Hallo cmdfa,
der Grund dafür, dass in dem einen Fall zwei Versicherungen leisten, während in einem anderen Fall nur eine, liegt darin, dass in Deutschland zwischen Schaden- und Summenversicherung unterschieden wird.
Summenversicherungen schließen sich in der Leistung nicht grundsätzlich aus.
Beispiel: es ist durchaus legitim (und legal) zwei oder mehr Unfallversicherungen zu haben. Erleidet man einen Unfall sind dem Grunde nach alle abgeschlossenen Verträge leistungspflichtig.
(Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass viele Versicherer in ihren Annahmerichtlinien festgelegt haben, Anträge nur bis zu bestimmten (Gesamt-)Obergrenzen anzunehmen. Es mag also schwierig werden, einen Versicherer zu finden, der auch noch die x-te Million an Leistung absichert, wenn man anderenorts schon entsprechend versichert ist.)
Bei Schadenversicherungen ist die Obergrenze der Entschädigung neben der Versicherungssumme die Schadenhöhe.
Beispiel: Bei einem Feuer entsteht an einem Haus ein Schaden von 10.000 €. Dieser Schaden wird einmal ersetzt (ausreichende Versicherungssumme vorausgesetzt), egal wie viele Versicherungen jemand dafür abschließt.
Bei Schadenversicherungen gilt daher das Bereicherungsverbot (was übrigens immer wieder auch von „Fachleuten“ fälschlicherweise als Erklaärung herangezogen wird, um eine Versicherungsobergrenze bei der BU-Versicherung zu begründen…).
Und um die Sache „rund“ zu machen: Die hier ursprünglich angesprochenen Reise- bzw. Hausratversicherungen zählen zu den Schadenversicherungen. Ergo: Es wird nur einmal gezahlt…
Viele Grüße
Loroth