Zwei Kleinunternehmen mit gleichem Namen?

Guten Abend,

ich benötige mal eure Hilfe. Aktuell habe ich mit einem Bekannten eine GbR mit dem Namen Blumenverkauf GbR gegründet. Wir sind beide Gesellschafter dieser GbR. Jetzt wollen wir die GbR auflösen und jeder macht einzeln als Kleinunternehmer (Nebenberuflich) weiter tätig sein. Wenn jetzt jeder ein Kleinunternehmen gründet mit dem Namen „Blumenverkauf-Schmitz“ und „Blumenverkauf-Meier“ kann man dann trotzdem noch als Blumenverkauf tangieren und diesen Namen als Firmenname weiter nutzen?
Als Beispiel: Die Homepage lautet Blumenverkauf.de Hier sind die Unternehmen Blumenverkauf-Schmitz und Blumenverkauf-Meier aufgelistet? Geht sowas?

Servus,

der Begriff des Kleinunternehmers stammt aus dem USt-Recht und hat nur und ausschließlich in diesem Zusammenhang eine Bedeutung.

Umsatzsteuerlich ist eine GbR ein anderer Unternehmer als ihre beiden Beteiligten, auch wenn sie keine eigene Rechtsperson hat - das tut für die USt nichts zur Sache. D.h. die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs 1 UStG können in der von Dir beschriebenen Konstellation während der „Übergangszeit“ von der GbR, von Dir und von dem Bekannten jeweils unabhängig voneinander ausgeschöpft werden,

Eine Firma im Sinn von § 17 HGB gibt es bei der ganzen Sache nicht, weil dabei kein Kaufmann im Sinn von § 1 Abs 1 HGB im Spiel ist.

Weder Blumenverkauf-Meier noch Blumenverkauf-Schmitz sind Firmen, im geschäftlichen Verkehr müssen sowohl die GbR als auch die beiden Beteiligten ihre vollen Namen benennen.

Schöne Grüße

MM