Hallo!
Ich beabsichtige, eine Zweigniederlassung in einer anderen Stadt zu errichten. Nun habe ich im Internet gelesen, dass es dann dort eine eigene Geschäftsleitung geben muss. (??) Heisst das, dass ich nicht mehr meine eigenen Geschäfte leiten darf, sondern sie einer anderen Person übergeben muss??Vielen Dank für eure Antworten.
LG Sophie