Ich war jetzt an meinem Vorratsregal gucken.
Da findet sich 2x Gewürzgurken und 1x Cornichons und bei allen drei Gläsern (Fresh*na) steht, daß nach Öffnen innerhalb von 2 (Gurken) bzw. 3 (Cornichons) Tagen zu verzehren ist.
Mein erster Gedanke war: „Der Satz ist neu, bestimmt eine neue EU-Vorschrift“ ;-), aber dann sah ich in der anderen Ecke dieses Raumes ein leeres Gurkenglas, das als Behältnis für Schrauben zweckentfremdet wird. Dort war MHD 2012 und da steht der Satz auch schon drauf.
Bei frag-mutti gabs das Thema auch schonmal klickmich.
Frage ist zwar von 2007 ;-), aber superman (bißchen scrollen) hat erst im letzten Jahr geantwortet und schreibt, daß bei Ald*-Produkten nix draufstünde.
Sehe ich das richtig, daß das Glas auf Deinem oberen Bild "Gartenkrne" ist? Und Stollenwrk gibt’s glaube ich bei RE*L, oder?
Dann also doch keine neue EU-Vorschrift, sonst müßte sie ja für den gesamten Einzelhandel gelten.
Ich bin jetzt einigermaßen geplättet, weil ich diesen Verzehrhinweis noch nie wahrgenimmen habe und bisher - wie gesagt - bei 3 Monaten nie ein Problem hatte.
Auf Senfgläsern steht noch nichtmal ein MHD drauf. Hält der ewig?
Weiß das jemand?
Gruß + danke fur die Gurken-Frage
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