Hallo Allerseits,
ich besitze ein Haus welches auf einem Erbpachtgrundstück von privat steht. Nach der Trennung vor 2 Jahren von meiner Ex-Frau haben wir eine Scheidungsfolgevereinbarung getroffen durch welche die Immobilie inklusive aller Verbindlichkeiten uns Lasten auf mich über geht.
Damit dies geschehen und die Immobilie vollständig in mein Eigentum übergehen kann ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers notwendig. Diese Zustimmung wollte der Grundstückseigentümer von Anfang an aus verschiedenen jedoch unerklärlichen Gründen nicht erteilen. Seit nunmehr einem Jahr findet die Auseinandersetzung mithilfe einer juristischen Unterstützung meinerseits statt.
Nun sind die Parteien bereit sich zu vergleichen und das soll wie folgt laufen:
Unweit von dem Grundstück auf dem sich mein Haus befindet steht ein Kotten welcher samt Grundstück ebenfalls dem Eigentümer meines Grundstücks gehört. Dieser hat keine Wasserversorgung seitens des Versorgers, sondern nur einen Brunnen. Der Plan ist nun durch eine Dienstbarkeit ein Leitungsrecht zu vereinbaren wodurch das Grundstück mit dem Kotten durch eine Wasserleitung versorgt wird, welche von meiner Wasserleitung abgezweigt und über das von mir gepachtete Grundstück hin zu dem Kotten läuft.
Unklar ist nun wie die Wasserversorgung dieses Grundstücks rechtssicher abgerechnet werden kann ohne das mir ein Schaden entsteht oder ich mich sogar strafbar mache…
Die erste Idee war einfach einen Zwischenzähler hinter meiner Wasseruhr anzubringen und den Verbrauch dann darüber abzurechnen.
Ein erstes Gespräch mit dem Wasserversorger war hier leider nicht zielführend. Dort bekam ich die Aussage, dass es in dieser Form nicht möglich sei, weil ich dann das Wassereigentum des Versorgers weiterverkaufen würde und mich somit strafbar mache.
Was kann ich nun tun? Aktuell ist meine Idee vor meiner Wasseruhr einen Abzweig zu setzen und eine Zweite Wasseruhr vom Versorger in meinem Zählerraum im Keller installieren zu lassen welche dann auf den Eigentümer beider Grundstücke angemeldet wird und direkt mit diesem abgerechnet werden kann…
Mir ist sehr viel daran gelegen diese Angelegenheit durch diesen Vergleich zu regeln weil ich die Zustimmung nicht unbedingt über den Klageweg einholen möchte. Schließlich habe ich mit dem Grundstückseigentümer einen Erbpachtvertrag welcher noch über 80 Jahre läuft!
Es wäre schön, wenn jemand hier einen umsetzbaren Vorschlag hat welcher zur Lösung meines Problems beiträgt. Denn solange die Zustimmung nicht erteilt wird kann ich nicht alleiniger Eigentümer meiner Immobilie werden und bekomme in diesem Zuge natürlich auch keine Anschlussfinanzierung allein, weil meine Ex-Frau ja immer noch im Grundbuch steht…
Ich freue mich auf eure Antworten…