Zweitbewertung Klausur Gymnasium Jhgst. 12 NRW

Hallo zusammen!

Zwar betrifft es uns (nicht mehr) direkt, aber evtl. ist die Frage auch für andere Schüler interessant.

Vorgeschichte ist, dass ein Schüler im Fach Pädagogik in Jhgst. 11 stets sehr gute Punktzahlen für die Klausuren, Mitarbeit etc. bekam.

Nach dem Lehrerwechsel ist das leider gar nicht mehr so, und der Schüler weiß nicht, was der neue Lehrer insbesondere an seinen Klausuren bemängelt.

Es ist nicht konkret aus dem Lehrer herauszubekommen, was genau er anders haben möchte.
Der Schüler hätte gern bessere Noten, arbeitet auch dafür, doch es scheint so, als könne er es diesem Lehrer einfach nicht Recht machen.

Die Frage: wie kann man eine Zweitmeinung/Zweitkorrektur bekommen? Und wenn möglich nicht von einem Lehrer der selben Schule bzw. Wohnortes.

Danke,
Angelika

Hi,

ich denke, das wird bei euch nicht anders sein als in Bayern:

wie kann man eine Zweitmeinung/Zweitkorrektur bekommen?

Zewitkorektur: Note anfechten bzw die Meinung des Fachbetreuers anfordern (läuft auf das gleiche hinaus).

Und wenn möglich nicht von einem Lehrer der selben Schule bzw. Wohnortes

Zweitkorrektur: Gar nicht, außer, man ficht die zweitkorrektur in der Schule auch noch an und geht vor Gericht.

Friedlichere Antwort: In jedem Bundesland sind die Lehrer verpflichtet, Auskunft darüber zu geben, wofür sie warum welche Note gegeben haben, und ein Lehrer sollte das auch erklären können. Und wenn man nicht versteht, was er erklärt (soll ja vorkommen), nimmt man das, was man sich von der Erklärung gemerkt hat, und geht einfach zu einem anderen Lehrer der gleichen Schule im gleichen Fach und läßt es sich nochmal erklären und geht dann mit den Erkenntnissen ggebenenfalls nochmal zum ersten Lehrer. Bei dieser Vorgehensweise abdr Vorsicht: der zweite Lehrer überprüft dann nicht die Korrektur des ersten! Am besten nicht mit der Klausur etc hingehen, sondern mit dem Stoff, der frrage, der Aufgabe etc…

die Franzi

In jedem Bundesland sind die Lehrer
verpflichtet, Auskunft darüber zu geben, wofür sie warum
welche Note gegeben haben, und ein Lehrer sollte das auch
erklären können. Und wenn man nicht versteht, was er erklärt
(soll ja vorkommen), nimmt man das, was man sich von der
Erklärung gemerkt hat, und geht einfach zu einem anderen
Lehrer der gleichen Schule im gleichen Fach und läßt es sich
nochmal erklären

Hallo,

Franzi!

Der wird sich wahrscheinlich hüten, sich einfach so mit einem Fachkollegen anzulegen (wenn er nicht grad zum Bekanntenkreis der Eltern gehört). Ich würde das nicht tun, und als Betroffener würde ich sauer reagieren. In Bayern kann man in einem solchen Fall zum Stufenbetreuer oder zum Vertrauenslehrer gehen und die Sache besprechen. Der wird das dann schon richtn („es ghört zu seinen Pflichtn“).
Gruß!
Hannes

Hi,

Vertrauenslehrer auch noch, ja. Aber ich bin in der zweiten Hälfte meiner Ausführungen einfach mal davon ausgegangen, dass man die Note akzeptiert und einfach verstehen will, was man besser machen kann. Klar sollte man da nicht mit der Arbeit hingehen und fragen „Warum ist das so bewertet…“, sondern mit dem Inhalt.
Wenn die Note angefochten werden soll, dann Vertrauenslehrer, Direktor, in der REihenfolge.

die Franzi