Hallo,
Ein Mann kam 1992 als Aussiedler (
Vertriebener) nach Deutschland und hatte gleich die deutsche
Staatsangehörigkeit erworben. Zu der Zeit hatte er noch einen
sowjetischen Pass.
In welchem Bereich der Sowjetunion ist er denn geboren und in welchem Bereich hat er denn zuletzt gewohnt?
Wenn geboren und/bzw. zuletzt gewohnt in Kirgisistan, dann müßte ab 1991 in dem sowjetischen Pass auf der letzten Seite ein Stempel angebracht worden sein, dass dies nun ein Pass der Kirgisischen Republik ist (die jedenfalls lt. Wikipedia ab 31.08.1991 die Unabhängigkeit erklärte).
Nach dem die Sowjetunion auseinander
gefallen ist, schrieben die deutschen Behörden in seine
Unterlagen das er die kirgisische Staatsangehörigkeit besitze.
Die hatte er wiederrum nie erworben und auch nie einen
kirgisischen Pass gehabt.
Da der angenommene Mann erst 1992 nach Deutschland kam, müßte er in seinem sowjetischen Pass so einen Stempel haben und wäre demnach bei Einreise Staatsangehöriger des kirgisischen Staates.
Er möchte das die Behörden diesen
Fehler ausbessern und die kirgisische Staatsangehörigkeit
rausstreichen.
wirklich ein Fehler? Wenn das, was ich oben geschrieben auf den Mann zutrifft, dann ist das kein Fehler…
Die Behörden behaupten das diese Eintragung
automatisch nach dem Geburtsort eingetragen wurde, da es das
Land Sowjetunion ja nicht mehr gibt, und man darf ja nicht
Staatslos sein. Ist das überhaupt rechtlich korrekt gewesen,
das ihm ohne seine Kenntnis und ohne Nachweise die
Staatsangehörigkeit geändert wurde?
Da „Aussiedler“ nach Beendigung des Feststellungsverfahrens auf deutsche Staatsangehörigkeit die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten können, war und ist auch noch bei vielen Personen zusätzlich zur deutschen StA die sowjetische Staatsangehörigkeit eingetragen.
Da die Sowjetunion nicht mehr besteht, kann die sowjetische Staatsangehörigkeit nicht mehr eingetragen bleiben. Die Änderung nach dem Geburtsortsprinzip ist zulässig. Das wurde mit den „Tschechoslowakischen“ Staatsangehörigen auch so gehandhabt. Alle Deutsch/Tschechoslowaken, die im Bereich der jetzigen Tschechischen Republik geboren sind, haben dann den Eintrag „tschechisch“, die Slowaken eben „slowakisch“.
Eine Änderung ist auch ohne Verständigung des Betreffenden zulässig, denn es wäre unverhältnismäßig, wenn eine Großstadt wie z.B. München oder Berlin diese Personen alle angeschreiben müßte.
Die Behörden meinen das
sie das rausnehmen können nachdem er einen Nachweis bringe
dass er aus der kirgisischen Staasangehörigkeit entlassen
wurde.
Es wäre zu prüfen, ob der „Aussiedler“ mit sowjetischen Pass die Staatsangehörigkeit eines Nachfolgestaates erworben hat. Gibt´s den Stempel im Pass oder steht auf dem Registrierschein etwas von dieser StA?
…übrigens, solche Antworten könnte man auch bei seiner zuständigen Staatsgehörigkeitsabteilung/Einbürgerungsstelle erhalten. Falls noch die Unterlagen des Feststellungsverfahrens von 1992 vorhanden sind, wär´s ein leichtes nachzuweisen, daß die ausländische StA besteht oder eben nicht.
Gruß von Sid