Zweite Ausbildung bin 28 Freiwillige Krankenversicherung

Hallo Habe folgendes Problem, ich mache eine zweite Ausbildung zum Elektroniker, war zuvor ein Jahr lang arbeitslos, jetzt muss ich im ersten Jahr die Schule besuchen, dies ist für den Beruf Voraussetzung, ist die einjährige Berufsfachschule. Nun musste ich feststellen das ich mich selber Krankenversichern muss, war bei der Krankenkasse, und mir wurde gesagt ich muss ca 155 Euro selber bezahlen. Es gibt Tarife für Studenten die anscheinend nicht für mich gültig sind, Nun habe ich mich bisschen im Internet erkundigt und habe folgendes gefunden.
(8) 1Für Mitglieder, die Schüler einer Fachschule oder Berufsfachschule sind oder regelmäßig ihre Arbeitsleistung im Umherziehen anbieten (Wandergesellen), gilt als beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag 1/30 des Betrags(7), der als monatlicher Bedarf nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 BAföG für Studenten festgesetzt ist, die nicht bei ihren Eltern wohnen; § 236 Abs. 2 SGB V bleibt unberührt. 2Gleiches gilt für Personen, die als Studierende einer ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind, bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres; § 5 Abs. 1 Nr. 9 zweiter Halbsatz SGB V gilt entsprechend.

hier nochmal der Link dazu.

http://www.aok-business.de/fachthemen/pro-personalre…

Kann mir jemand dieses jemand einmal erläutern, ob ich auch in den Schülertarif eintreten kann ? Ich habe dieses Juradeutsch nicht so kapiert.

Ich wäre für eure Antworten sehr dankbar.

Den AOK Text verstehe ich nicht. Daher Folgendes:

Der Beitrag für Studierende wird vom Gesetzgeber festgelegt und ist für alle Krankenkassen gleich. Das müssten aktuell in der Krankenversicherung monatlich 64,77 Euro und in der Pflegeversicherung 13,73 Euro sein. Die Beiträge gelten auch für versicherungspflichtige Praktikanten und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt, Auszubildende des Zweiten Bildungsweges und freiwillig versicherte Berufsfachschüler sowie Auslandsstudenten.

Auf der Hompage unseres Bundesministeriums gibt es darüber Informationen.
http://www.bmg.bund.de/
„Beitragssatz. Für versicherungspflichtige Studierende und Praktikanten sowie freiwillig versicherte Mitglieder, die Schüler einer Fachschule oder Berufsfachschule sind, sowie für Auszubildende des Zweiten Bildungswegs, sofern sie sich in einem nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähigen Teil der Ausbildung befinden, gilt ein besonderer Beitragssatz. …“

Da du 28 Jahre bist, wahrscheinlich während der Arbeitslosigkeit Krankenversichert (Teham Weiterversicherung) warst und derzeit keinen nennenswertes Einkommen hast, müsstest du den reduzierten Beitrag bekommen. Wenn die AOK sich quer stellt, dann versuche es bei einer anderen Krankenkasse.

Danke das habe ich gesucht, ich werde die AOK nochmals kontaktieren und falls sie sich quer stellen sollten werde ich sie auf die Information vom bgm aufmerksam machen. Bei mir ist es so, ich besuche die Schule in vollzeit, bekomme monatlich 120 Euro vom Betrieb als Entschädigung, also damit ich mein Ticket usw. Zahlen kann. Würde das ein Problem darstellen bei 120 Euro im Monat ?

Unter bis wieiel Jahren gild das habe ich vergessen zu fragen, die bei der AOK sagten zu mir da ich 28 bin gilt das für mich nicht, gibts da was gesetzlich geregeltes oder bestimmen das die Kassen selber ? Kann ich dann jeder Zeit Kündigen ?

FAQ 1129 nicht gelesen? falsches Brett>Versicherungen
Fragen stellt man besser in dem Brett, in dem sich Fachleute tummeln.
Gruß

Hallo,

Hallo Habe folgendes Problem, ich mache eine zweite Ausbildung
zum Elektroniker, war zuvor ein Jahr lang arbeitslos, jetzt
muss ich im ersten Jahr die Schule besuchen, dies ist für den
Beruf Voraussetzung, ist die einjährige Berufsfachschule. Nun
musste ich feststellen das ich mich selber Krankenversichern
muss, war bei der Krankenkasse, und mir wurde gesagt ich muss
ca 155 Euro selber bezahlen. Es gibt Tarife für Studenten die
anscheinend nicht für mich gültig sind.

Ob diese Berufsfachschule für den Studententarif ausreicht, kann ich nicht beurteilen.

Auch kann ich aus deinem Text nicht erkennen, welche mtl. Einkünfte vorliegen.

Sinnvollerweise sollte man bei der Schule nachfragen, ob dort eine Studentenbescheinigung ausgestellt werden kann. Wenn ja - diese bei der Krankenkasse vorlegen.

Gruß Merger