Moin,
wenn in dem betreffenden Abi-Lehrgang Niederländisch angeboten wird, kannst Du es belegen. Wenn nicht, dann eben nicht. Eine bestimmte zweite Fremdsprache ist nirgendwo vorgeschrieben (außer vielleicht in Bayern, oder Ba-Wü ;-»).
Es gibt allerdings auch Bundesländer, in denen eine Art Externen-Prüfung in einer Fremdsprache möglich ist, ohne dass vorher entsprechende Kurs belegt wurden.
Du musst dich durch die Verwaltungshierarchie der Schulbehörden Deines Bundeslandes von unten nach oben durchfragen, um Genaues zu erfahren.
Pit