Hallo,
danke für Eure Hinweise. Ich habe gerade folgendes entdeckt: In den Musterbedingungen 2009 für die ergänzende Pflegekrankenversicherung MB/EPV 2009, § 9 (Obliegenheiten), Abs. 6 steht folgendes:
„Der Neuabschluss einer weiteren oder die Erhöhung einer anderweitig bestehenden Versicherung mit Anspruch auf Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit darf nur mit Einwilligung des Versicherers vorgenommen werden.“
Ist das wahr? Können die dem Kunden verbieten, zur Konkurrenz zu gehen? Das ist ja als würde VW in den Kaufvertrag schreiben, dass der Kunde ohne Erlaubnis keinen Opel als Zweitwagen kaufen darf…
Grüße
Klaus