Zweimal geblitzt auf einer Fahrt

Hallo!

Ein bisher unauffälliger Autofahrer (keine Punkte in FL, auch anderweitig nicht aktenkundig) werde mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit am gleichen Tag und auf derselben längeren Fahrt zweimal geblitzt.

Unter welchen Voraussetzungen ist denn von der Bewertung als Tateinheit auszugehen? Nur, wenn unmittelbar nacheinander (z.B. innerhalb von 20 km o.ä.) oder innerhalb der gleichen Tempozone geblitzt wurde? Oder könnte man auch eine Tateinheit feststellen, wenn die erhöhte Geschwindigkeit auf der gleichen Strecke, aber deutlich voneinander entfernt (>100 km) gemessen wurde?

Ist im Gegenteil damit zu rechnen, dass man den zweimaligen Verstoß innerhalb kurzer Zeit (einmal nicht Punkte-relevant, einmal Punkte-relevant, beides außerorts) zum Nachteil des Fahrers auslegen wird, und zusätzlich zu den im Katalog festgeschriebenen Bußgeldern noch eine Strafe für gefährdendes Verhalten oder Vorsatz (gibt es das noch?) festgesetzt wird?

Wer könnte mir dazu eine kurze Auskunft geben?

Vg,
Inka

Hi,

Tateinheit wäre es wenn über eine Strecke ein Polizei Auto folgt und man gefilmt wird.
Dann ist die gesamte gefilmte Fahrt eine Tat.

Tatmehrheit ist bereits nach mehreren 100m gegeben.

Es kommt naemlich auch vor, dass die Behoerden bewusst auf derselben Strecke zweimal Fotos machen, um denen, die meinen, nach dem ersten Blitz nun freie Fahrt zu haben, auf die Finger zu klopfen.
Auch wird gerne ein paar hundert Meter nach einem festen Blitzer ein mobiler stationiert um diejenigen zu fangen die beim ersten abbremsen, weil sie ihn kennen, und dann beschleunigen.

Sollte mehrfach geblitzt werden und es als Tateinheit gewertet werden, wird auf jeden Fall die höhere Strafe fällig.
Ich kenne bei uns eine Autobahn wo 3 Blitzer im Abstand von 10m stehen. Es blitzt also 3x. Dies ist aber Tateinheit. (Den Sinn kenne ich allerdings nicht.)

MFG

Hallo,

zwei Vorgänge, zwei Vergehen. Was Du als unmittelbare Nähe (ca. 20 km) bezeichnest, nenne ich eine ziemliche Entfernung zwischen zwei Messpunkten.

Man sollte erst einmal abwarten was kommt und dann entscheiden was man macht. Bspw. zukünftig die Geschwindigkeitsbeschränkungen einhalten.

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Tatmehrheit_bei…

vdmaster

Hallo,

Ich kenne bei uns eine Autobahn wo 3 Blitzer im Abstand von
10m stehen. Es blitzt also 3x. Dies ist aber Tateinheit. (Den
Sinn kenne ich allerdings nicht.)

Das ist aber dann ein Blitzer pro Spur. Es geht nicht darum,
das selbe Auto 3x zu blitzen, das wäre ja Quatsch.

Gruß,
Steve

Ich könnte mir vorstellen, dass man damit das Risiko eines Falschblitzens deutlich reduzieren kann.

Wenn ich mich recht erinnere können Blitzerbilder nicht verwendet werden, wenn mehrere Fahrzeuge im Bild sind. Selbst wenn der Raser grade einen langsamen Fahrer überholt, sollte er auf mindestens einem der drei Bilder allein sichtbar sein.

Danke für den Link, der macht es definitiv klar. Ich hatte tatsächlich eher zufällig ein Urteilgefunden, wo bei 18 km auseinanderliegenden Messpunkten auf Tateinheit entschieden wurde, daher meine Nachfrage.

Man sollte erst einmal abwarten was kommt und dann entscheiden was man macht.

Um was machen ging es bei der Frage gar nicht. Hinsichtlich einer Urlaubsplanung ist gerade eher eine realistische Abschätzung der wohlmöglich entstehenden Kosten von Interesse. Und da insbesondere die Frage, was über die im Bußgeldkatalog aufgeführten Geldstrafen zu erwarten sei.

Bspw. zukünftig die Geschwindigkeitsbeschränkungen einhalten.

…wer ohne Sünde ist… Und nein, ich war nicht der (fiktive) Fahrer des (fiktiven) Wagens. Immer diese Moralkeule.

Hallo,

die Urteile von AGen sind mitunter „seltsam“. Aber hier ging ja bereits die Verkehrsbehörde von der Tateinheit aus, da wollte das AG wohl nicht noch einen oben drauf setzen. Aber der Verursacher wollte wohl aus unerfindlichen Gründen einmal unbedingt vor ein Gericht :wink:.

Dass DU fiktiv beteilgt gewesen wärst, hatte ich gar nicht angenommen.

Gruß
vdmaster

Hinsichtlich einer Urlaubsplanung ist gerade eher eine realistische
Abschätzung der wohlmöglich entstehenden Kosten von Interesse.

Du meinst es soll mit Vorsatz die Höchstgeschwindigkeit übertreten werden und man möchte deshalb vorher schon mal die Urlaubskasse entsprechend anpassen?

Beeindruckt, der Plem

Hallo,

Hinsichtlich einer Urlaubsplanung ist gerade eher eine realistische Abschätzung der wohlmöglich entstehenden Kosten von Interesse.

Du meinst es soll mit Vorsatz die Höchstgeschwindigkeit übertreten werden

Nee, so wie ich das gelesen habe,ist das ganz fiktiv schon passiert. Ob vorsätzlich oder aus Versehen, spielt erstmal für das Budget keine Rolle.

und man möchte deshalb vorher schon mal die Urlaubskasse entsprechend anpassen?

Genau. Nicht das man plötzlich angesichts dieser unkalkulierten Ausgabe in große Not gerät ;o)

Grüße

Hallo ihr beiden,

und man möchte deshalb vorher schon mal die Urlaubskasse entsprechend anpassen?

Genau. Nicht das man plötzlich angesichts dieser
unkalkulierten Ausgabe in große Not gerät ;o)

Eher was bezahlbares buchen. Aber ich wüsste nicht, was das hier zur Sache täte?

Grüße

Ebenso.

Aber ich wüsste nicht, was das hier zur Sache täte?

Ich auch nicht, mach Dir nichts draus.
Hier wird immer mal wieder versucht zwischen den Zeilen zu Lesen und Fehler zu finden die es nicht gibt. Und manchmal geht das eben auch schief wenn man zu viel in eine Sache hinein interpretiert…

Gruß Crack

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