Hallo, ich habe in diesem Jahr beide Eltern verloren. Sie hatten zusammen ein Aktiendepot. Nun muss ich für die Erbschaftssteuer in der Liste angeben, was ich in beiden Fällen geerbt habe. Komplizierter als ich zunächst dachte:
Beispielhaft erklärt wo das Problem liegt:
Todesfall Mutter im Februar: Aktiendepot am Todestag 20.000 Euro wert, gehörte beiden Eltern. Vater hat das Erbe ausgeschlagen. Ich erbe 10.000 Euro, also die Hälfte, denn eigentlich hätten mein Vater und ich sich das Erbe meiner Mutter zur Hälfte geteilt, aber durch die Ausschlagung bekomme ich gleich ihren ganzen Teil- das hier ist weder strittig noch unklar. Soweit so gut
Jetzt aber das Problem: Wir haben gar nichts unternommen seither (keine einzige Überschreibung auf mich, es blieb einfach weiter so bestehen), denn mein Vater wurde schwerstkrank, das Aktiendepot hat sich aber ja im Wert verändert, weil es den Kursschwankungen unterliegt und mein Vater starb im Oktober. Welchen Betrag muss ich nun angeben beim Erbe seines Teils? Beispielhaft dasselbe Aktiendepot nun durch Kursgewinne mehr - also 30.000 Euro wert. 10.000 Euro sind aber bei der Mutter in der Liste zur Erbschaftssteuer angegeben gewesen. Sind es nun 20.000 die ich beim Erbe des Teils vom Vater angeben muss? Oder die gesamten 30.000? Oder 15.000 Euro, weil ich erst die eine Hälfte und nun die andere Hälfte erbe?