Guten Tag Steuerexperten,
ein Zweifamilienhaus steht an zur Vererbung.
Irgendwo habe ich „aufgeschnappt“, dass in einem solchen Fall nur 50% des Hauses
steuerfrei vererbt werden können (z.B. an den überlebenden Ehegatten), die weiteren 50% aber der Erbschaftssteuer unterliegen, so dass der überlebende Ehegatte oder auch z. B. der erbende Sohn sich diesen Wert auf seinen Freibetrag anrechnen lassen muss und dafür evtl. Steuern zu bezahlen hat.
Stimmt das?
Oder geht es dabei nur um das „Familienheim“ gem. $ 13 ErbStG, egal ob Ein- oder
Zweifamilienhaus?
Für Aufklärung vielen Dank und freundliche Grüße,
Walter VB