**"Bei der Obduktion wurde doch die Kopfhaut des Grams um das Einschussloch
asserviert. Dabei müssen Haare mitasserviert worden sein, die morphologisch mit denen
am Frotteehandtuch vom Rohwedder-Tatort hätten abgeglichen werden können.
Gerade bei solchen brisanten Obduktionen hätte ein Büschel Haare asserviert werden
müssen, u.a. für toxikologische Untersuchungen."**
Auch angesichts der Tatsache, dass man 1993 seitens des BKA, Wolfgang Grams zu den
führenden Köpfen der "dritten RAF-Generation" zählte und man im BKA zum Zeitpunkt
des Todes von Grams bereits zwei Jahre lang die "Haarspur" vom Rohwedder-Mord
aufhob, erstaunt eine solche Mitteilung.
Warum hat man die Haare nicht bereits damals verglichen? Für einen solchen Vergleich
wäre das neue, erst Jahre später zur Verfügung stehende, molekulargenetische
Untersuchungsverfahren gar nicht notwendig gewesen. Dazu Dr. Holtz: "... eine
morphologische Untersuchung der Haare (Form, Farbe, Besonderheiten) hätte natürlich
auch schon 1993 durchgeführt werden können. Der Regierungsantwort zufolge wurden die
auf dem Handtuch vorgefundenen acht Haare "in den vergangenen acht Jahren nicht mit
Haarspuren an anderen mutmaßlichen Tatorten der 'RAF' verglichen."
Vollständiger Artikel unter: http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/9028/1.html