Zwei Pflegetagegeldversicherungen parallel

Hallo,

angenommen, jemand findet keine Pflegetagegeldversicherung so richtig perfekt und möchte zu Risikostreuung statt 100 Euro Tagegeld bei einer Versicherung lieber je 50 Euro bei zwei verschiedenen Versicherungen versichern. Geht das? Müssen die dann im Pflegefall auch beide zahlen?

Grüße
Klaus

Hallo!

Den Sinn des Aufsplittens kann ich zwar nicht verstehen, aber möglich wäre es.

MfG
duck313

Hallo Klaus,

da es sich um eine Summenversicherung handelt, kannst du ruhig splitten. Wichtig ist nur, dass Du den jeweiligen Versicherern Kenntnis von der jeweils Anderen gibst, sofern diese im Antrag nach weiterhin bestehenden/beantragten Versicherungen fragen.

Viele Grüße aus Saarbrücken
Claude Burgard
Versicherungsmakler
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Hallo,

ja, da es eine Summen- und keine Kostenversicherung ist, ist gegen einen Abschluss gar nichts einzuwenden und im Leistungsfall müssen auch beide zahlen.

Vermutlich müssen aber beide Versicherungen darüber infrmiert werden , Fragen im Antrag beachten !

Viel Glück

Barmer

Hallo,

danke für Eure Hinweise. Ich habe gerade folgendes entdeckt: In den Musterbedingungen 2009 für die ergänzende Pflegekrankenversicherung MB/EPV 2009, § 9 (Obliegenheiten), Abs. 6 steht folgendes:

„Der Neuabschluss einer weiteren oder die Erhöhung einer anderweitig bestehenden Versicherung mit Anspruch auf Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit darf nur mit Einwilligung des Versicherers vorgenommen werden.“

Ist das wahr? Können die dem Kunden verbieten, zur Konkurrenz zu gehen? Das ist ja als würde VW in den Kaufvertrag schreiben, dass der Kunde ohne Erlaubnis keinen Opel als Zweitwagen kaufen darf…

Grüße
Klaus

da würden sich im Zweifelsfall wohl die Gerichte mit beschäftigen müssen.
Ein „Verbot“ darf es definitiv nicht geben. Aber du müsstest, wie schon mehrfach geschrieben, die Versicherung davon in Kenntnis setzen.

Wenn die nun in Ihren Bedingungen verankert hätten, dass man kumuliert nicht mehr als XXXX Euro im Monat oder XX Prozent seines Einkommens … versichert haben darf, dann dürften sie meines Erachtens schon eine Anpassung des Vertrages (nach unten) vornehmen.

Grüße
Claude Burgard
Versicherungs- & Finanzfachwirt
Versicherungsmakler
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