Zweite staatsangehörigkeit ist das richtig ?

Hallo zusammen. Ein Mann kam 1992 als Aussiedler ( Vertriebener) nach Deutschland und hatte gleich die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Zu der Zeit hatte er noch einen sowjetischen Pass. Nach dem die Sowjetunion auseinander gefallen ist, schrieben die deutschen Behörden in seine Unterlagen das er die kirgisische Staatsangehörigkeit besitze. Die hatte er wiederrum nie erworben und auch nie einen kirgisischen Pass gehabt. Er möchte das die Behörden diesen Fehler ausbessern und die kirgisische Staatsangehörigkeit rausstreichen. Die Behörden behaupten das diese Eintragung automatisch nach dem Geburtsort eingetragen wurde, da es das Land Sowjetunion ja nicht mehr gibt, und man darf ja nicht Staatslos sein. Ist das überhaupt rechtlich korrekt gewesen, das ihm ohne seine Kenntnis und ohne Nachweise die Staatsangehörigkeit geändert wurde? Die Behörden meinen das sie das rausnehmen können nachdem er einen Nachweis bringe dass er aus der kirgisischen Staasangehörigkeit entlassen wurde.

Wenn mir jemand hier weiter helfen kann bedanke ich mich recht herzlich.

Das ist leider so. Auch wenn man sich als deutscher fühlt weil die Großeltern mal nach Kirgistan verschleppt wurden.

Man kann als deutscher keine doppelte Staatangehörigkeit erlangen, man muss die vorherige zuvor aufgeben. Aber aufpassen bevor man die vorherige aufgibt. Geht was schief, steht man nämlich ganz schnell staatenlos da.

Wo ist das Problem, man wendet sich in Кыргызстан, in der Hauptstadt Bischkek an das Einwohnermeldeamt und beantragt seine Staatsangehörigkeit zu löschen weil die Wurzeln seiner Familie aus Deutschland stammen und man dahin zurückkehren möchte.

Ein paar Papiere muss man dazu schon vorlegen können, aber im Grunde funktioniert das so.

Gruß

Hiho,

bloß der Vollständigkeit halber:

Man kann als deutscher keine doppelte Staatangehörigkeit
erlangen

Doch, das geht schon, aber nicht für jeden, sondern bloß für die Eingebürgerten, die vor der Einbürgerung eine Staatsangehörigkeit hatten, aus der sie nicht entlassen werden können. Z.B. haben alle Deutschen, die vor der Einbürgerung Marokkaner waren, die doppelte Staatsbürgerschaft, weil sie ihr König nicht einfach ziehen lässt, ob sie wollen oder nicht.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Unsinn

Doch, das geht schon, aber nicht für jeden, sondern bloß für
die Eingebürgerten, die vor der Einbürgerung eine
Staatsangehörigkeit hatten, aus der sie nicht entlassen werden
können.

Einfach Unsinn. Kein deutscher kann zwei Pässe haben.

Man kann xy sein und einen deutschen Pass haben. Man wird aber mit einem zweiten Pass nie deutscher werden.

Ist das denn nicht einzuverstehen?

Hallo

Doch, das geht schon, aber nicht für jeden, sondern bloß für
die Eingebürgerten, die vor der Einbürgerung eine
Staatsangehörigkeit hatten, aus der sie nicht entlassen werden
können.

Einfach Unsinn. Kein deutscher kann zwei Pässe haben.

Das ist Unsinn. Es gibt viele Deutsche mit mehreren Pässen. Sogar mit Nicht-Deutschen Pässen.

Man kann xy sein und einen deutschen Pass haben. Man wird aber

(Deutsche) Pässe werden nur an Inhaber der entsprechenden Staatsangehörigkeit vergeben. Wer also rechtmässig einen Pass besitzt, ist regelmässig auch Staatsangehöriger des Landes.

mit einem zweiten Pass nie deutscher werden.

Schräg vor mir sitzt ein Kollege mit deutschem und griechischem Pass und mit deutscher und griechischer Staatsangehörigkeit, und das seit seiner Geburt.

DW.

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Hallo,

Man kann als deutscher keine doppelte Staatangehörigkeit
erlangen, man muss die vorherige zuvor aufgeben.

das stimmt nicht immer, es sind Ausnahmefälle möglich, z. B. ‚genießen‘ die Aussiedler diesen Status.

Wo ist das Problem, man wendet sich in Кыргызстан, in der
Hauptstadt Bischkek an das Einwohnermeldeamt und beantragt
seine Staatsangehörigkeit zu löschen weil die Wurzeln seiner
Familie aus Deutschland stammen und man dahin zurückkehren
möchte.

Ein paar Papiere muss man dazu schon vorlegen können, aber im
Grunde funktioniert das so.

Und ein paar Euros wahrscheinlich, für das Ablegen der russ. Staatsangehörigkeit musste man (zumindest vor 10 Jahren) ca. 800 DM pro Pass zahlen.

Gruß

Hallo!

Was du schreibst ist und bleibt Unsinn. Wenn du anderes behauptest nenne die Rechtsgrundlage.

Der klassische Fall ist z.B. Erwerb durch Geburt bei Kindern binationaler Eltern. Das sind klassische Doppelstaatsangehörige ohne dass das irgendwie rechtlich verboten wäre.

Gruß
Tom

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Hallo!

Hinweis vorab: So etwas müsste sich jemand im Einzelfall genau anschauen! Die Frage wäre, ob er Deutscher Staatsangehöriger ist oder nicht.

Sonst zur Ausgangsfrage: wenn er die deutsche Staatsangehörigkeit hat, dann ist er für Deutschland ein Deutscher und kein Kirgise, egal ob Doppelstaatsangehöriger oder nicht.

Gruß
Tom

andere Überlegungen:
In der französischen Vefassung steht, dass jeder in Frankreich geborene Mensch automatisch Franzose wird/ist.

Egal wenn auch seine beiden deutschen Eltern nur wegen einem Notfall eine Entbindungsklinkik in Frankreich aufsuchen mussten.

Später wird dieses Kind ganz große Probleme haben, wenn es an seinem angestammten Heimatort in Deutschland mal einen eigenen Pass beantragen will.

So geschehn und erlebt am eigenen Leib und Seele.

Hallo!

Ich hab keine Ahnung was du erlebt hast, hier ist es auch nicht relevant. Was du schreibst war und ist rechtlich falsch.

Gruß
Tom

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Später wird dieses Kind ganz große Probleme haben, wenn es an
seinem angestammten Heimatort in Deutschland mal einen eigenen
Pass beantragen will.

Nur wenn jemand aus irgendwelchen Gründen seine Herkunft nicht belegen kann. Die Probleme hätte er aber auch wenn er „nur deutsch“ und nicht zusätzlich französisch wäre.

Alle normalen Leute bekommen ohne Probleme Pass und Staatsbürgerschaft. Es gibt dazu übrigens sogar Gesetze, und speziell für Frankreich einen Passus der sich mit der Staatsbürgerschaft in EU-Ländern beschäftigt.

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Hallo,

Ein Mann kam 1992 als Aussiedler (
Vertriebener) nach Deutschland und hatte gleich die deutsche
Staatsangehörigkeit erworben. Zu der Zeit hatte er noch einen
sowjetischen Pass.

In welchem Bereich der Sowjetunion ist er denn geboren und in welchem Bereich hat er denn zuletzt gewohnt?

Wenn geboren und/bzw. zuletzt gewohnt in Kirgisistan, dann müßte ab 1991 in dem sowjetischen Pass auf der letzten Seite ein Stempel angebracht worden sein, dass dies nun ein Pass der Kirgisischen Republik ist (die jedenfalls lt. Wikipedia ab 31.08.1991 die Unabhängigkeit erklärte).

Nach dem die Sowjetunion auseinander
gefallen ist, schrieben die deutschen Behörden in seine
Unterlagen das er die kirgisische Staatsangehörigkeit besitze.
Die hatte er wiederrum nie erworben und auch nie einen
kirgisischen Pass gehabt.

Da der angenommene Mann erst 1992 nach Deutschland kam, müßte er in seinem sowjetischen Pass so einen Stempel haben und wäre demnach bei Einreise Staatsangehöriger des kirgisischen Staates.

Er möchte das die Behörden diesen
Fehler ausbessern und die kirgisische Staatsangehörigkeit
rausstreichen.

wirklich ein Fehler? Wenn das, was ich oben geschrieben auf den Mann zutrifft, dann ist das kein Fehler…

Die Behörden behaupten das diese Eintragung
automatisch nach dem Geburtsort eingetragen wurde, da es das
Land Sowjetunion ja nicht mehr gibt, und man darf ja nicht
Staatslos sein. Ist das überhaupt rechtlich korrekt gewesen,
das ihm ohne seine Kenntnis und ohne Nachweise die
Staatsangehörigkeit geändert wurde?

Da „Aussiedler“ nach Beendigung des Feststellungsverfahrens auf deutsche Staatsangehörigkeit die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten können, war und ist auch noch bei vielen Personen zusätzlich zur deutschen StA die sowjetische Staatsangehörigkeit eingetragen.
Da die Sowjetunion nicht mehr besteht, kann die sowjetische Staatsangehörigkeit nicht mehr eingetragen bleiben. Die Änderung nach dem Geburtsortsprinzip ist zulässig. Das wurde mit den „Tschechoslowakischen“ Staatsangehörigen auch so gehandhabt. Alle Deutsch/Tschechoslowaken, die im Bereich der jetzigen Tschechischen Republik geboren sind, haben dann den Eintrag „tschechisch“, die Slowaken eben „slowakisch“.
Eine Änderung ist auch ohne Verständigung des Betreffenden zulässig, denn es wäre unverhältnismäßig, wenn eine Großstadt wie z.B. München oder Berlin diese Personen alle angeschreiben müßte.

Die Behörden meinen das
sie das rausnehmen können nachdem er einen Nachweis bringe
dass er aus der kirgisischen Staasangehörigkeit entlassen
wurde.

Es wäre zu prüfen, ob der „Aussiedler“ mit sowjetischen Pass die Staatsangehörigkeit eines Nachfolgestaates erworben hat. Gibt´s den Stempel im Pass oder steht auf dem Registrierschein etwas von dieser StA?

…übrigens, solche Antworten könnte man auch bei seiner zuständigen Staatsgehörigkeitsabteilung/Einbürgerungsstelle erhalten. Falls noch die Unterlagen des Feststellungsverfahrens von 1992 vorhanden sind, wär´s ein leichtes nachzuweisen, daß die ausländische StA besteht oder eben nicht.

Gruß von Sid

Hallo,

der Mann ist geboren in der UDSSR/Kirgisien 1992 umgesidelt nach Deutschland.Er hatte sow.Pass mit einem UDSSR Stempel. Bei der Aufnahme in De. wurde im Registrirschein De. und SOW. Staatsagehörigkeit eingetragen und De. Volkszugehörigkeit.(STA und Volkszugehörigkeit sind zwei verschiedene Paar Stiefel.
Die Staatsangehörigkeitsabteilung an seinem Wohnort haben damals SOW.auf Russische umgewandelt,weil SOW. nicht mehr existirte.
1999 nach der Geburt seines Kindes erfuhr er das er zwei STA besitzt DE und RUS. Seiner Meinung nach stimmte das nicht. Das hatte er damals bei den Behörden gemeldet.Auf seine Aussage bezogen striechen die Behörden RUS raus und Kirgisische wurde eingetragen. Das haben die ihm aufs Wort geglaubt das er die RUS nicht hat, ohne irgend eine Bescheinigung zu verlangen und die RUS in KIR umgewandelt.Das er KIR auch nicht haben kann hat niemanden mehr interessiert. Laut Ihrer Aussage hatte er 1992 keine DE STA nur DE Volkszugehörigkeit.Man darf nicht staatslos sein, deswegen Geburtsortprinzip.
Im Registrierschein von 1992 steht:
Staatsangehörigkeit:smiley:eutsch
Volkszugehörigkeit: Deutsch
Das sind doch zwei verschiedene Begriffe, warum Behörden das nicht unterscheiden können fragt man sich.

Gruß

ich hoffe das ich hiermit etwas Klarheit in die Sache gebracht habe.
Möchte mich hier für die Antwort bedanken.

Hi,

Im Registrierschein von 1992 steht:
Staatsangehörigkeit:smiley:eutsch
Volkszugehörigkeit: Deutsch
Das sind doch zwei verschiedene Begriffe, warum Behörden das
nicht unterscheiden können fragt man sich.

das können die Behörden bestimmt unterscheiden, was aber zählt ist die Angabe bei Staatsangehörigkeit.

Und das können manche Leute nicht unterscheiden, daß wenn da deutsch steht sehr wohl noch eine andere Staatsangehörigkeit dazu bestehen kann, auch wenn es nicht explezit dabei steht.

Gruß von Sid

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Hallo,

das können die Behörden bestimmt unterscheiden, was aber zählt
ist die Angabe bei Staatsangehörigkeit.

Das heist wenn bei Staatsangehörigkeit Deutsch steht dann ist man auch Deutsch.

Und das können manche Leute nicht unterscheiden, daß wenn da
deutsch steht sehr wohl noch eine andere Staatsangehörigkeit
dazu bestehen kann, auch wenn es nicht explezit dabei steht.

sorry für die falschen Angaben,richtig ist, im Registrierschein steht: Staatsangehörigkeit: Deutsch-Sowjetisch
Volkszugehörigkeit: Deutsch
von der kirgisischen und russischen Staatsangehörigkeiten steht weder im Registrierschein, nnoch im Pass kein Wort. Bei der Schwester steht „russisch“ laut Behörden, er hat „kirgisisch“ bekommen.

Hi,

sorry für die falschen Angaben,richtig ist, im
Registrierschein steht: Staatsangehörigkeit:
Deutsch-Sowjetisch
Volkszugehörigkeit: Deutsch

es ging weniger um falsche Angaben oder nicht, sondern einfach um das Verständnis mancher „Aussiedler“ (bist jetzt nicht explizit gemeint), daß wenn da deutsch dort steht auch noch eine andere StA bestehen kann, außer deutsch.
Ich hab das tagtäglich in meiner Arbeit, wenn „Aussiedler“ jetzt mal wieder nach 10 Jahren einen Perso beantragen. Vor 10 Jahren und länger hat das noch keinen mehr interessiert. Aber seit ca. Jahr 2004 müssen die Einwohner/Bürgerämter nachfragen, ob noch eine weitere besteht, bzw. die Eintragungen im Melderegister berücksichtigen. Und zu welchen Diskussionen es dort oft kommt, brauch ich dir jetzt nicht zu erzählen…

von der kirgisischen und russischen Staatsangehörigkeiten
steht weder im Registrierschein, nnoch im Pass kein Wort. Bei
der Schwester steht „russisch“ laut Behörden, er hat
„kirgisisch“ bekommen.

also wie gesagt, hier wird es keine endgültige Lösung des angenommenen Falles geben. Mit den entsprechenden Papieren sollte der Mann zur Staatsangehörigkeitsabteilung seiner Stadt gehen und versuchen dies zu klären und evtl. auf einen schriftlichen Bescheid bestehen, in denen alle Paragraphen/Artikel genannt sind, warum dies und jenes so oder so eintragen wird/wurde.

Gruß von Sid

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