Zwei identische Klausuren... melden?

Hallo zusammen,

ich befinde mich derzeit in einem Gewissenskonflikt.

Ich arbeite für einen Professor, diese Arbeit umfasst, Übungen betreuen, Hausaufgaben korrigieren, Klausuren beaufsichtigen, beim korrigieren helfen, in Vorlesungen assistieren, … und so weiter. Das übliche halt, was man in so einem Job zu tun hat.
Nun korrigiere ich gerade die Klausur in Experimentalphysik im dritten Semester.

Und mir sind zwei Klausuren ins Auge gestochen, die identisch sind. Also wirklich identisch. Nicht nur ähnlich, sondern bis auf jeden Zwischenschritt, jede nachträgliche Verbesserung, jeden Rechenfehler, ALLES, die Schreibweise, einfach alles ist bis ins kleinste Detail identisch. (identisch abgesehen von Name und Matrikelnummer)

Wie sieht denn das nun aus? Ist es vertretbar darüber hinweg zu sehen? Oder sollte ich den Professor darauf hinweisen? Was ist da mein Handlungsspielraum, was sind meine klaren Pflichten?
Ich weiß halt nicht, ob es vertretbar ist, diese Offensichtlichkeit zu unterschlagen, oder ob ich es sagen muss. Ich will ja eigentlich niemadem was böses, will auch niemandem da einen reinwürgen. Aber sehr auffällig ist das halt schon. Und andererseits wird am Ende derjenige, der abgeschrieben hat sowieso irgendwann das Nachsehen haben, denn er kann sich ja nicht mit Abschreiben durchs ganze Studium schummeln. Wäre es eventuell besser, wenn ihm rechtzeitig auffiele, dass es nichts für ihn ist? Denn er scheint ja wirklich komplett abgeschrieben zu haben, einer von beiden, da scheint kein einziger eigener Denkschritt dahinter zu stehen.

Wie seht ihr das? (sowohl rechtliche als auch moralische Denkanstöße würden mir helfen.)

Liebe Grüße,
Maya

Hi,

ich würde nicht darüber hinweg gehen.
Neben allen moralischen und rechtlichen Überlegungen würde mich vor allem die Dreistigkeit ärgern. Der Schummler hat sich ja nicht einmal die geringste Mühe gegeben sein Verhalten zu kaschieren, da würde ich mir so richtig verar… vorkommen.

Wenn man schon schummeln/betrügen will (und wer hat das in seiner Ausbildungslaufbahn nie getan), dann sollte man schon ein gewisses Maß an Krativität an den Tag legen. Also nee, ich würde mit dem Prof reden.

Gruß Stefan

Hallo Maya,

wenn es zu Deinen Aufgaben gehört, beim Korrigieren zu helfen, würdest Du Deine Pflicht gegenüber Deinem Prof verletzen, wenn Du wegsähest.

Du sagst, Du willst niemandem etwas Böses. Wenn Du wegsiehst, tust Du allen Ehrlichen etwas Böses - und dem Abschreiber nichts Gutes, wie Du selbst vermutest.

Gruß
Cassius

Hallo,

teile Deine Beobachtung dem Prof. mit, dann ist das Problem bei dem der für die Leistungsbewertung verantwortlich ist und darum auch die Kontrollen eigentlich selbst machen sollte.

Es gibt keinen Anlass denjenigen der hier offensichtlich abgeschrieben hat zu decken. Womit hätte dieser denn diese Gunst verdient? Eigentlich wäre eher der zu bedauern von dem Abgeschrrieben wurde und nun vielleicht unverdientermaßen Ärger bekommt. Bei einer identischen Kopie ist aber auch davon auszugehen, dass dieser das Abschreiben unterstützt habt, darum ist hier wohl auch kein Mitleid angebracht.

Wahrscheinlich wird allein der Befund zweier identischer Arbeiten aber für Sanktionen nicht reichen. Der Nachweis dass und wer hier in welcher Weise Betrogen hat, wird nicht ohne weiteres gelingen. Aber das ist dann - wie gesagt - das Problem des Profs.

Gruß
Werner

Hallo,

wenn Du moralische Bedenken hast (kurzer Exkurs: Ich bin die Verkörperung von moralischen Bedenken und ich würde in diesem Fall ohne mit der Wimper zu zucken mein Herz rauspetzen) könntest Du die beiden KandidatInnen kontaktieren und freundlich das Angebot unterbreiten, dass eine der beiden Arbeiten (das Plagiat) zerrissen wird und somit das Ganze ein peinlicher Ausrutscher ohne Folgen bleibt. Wäre das machbar? Wenn ja erschiene mir dieser Weg am zielführendesten.

Alles Gute

Hallo,

mit deinem Vorschlag würde ein HiWi meiner Meinung nach ganz klar seine Kompetenzen übertreten und sich selbst nicht wenig Schwierigkeiten machen.

Gruß
Elke

1 Like

Guten Abend. :smile:

Unbedingt mit dem Professor reden.

Es ist ein Täuschungsversuch in einer Hochschulprüfung und ihr solltet beide Studenten mit 5,0 bewerten.

Auszug aus der Prüfungordnung, mit der ich zu tun habe:

"…

§ 10

Abs. 5
Versucht der Prüfling, das Ergebnis seiner Prüfungsleistungen durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. In schwerwiegenden Fällen kann der Prüfungsausschuß den Prüfling von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen und das endgültige Nichtbestehen der Prüfung feststellen.

Abs. 7
Der Prüfling kann innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen von Entscheidungen nach Absatz 5 oder 6 schriftlich beantragen, daß diese vom Prüfungsausschuß überprüft werden.

Abs. 8
Trifft der Prüfungsausschuß in den Fällen von Absatz 5 und 6 Entscheidungen zu Lasten des Prüflings, so ist diesem hierüber unverzüglich ein schriftlicher Bescheid zu erteilen, die Entscheidung zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

§13

Abs. 1
Nicht bestandene Fachprüfungen können einmal wiederholt werden.
Die Wiederholung einer bestandenen Fachprüfung ist, abgesehen von dem in § 12 Abs. 1 geregelten Fall, nicht zulässig.

§ 11

Abs. 3
Ist eine Fachprüfung der Diplomvorprüfung nicht bestanden, kann diese Prüfung nur innerhalb eines Jahres nach Abschluß des ersten Prüfungsversuches einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt sie als endgültig nicht bestanden.

Eine zweite Wiederholungsprüfung kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden und ist beantragungspflichtig.

Eine zweite Wiederholungsprüfung kann nicht besser als „ausreichend“ (4,0) bewertet werden.

§ 21

Abs. 1
Hat der Prüfling bei einer Prüfungsleistung getäuscht und wird diese Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so kann die Note der Prüfungsleistung entsprechend § 10 Abs. 5 berichtigt werden.

Die Fachprüfung wird für „nicht ausreichend“ und die Diplomvorprüfung oder die Diplomabschlußprüfung für „nicht bestanden“ erklärt.

Abs. 3
Das unrichtige Zeugnis ist einzuziehen und gegebenenfalls ein neues zu erteilen. Mit dem unrichtigen Zeugnis wird auch die Diplomurkunde, deren englische Übersetzung und das Diploma Supplement eingezogen, wenn die Diplomabschlußprüfung auf Grund einer Täuschung für „nicht bestanden“ erklärt wurde.

Eine Entscheidung nach Absatz 1 und Absatz 2 Satz 2 ist nach einer Frist von fünf Jahren nach Ausstellen des Zeugnisses ausgeschlossen.

Abs. 4
Dem Prüfling ist vor einer Entscheidung nach Absatz 1 oder Absatz 2 Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

…"

Sollte die Aktion später auffliegen oder irgendwer in den Akten darüber stolpern, würde die Hochschule den Studenten das Abschlußzeugnis entziehen, und zwar bis zu 5 Jahre nach der Ausstellung des Zeugnisses, d.h. die geschummelte Prüfung könnte sogar weiter zurückliegen.

Der Professor und Du sollten die Studenten zu einer Unterredung bitten und klären, wer von wem abgeschrieben hat.

Eine weitere Möglichkeit ist, daß beide abgeschrieben haben, z.B. aus einem programmierbaren Taschenrechner oder aus einer gemeinsamen Vorlage.

Letzteres würde ich sofort vermuten, denn bei unseren Klausuren herrscht straffe Sitzordnung. Die Studenten werden weit auseinandergezogen und gut verteilt, Mobiltelephone usw. kommen in die Rucksäcke, Jacken und Rucksäcke verschwinden und müssen am Gaderobenhaken bzw. unter der Tafel verstaut werden, in der Klausur herrscht absolute Stille, die Aufsichtsführenden gehen durch die Reihen und kontrollieren streng. Bei Verstoß darf der Student gehen und die Prüfungsarbeit wird mit 5,0 bewertet.

Bedenke, Täuschung in einer Hochschulprüfung ist ein anderes Kaliber als Spicken in der Schule.

Viele Grüße

reinerlein

Hallo,

oh, mein PS ist abhanden gekommen! Ich gebe Dir in Deinen Bedenken natürlich völlig recht!

Viele Grüße

Hallo

Vielen Dank für die ausführliche und hilfreiche Antworten.
Das ist nämlich genau das, was mich auch gewundert hat… WIE haben die beiden eigentlich abgeschrieben. Denn die Kontrollen sind auch hier sehr streng. Man muss Personalausweis und Studentenausweis zum Abgleichen mitbringen, wird an der Tür kontrolliert. Dann muss man Jacken und Taschen abstellen und darf sie nciht mit zum Platz nehmen. Eignenes Papier darf man auch nicht benutzen, sondern das was ausgeteilt wird.
Also mir ist es ebenfalls ein RÄtsel, wie das überhaupt funktioniert hat, dass die abgeschrieben haben.
Die Sitzordnung ist in dem großen Hörsaal auch mehr als unglücklich um Abschreiben zu ermöglichen. Es wird nur jede 3. Reihe besetzt und in der Reihe auch nur jeder 3. Platz. Also ehrlich, ich kann es mir nciht erklären.

Sehr merkwürdig.

Aber sehr vielen Dank für den Auszug aus Gesetzen. Ja, ich denke es wird das beste sein, den Prof darauf hinzuweisen. Mal ganz eignennützig gedacht: Ich will ja auch keine Probleme kriegen. Immerhin hat der Herr Professor sehr direkt mit meiner Promotion zu tun, da will ich mir ja nicht ins eigene Knie schießen, wenn rauskommt, dass mir bewusst war, was da vorgefallen war.

Wer von wem abgeschrieben hat kann man ja in einer kurzen mündlichen Prüfung mal antesten. Wenn der eine recht gut antwortet, wärend der andere gar nichts weiß ist der Fall sehr klar. Ich kann dem Prof ja vorschlagen, es so nachzuprüfen.

Denn ich will natürlich trotzdem dem unschuldigen von beiden (sofern es den denn gibt) seine Prüfung auch nicht versauen.

Mir hat dieser Vorfall jetzt hier auch ganz schön Panik verursacht, weil ich jetzt gar nicht recht wusste, wie ich damit umgehen soll.

Danke nochmal. Ich werde morgen mit dem Prof reden.

Liebe Grüße,
Maya

Moin Maja,

Wie seht ihr das? (sowohl rechtliche als auch moralische
Denkanstöße würden mir helfen.)

allein, wenn es auf andere Art und Weise rauskommen sollte (der Prof schaut sich z.B. stichprobenartig Deine Korrekturen an), wäre es für Dich wohl recht unangenehm ‚Warum haben Sie das denn nicht mitgekriegt‘ oder noch übler für Dich ‚Stecken Sie etwa mit denen unter einer Decke?!‘

Gandalf

[MOD] Hinweis…
FAQ:1129 gilt auch hier, deshalb vorerst abgeschlossen!