Hallo zusammen,
die Regelung heißt ja, dass gesetzliche Krankenkassen eine Hautkrebsvorsorge bei Patienten ab 35 J. alle zwei Jahre übernehmen.
Heißt es, dass wenn ich im selben Jahr eine zweite Hautkrebsvorsorge von einem anderen Arzt durchführen lasse (2. Meinung), dann ich irgendwann eine Rechnung von der Krankenkasse bekomme?
Danke