Hallo!
Ich habe zwei Fragen zu lateinischen Rechtsmaximen aus den Dekretalen:
- clericus clericum non decimat. („Ein Geistlicher besteuert keinen Geistlichen.“)
Gilt das auch heute noch oder zahlt auch der Klerus Kirchensteuer? - clericus concubinarius in officiis vitandus non est, nisi sit notorius. („Ein im Konkubinat lebender Geistlicher darf mit Amtspflichten betraut sein - d. h. seine Amtshandlungen sind gültig -, falls es - eigentlich: er - nicht öffentlich bekannt ist.“)
Heißt nisi … notorius, dass niemand davon weiß, oder, dass nur die Öffentlichkeit nicht eingeweiht ist?
Damit alles klar ist: Ich will keinen Streit anzetteln und bitte auch, auf Polemik zu verzichten, sondern möchte den derzeit geltenden Kirchenrechtsstand kennen.
Mit bestem Dank!
H.