Zweite Haushaltsführung in der Ausbildung - wie geltend machen ?

Hallo
meine Tochter ist 16 ist zur Ausbildung in einem Wohnheim als Zweitwohnsitz untergebracht und zahlt 200.- Miete von ihrem Verdienst die nach Steuer abgezogen werden .
Lohnsteuer zahlt sie keine , kann man Miete oder Busfahrkarten zur Arbeit und Schule absetzen ? Hat ja keine lohnsteuer gezahlt oder gibts da Verlustvortrag oder so etwas ?

Dank euch

Da ein Zimmer im Haushalt der Eltern keine eigene Wohnung ist, fällt doppelte Haushaltsführung in solchen Fällen meistens sowieso unter den Tisch.

Ansonsten wäre natürlich ein Verlustvortrag theoretisch möglich, aber der Azubi müsste ja erst einmal schaffen, einen Verlust zu erreichen, und das ist nicht so einfach.

Moin,

die Eltern könnten einen Teil der Kosten über den Ausbildungsfreibetrag oder als Unterhaltsleistungen geltend machen. Näheres siehe

Soon

Geht für die auswärtige Unterbringung nur bei volljährigem Kind.

Geht nicht, solange die Eltern kindergeldberechtigt sind, somit normalerweise nicht bei unter 25jährigen in Ausbldung befindlichen Kindern.

Oh, das hatte ich überlesen, dass das Kind nicht volljährig ist. Dann ist es wohl Essig.