauchen die ja auch gar keines,nur wird man ja wahrscheinlich extrem explizit gefragt,wann man was wo gemacht hat.
Und wenns hart auf hart kommt packt das Gericht beide gleich lang weg,die können dann ja revision einlegen und sich es nochmal überlegen.^^
Gerichte lassen sich nicht aufn arm nehmen,und da geständnisse vorliegen,fällt die unschuldsvermutung ja wohl weg?

danke für die antwort! es könnte ja sein, dass beide kein
alibi haben…

Hallo!

In solch einem Fall muss die Polizei wohl oder übel beide Geständige laufen lassen, da sonst eventuell ein Unschuldiger hinter Gittern kommen müsste. Die Polizei muss zunächst etwas ermitteln.
Wenn natürlich zwischen den beiden Geständigen eine Mittäterschaft, das heißt, sie haben den Mord gemeinschaftlich begangen, besteht, werden gegen beide Freiheitsstrafen verhängt, wenn die Staatsanwaltschaft Indizien gesammelt hat, die auf diese Mittäterschaft hindeuten.

Mit freundlichen Grüßen!
Hendrik UL

Hallo,
tut mir leid, aber im Moment habe ich darauf keine Antwort parat!
MfG

Das ist eine sehr hypothetische Vorstellung. In der Regel kann man immer die wahre Aussage herausfinden. Scheinbar willst du jemanden decken, oder jemand anders soll dich mit seiner Falschaussage decken. Ich würde mich nicht darauf einlassen.