Hallo!
Ein bisher unauffälliger Autofahrer (keine Punkte in FL, auch anderweitig nicht aktenkundig) werde mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit am gleichen Tag und auf derselben längeren Fahrt zweimal geblitzt.
Unter welchen Voraussetzungen ist denn von der Bewertung als Tateinheit auszugehen? Nur, wenn unmittelbar nacheinander (z.B. innerhalb von 20 km o.ä.) oder innerhalb der gleichen Tempozone geblitzt wurde? Oder könnte man auch eine Tateinheit feststellen, wenn die erhöhte Geschwindigkeit auf der gleichen Strecke, aber deutlich voneinander entfernt (>100 km) gemessen wurde?
Ist im Gegenteil damit zu rechnen, dass man den zweimaligen Verstoß innerhalb kurzer Zeit (einmal nicht Punkte-relevant, einmal Punkte-relevant, beides außerorts) zum Nachteil des Fahrers auslegen wird, und zusätzlich zu den im Katalog festgeschriebenen Bußgeldern noch eine Strafe für gefährdendes Verhalten oder Vorsatz (gibt es das noch?) festgesetzt wird?
Wer könnte mir dazu eine kurze Auskunft geben?
Vg,
Inka