Zwei Hausärzte gleichzeitig? Geht das?

Moin zusammen,

hier meine Frage: Ich bin gestern von meinem angestammten Hausarzt (15 Jahre) zu einem anderen Arzt im Nachbardorf als Hausarzt gewechselt. Der Grund ist einfach, dass ich momentan etwas komplizierter erkrankt bin (bzw. die Diagnose noch aussteht) und mein vorheriger Hausarzt einfach nichts taugt. Höchstens mal zum krankschreiben.

Gestern morgen hat er mich noch als Notfall behandelt (war nicht mein erster Besuch bei ihm), da mein ursprünglicher Hausarzt Urlaub hatte und ich seinen Vertretungsarzt nicht ausstehen kann. Gestern abend bei meinem Zweitbesuch meinte er, dass er für jede Behandlung (und ich solle das nicht falsch verstehen) nur 12 Euro bekäme und er es sich deshalb quasi nicht leisten könne, eine komplette Diagnostik aufzufahren - es sei denn, ich würde zu ihm wechseln. War für mich kein Thema, ich wollte eh schon lange zu dem wechseln, also hab ich das heute früh dann beim Drittbesuch getan.

Jetzt ziehe ich fürs weiterführende Studium zwei Jahre in ein anderes Bundesland, komme danach aber definitiv wieder zurück. Dort möchte ich mir selbstverständlich auch einen Hausarzt nehmen, da ich ja nicht wegen jeder Krankheit/Untersuchung etc. 600km nach Hause fahren kann. Und seit ich das mit dem Bezahlmodell weiß, möchte ich auch den anderen Arzt nicht schröpfen. Den kenne ich nämlich bereits, weil mein Freund, in dessen Stadt ich zum Studium ziehe, dort seit Kindesbeinen an Patient ist. Der Arzt dort ist klasse - er behandelt aber nur noch Patienten, die ihn als Hausarzt haben. Ich hatte sowieso das Glück, dort in die Kartei aufgenommen zu werden, weil er eigentlich niemanden mehr nimmt.

So, meine Frage ist nun: Was ist ein Hausarzt rechtlich? Wüsste die Kasse Bescheid, wenn ich quasi zwei Hausärzte hätte? Was machen Leute mit zwei Wohnsitzen? Also kann ich zum Arzt hier sagen: Du bist mein Hausarzt. Und zum anderen auch?

Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte…
Grüße
Sarah

was vergessen, sry wg. DP
Hatte vergessen zu erwähnen, dass ich an keinem Hausarztmodell o.ä. teilnehme. Bin stinknormal kassenversichert.

So, meine Frage ist nun: Was ist ein Hausarzt rechtlich?
Wüsste die Kasse Bescheid, wenn ich quasi zwei Hausärzte
hätte? Was machen Leute mit zwei Wohnsitzen? Also kann ich zum
Arzt hier sagen: Du bist mein Hausarzt. Und zum anderen auch?

Hallo,

was ein Hausarzt rechtlich ist, wüsste ich auch gern … ich mache es mit zwei Wohnsitzen jedenfalls so: An jedem Ort habe ich einen Allgemeinmediziner, zu dem ich üblicherweise gehe, wenn ich am jeweiligen Ort zum Arzt gehen muss. Die restlichen Ärzte habe ich auch überwiegend doppelt und gebe bei denen immer den jeweils nächsten Hausarzt als Hausarzt an, wenn sie einen wissen wollen. Der Haken bei der Sache ist, dass ich regelmäßig doppelt Praxisgebühr im Quartal zahlen muss; das lässt sich angeblich nur umgehen, indem man den einen Hausarzt offiziell als Vertretung des anderen benennt oder so, da bin ich noch nicht ganz hintergekommen.
Inwiefern sich die beiden Ärzte jetzt aber wirklich als „Sonjas Hausarzt“ verstehen, weiß ich nicht, und ich weiß auch nicht, ob ich einen davon schröpfe - in ihrer Kartei haben mich jedenfalls beide.

Grüße
Sonja

Mach dir keinen Kopf
Moin
Mach dir deswegen keinen Kopf - „Hausarzt“ ist ein vager Begriff. Du kannst selbstredend mehrere Allgemeinärzte (früher „Praktische Ärzte“) in Anspruch nehmen. Hausarzt kann jeder Allgmeinarzt und auch fast jeder Internist werdenb, wenn er will. Das hat wenig Bedeutung. Ich war in den 80er Jahren auch Hausarzt - es ergibt sich, wenn man sich (zunächst) als Praktiker niederlässt.
Gruß,
Branden
Gruß,
Branden

Moin,

Du kannst selbstredend mehrere Allgemeinärzte (früher
„Praktische Ärzte“) in Anspruch nehmen.

Allerdings darf sie als Kassenpatientin, wenn nicht davon befreit, bei jedem die Praxisgebühr abdrücken, falls keine Überweisung vorhanden ist.

CU

Axel

Moin Axel

Allerdings darf sie als Kassenpatientin, wenn nicht davon
befreit, bei jedem die Praxisgebühr abdrücken, falls keine
Überweisung vorhanden ist.

Das ist richtig. Aber was sind schon 10,- Euro, wenn man für n Pfund Kirschen wie ich heute morgen auch schon knapp 10,- Euronen löhnen musste… Das Geld kriegt ja eh die Krankenkasse und nicht der Arzt (leider).
Gruß,
Branden

Ah, danke für die Antworten. Sonja, dir auch.

Das heißt also einfach, ich zahl bei jedem einmal Praxisgebühr und gut ist? Also falls ich im Quartal mal hinkomme…

Das wusste ich nämlich nicht. Dadurch, dass ich jetzt schon seit sechs Jahren nicht mehr im Ort meines ehem. HA wohne, sondern in der nächsten Stadt, bin ich bei Krankheit oft einfach zu nem anderen Allgemeinmediziner, hab dort die 10 Euro bezahlt und wenn ich danach im Quartal dann wieder zu meinem HA bin, hat da niemand jemals was gesagt von wegen ich solle nochmal Praxisgebühr zahlen. Hat sich auch niemand beschwert. Deshalb dachte ich eigentlich, dass einmal pro Quartal bezahlen reicht (und dann halt die Quittung immer vorzeigen). Ich mein, die PG geht ja eh an die Kasse und nicht an den Arzt. Oder ist das dann wiederum eine Frage der Honorarabrechnung mit der Kasse? Also i.S.v. der Arzt, bei dem ich die PG gelöhnt habe, bekommt volles Honorar und alle anderen sind dann für dieses Quartal automatisch Vertretung? Wäre schön, wenn mir das jemand erklären könnte.

Grüße
Sarah

Moin

Euro bezahlt und wenn ich danach im Quartal dann wieder zu
meinem HA bin, hat da niemand jemals was gesagt von wegen ich
solle nochmal Praxisgebühr zahlen. Hat sich auch niemand
beschwert.

Da hast Du Glück gehabt.

Wäre schön, wenn mir das jemand erklären könnte.

Da ich tippfaul bin:

http://de.wikipedia.org/wiki/Praxisgebühr

CU

Axel

Hallo,

noch zwei kleine Ergänzungen:

Die Praxisgebühr ist immer beim ersten Besuch in der Praxis im jeweiligen QWuartal zu zahlen:
Ausnahmen:

  • ich habe passende Überweisung eines anderen Arztes dabei (gleiches Quartal)
  • ich habe eine Zuzahlungsbefreiungskarte
  • es geht nur um eine reine Vorsorgeuntersuchung
  • ich habe die Quittung über die gezahlte Praxisgebühr bei der Urlaubsvertretung (oder Notdienst) aus dem gleichen Quartal dabei.

Beim Hausarzt darauf achten, was man unterschreibt: wenn es die Teilnahmeerklärung für das Hausarztmodell ist, kann es später Probleme mit der Kasse geben, wenn man einen anderen Arzt aufsucht.

Gruß
RHW