Zwei Jahre Leiharbeiter, dann einen Zeitvetrag

Hallo,
Ich war zwei Jahre als Leiharbeiter beschäftigt und wurde dann übernommen. Natürlich nur mit einem Zeitvertrag.
Meine Zeit als Leiharbeiter lief zum 30.06. aus und meine Zeitvertrag begann am 01.07.
Der Vertrag wurde mir aber erst am 03.07. zur Unterschrift vorgelegt. Ich habe diesen dann mit dem entsprechenden Datum unterschrieben.
Was heißt das jetzt genau?
Ist das dann schon ein Festvertrag?
Danke für gesicherte Erkenntisse!

Hallo!

Mal zusammengefasst:

Du hattest zwei Jahre einen Arbeitsvertrag mit Firma A.

Jetzt hast du einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag direkt mit Firma B.

An welcher Stelle soll da jetzt eine feste Stelle entstanden sein?

Hallo!

Was verstehst du denn unter Festvertrag?

Dass es ein richtiger Vertrag ist? Ja!

Dass es um eine Festanstellung geht? Nein, denn es ist ja ein Zeitvertrag.

Nicht verwechseln. Auch Zeitverträge sind Verträge.

Gruß, Diva

Festvertrag = unbefristet

Leiharbeit in Firma A und dann in Firma A übernommen.

Aber ist es nicht auch bei einem Befristeten Vertrag wichtig, wann dieser unterzeichnet wird?
Ich hätte diesen doch bereits, oder spätestens am 30.06. unterzeichnen müssen, nicht erst am 03.07.

Wieso ?
Wichtig ist doch nicht wann man unterschreibt, Hauptsache der Vertragsinhalt stimmt. Und dort steht doch Beginn 1.7.17 drin.
Und da das ein Samstag war und Du da wohl nicht arbeiten müsstest bzw. niemand im Büro war, fand eben Unterschrift erst am Montag darauf statt.

Aber nochmal, wieso soll aus einem (offenbar zulässig begründetem) Zeitvertrag dadurch ein unbefristeter Vertrag werden ?

Das war nur reinste Neugier von meiner Seite. Mir war nur dunkel im Hinterkopf, dass das Datum da eine Rolle spielen könnte. Und der Sonnabend ist da nicht so wichtig, weil wir in fünf Schichten arbeiten. Rund um die Uhr.

Aber Danke für diese ganzen Infos :slight_smile:

Selbst eine mündlich getroffene Vereinbarung (ab dem soundsovielten beschäftigen wir Sie als…) wäre gültig.
Aus dem jetzigen Zeitvertrag kannst Du eventuell einen unbefristeten Vertrag machen, wenn Dein Arbeitgeber das Gefühl hat, dass Du für die Firma wichtig bist. Also nach 3-6 Monaten mal vorsprechen, ob man den Vertrag nicht vorzeitig in einen unbefristeten Vertrag umwandelt. Du musst das Signal geben, dass Dir das wichtig ist. Die Firma geht immer den bequemsten Weg: Solange sich Herr Soundso nicht rührt, ist für die Firma alles paletti.
Udo Becker

Hallo,

damit hast Du

grundsätzlich recht gehabt.
Denn die Befristungsvereinbarung wäre - im Gegensatz zu den Äußerungen einiger Vorposter -nach Rechtsprechung des BAG nur dann gültig gewesen, wenn sie vor Beginn des Arbeitsverhältnisses, also bis zum 30.06., schriftlich aufgesetzt und von Dir unterschrieben worden wäre.
Am 03.07. hättest Du sehr wohl auf einem unbefristeten vertrag bestehen können. allerdings hast Du den durchaus gravierenden Formverstoss durch Deine nachträgliche Unterschrift „geheilt“.

&Tschüß
Wolfgang

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