Hallo Habe folgendes Problem, ich mache eine zweite Ausbildung zum Elektroniker, war zuvor ein Jahr lang arbeitslos, jetzt muss ich im ersten Jahr die Schule besuchen, dies ist für den Beruf Voraussetzung, ist die einjährige Berufsfachschule. Nun musste ich feststellen das ich mich selber Krankenversichern muss, war bei der Krankenkasse, und mir wurde gesagt ich muss ca 155 Euro selber bezahlen. Es gibt Tarife für Studenten die anscheinend nicht für mich gültig sind, Nun habe ich mich bisschen im Internet erkundigt und habe folgendes gefunden.
(8) 1Für Mitglieder, die Schüler einer Fachschule oder Berufsfachschule sind oder regelmäßig ihre Arbeitsleistung im Umherziehen anbieten (Wandergesellen), gilt als beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag 1/30 des Betrags(7), der als monatlicher Bedarf nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 BAföG für Studenten festgesetzt ist, die nicht bei ihren Eltern wohnen; § 236 Abs. 2 SGB V bleibt unberührt. 2Gleiches gilt für Personen, die als Studierende einer ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind, bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres; § 5 Abs. 1 Nr. 9 zweiter Halbsatz SGB V gilt entsprechend.
hier nochmal der Link dazu.
http://www.aok-business.de/fachthemen/pro-personalre…
Kann mir jemand dieses jemand einmal erläutern, ob ich auch in den Schülertarif eintreten kann ? Ich habe dieses Juradeutsch nicht so kapiert.
Ich wäre für eure Antworten sehr dankbar.