Zweite Wasseruhr auf Erbpachtgrundstück

Hallo Allerseits,

ich besitze ein Haus welches auf einem Erbpachtgrundstück von privat steht. Nach der Trennung vor 2 Jahren von meiner Ex-Frau haben wir eine Scheidungsfolgevereinbarung getroffen durch welche die Immobilie inklusive aller Verbindlichkeiten uns Lasten auf mich über geht.

Damit dies geschehen und die Immobilie vollständig in mein Eigentum übergehen kann ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers notwendig. Diese Zustimmung wollte der Grundstückseigentümer von Anfang an aus verschiedenen jedoch unerklärlichen Gründen nicht erteilen. Seit nunmehr einem Jahr findet die Auseinandersetzung mithilfe einer juristischen Unterstützung meinerseits statt.

Nun sind die Parteien bereit sich zu vergleichen und das soll wie folgt laufen:
Unweit von dem Grundstück auf dem sich mein Haus befindet steht ein Kotten welcher samt Grundstück ebenfalls dem Eigentümer meines Grundstücks gehört. Dieser hat keine Wasserversorgung seitens des Versorgers, sondern nur einen Brunnen. Der Plan ist nun durch eine Dienstbarkeit ein Leitungsrecht zu vereinbaren wodurch das Grundstück mit dem Kotten durch eine Wasserleitung versorgt wird, welche von meiner Wasserleitung abgezweigt und über das von mir gepachtete Grundstück hin zu dem Kotten läuft.

Unklar ist nun wie die Wasserversorgung dieses Grundstücks rechtssicher abgerechnet werden kann ohne das mir ein Schaden entsteht oder ich mich sogar strafbar mache…

Die erste Idee war einfach einen Zwischenzähler hinter meiner Wasseruhr anzubringen und den Verbrauch dann darüber abzurechnen.

Ein erstes Gespräch mit dem Wasserversorger war hier leider nicht zielführend. Dort bekam ich die Aussage, dass es in dieser Form nicht möglich sei, weil ich dann das Wassereigentum des Versorgers weiterverkaufen würde und mich somit strafbar mache.

Was kann ich nun tun? Aktuell ist meine Idee vor meiner Wasseruhr einen Abzweig zu setzen und eine Zweite Wasseruhr vom Versorger in meinem Zählerraum im Keller installieren zu lassen welche dann auf den Eigentümer beider Grundstücke angemeldet wird und direkt mit diesem abgerechnet werden kann…

Mir ist sehr viel daran gelegen diese Angelegenheit durch diesen Vergleich zu regeln weil ich die Zustimmung nicht unbedingt über den Klageweg einholen möchte. Schließlich habe ich mit dem Grundstückseigentümer einen Erbpachtvertrag welcher noch über 80 Jahre läuft!

Es wäre schön, wenn jemand hier einen umsetzbaren Vorschlag hat welcher zur Lösung meines Problems beiträgt. Denn solange die Zustimmung nicht erteilt wird kann ich nicht alleiniger Eigentümer meiner Immobilie werden und bekomme in diesem Zuge natürlich auch keine Anschlussfinanzierung allein, weil meine Ex-Frau ja immer noch im Grundbuch steht…

Ich freue mich auf eure Antworten…

Hallo!

Ich verstehe nicht den Zusammenhang warum Du dich um die Wasserversorgung des Kotten kümmern willst oder musst ?

Ist das eine Forderung des Grundeigentümers damit der zustimmt dass deine Frau aus dem Pachtvertrag entlassen wird ?
Warum kümmert er sich nicht regulär um einen Wasseranschluss beim Versorger ?
Als Grundeigentümer könnte er ( nur er !) doch einem Leitungsrecht zustimmen falls die Zuleitung zum Kotten über das Pachtland mit deinem haus führen müsste.

MfG
duck313

Ich muss gestehen, dass ich dazu erst einmal nachlesen müsste. Aber selbst wenn hier ein Zustimmung des Erbbauberechtigten notwendig ist, ist die Sache doch problemlos machbar. D.h. nachdem diese Erklärung vorliegt lässt der Wasserversorger den Bagger anrücken und klemmt vor dem vorhandenen Zähler einen Abzweig für den Eigentümer an. An dessen Ende kommt dann auf dem weiteren Grundstück des Eigentümers ein Zähler genau da hin, wo Versorger und Eigentümer ihn haben wollen/installieren können, und gut ist. Der Eigentümer bekommt dann vollkommen unabhängig vom Erbbauberechtigten seine eigene Rechnung vom Versorger.

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Und dass das bei Millionen Mietwohnung so gemacht wird ist dem Wasserversorger egal?
Während es beim Strom gängig ist, dass jeder seinen eigenen Zähler beim Netzbetreiber hat, ist es bei der Wasserversorgung in Mehrfamilienhäusern doch die Regel, dass es nur einen offiziellen Zähler gibt.

Hallo,

genau so ist es! Der vergleich sieht vor, dass ich dem Leitungsrecht von meinem Zählerraum aus durch meinen Keller über das von mir gepachtete Grundstück zustimme. Im Gegenzug stimmt der Grundstückseigentümer der Entlassung meiner Frau aus dem Pachtvertrag zu und ich kann als alleiniger Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Dann eine Anschlussfinanzierung bekommen usw.

Über die Sinnhaftigkeit und warum die Zustimmung zur Entlassung meiner Frau aus dem Pachtvertrag müssen wir hier nicht diskutieren. Die Grundstückseigentümer haben hier regional einen Ruf der Ihnen vorauseilt. Nur komme ich nicht aus der Region und wusste davon nichts als wir vor 10 Jahren das Haus gekauft haben… Nochmal würde mir Erbpacht im Leben nicht passieren.

Wenn es nur um mich ginge wäre das ja auch nicht das Problem. Dann würde ich das Haus verkaufen und gut! Nur ist es vor allem auch das Zuhause meiner Kinder die hier aufgewachsen sind und zu 100% bei mir leben. Nur für sie versuche ich um ihr Zuhause zu kämpfen…

Warum die Zustimmung bisher nicht erteilt werden konnte entzieht sich bisher jeder brauchbaren Begründung.

Ergänzend:
AVB Wasser:
§ 22
Verwendung des Wassers
(1) Das Wasser wird nur für die eigenen Zwecke des Kunden, seiner Mieter
und ähnlich berechtigter Personen zur Verfügung gestellt. Die Weiterleitung an
sonstige Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Wasserversorgungsunternehmens
zulässig. Diese muss erteilt werden, wenn dem Interesse an der
Weiterleitung nicht überwiegende versorgungswirtschaftliche Gründe entgegenstehen.

https://www.gesetze-im-internet.de/avbwasserv/__22.html

Durch Vertrag wird der Eigentümer des Kotten zur berechtigten Person, fertig ist die Geschichte. Die Story mit dem „strafbar machen“, wenn man jemanden Trinkwasser liefert und nach Selbstkosten abrechnet möchte der Wasserversorger doch bitte mit einem Beleg durch Gesetz oder Verordnung substanziieren.

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Ja das ist richtig!
Wenn es sich zum Beispiel um eine Einliegerwohnung meines Hauses handeln würde wäre das auch kein Problem.

Das Problem ist laut Wasserversorger wohl nur das es sich um zwei unterschiedliche Eigentümer handelt.

Genau so!

oder noch einfacher:

Der Wasserversorger setzt in meinem Keller im Zählerraum einen Abzweig und da dran den Zähler. Dieser läuft dann auf Namen des anderen Eigentümers und dieser kann die Leitung dann vom Zähler aus über seine beiden Grundstücke zum Kotten legen.

Einen Bagger hat der nämlich selbst!

Aber warum willst Du denn seinen Anschluss in deinem Hausanschlussraum und da insbesondere auch noch seinen Zähler haben? Dann muss der Nachbar doch für jede Ablesung in deinen Keller. Und wenn der Zähler mal getauscht werden muss, muss das auch in deinem Keller stattfinden. Zudem hast Du im Haus den Dreck für die Verlegung des Abzweigs und dessen eigenen Durchbruch durch die Hauswand. Das kannst Du Dir doch sparen, wenn nicht zwingend so installiert werden muss.

Normalerweise löst man solche Geschichten so, dass der Abzweig in die zuführende Leitung vor dem Haus gesetzt wird (Tiefbau ist ja ohnehin erforderlich), und die zweite Wasseruhr dann im Haus/auf dem Grundstück des neuen Anschlussinhabers montiert wird.

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„Normalerweise“ gibt es bei diesen Menschen nicht! Denn „normalerweise“ hätte ein Grundstückseigentümer einfach der Löschung meiner Ex-Frau aus dem Grundbuch zugestimmt und alles wäre gut…

Das Haus mit dem Kotten hat aktuell keine zuführende Leitung. Diese soll ja von meinem Anschluss aus erst geschaffen werden. Und das der Zähler dann in meinem Keller hängt oder durch die Verlegung der Leitung etwas Dreck bei mir im Haus entsteht ist für mich kein großes Problem.

Und das der Nachbar zum Ablesen in meinen Keller kommen darf, nach Terminvereinbarung natürlich ist so in der Vereinbarung niedergeschrieben. Ebenso das er die volle Verantwortung für die zu verlegende Leitung hat und die möglichen Schäden die dadurch entstehen können. Und er trägt die vollen Kosten für die Verlegung und muss meinen Garten nachher wieder schön machen :slight_smile:

Das ist mir durchaus bewusst. Aber trotzdem stellt sich doch die Frage, warum man dann nicht auch den Abzweig gleich vor dem Haus in die von der Straße in dein Haus führende Leitung macht und den Zähler für den Kotten ans Ende dieses Abzweigs im Kotten setzt? Ohne konkrete, zwingende Gründe würde man den Abzweig doch nicht im Haus setzen und dort dann auch die 2. Wasseruhr montieren.

Oder geraten hier gerade die zwei möglichen Varianten durcheinander? Bei einer „rein privaten“ Lösung mit Zwischenzähler würde die Sache mit dem Abzweig im Keller ja einen Sinn ergeben, weil der nur hinter deiner Uhr erfolgen könnte. Bei der „offiziellen“ Variante mit Anschluss des Abzweigs vor deinem Zähler hingegen mE nicht.

Ja, ich bin da völlig bei Dir!

Mir scheint es nur so das die Grundstückseigentümer den offiziellen weg aus irgendeinem Grunde nicht so gut finden (vielleicht weil sie das dann nicht selber machen können und dadurch höhere Kosten entstehen). Deshalb fühlt sich das ganze für mich auch irgendwie komisch an… Der einfachste Weg die Leitung zu verlegen führt aber tatsächlich durch meinen Keller und meinen Garten und damit wäre ich ja grundsätzlich auch einverstanden…

Ich traue den Leuten nicht wirklich und ich bin mir nicht sicher ob nicht noch irgendwas hinter dem Vorhaben steckt wodurch ich dann Probleme bekommen kann und ich im schlimmsten Fall vielleicht sogar das Haus an sie verkaufen muss! Denn als Grundstückseigentümer haben Sie ja grundsätzlich ein vertragliches Vorkaufsrecht. Wenn Sie den Preis zahlen, den andere auch zahlen würden.

Und wenn ich das ganze mit der Wasserleitung sein lasse und die Zustimmung vor Gericht einklage (was mir sicherlich auch gelingt) Im Anschluss dann noch eine Schadenersatzklage weil mir natürlich durch das ganze rumgehampel ein Finanzieller Schaden dadurch entstanden ist das ich bereits letztes Jahr ein Folgedarlehen zu weitaus besseren Konditionen als heute hätte bekommen können…

Das alles würde mir nichts nutzen! Denn es sind Menschen die es nicht auf sich beruhen lassen würden, sondern mir solange der Erbbaurechtsvertrag läuft bei jeder Möglichkeit versuchen werden das Leben schwer zu machen…

Also kann um des lieben Frieden Willen nur die Lösung mit der Leitung funktionieren…!

Nach Auskunft des Versorgers wird am offiziellen Weg ja nun ohnehin kein Weg vorbei führen. Und den Tiefbau können die Leute auch dabei grundsätzlich selbst machen. Darauf muss man dann natürlich hinweisen, wenn man die Sache beantragt/beauftragt, weil der Normalfall natürlich anders aussieht.

Wenn der Weg durch den Keller besser als „außen rum“ ist, kann man den natürlich nehmen. Und genau an der Stelle wird dann auch deine Zustimmung zu dem Vorhaben zwingend, weil da dann natürlich unmittelbar in deine Immobilie eingegriffen wird. Der Versorger wird aber vermutlich den Zähler trotzdem am Ende des Abzweigs haben wollen. Aber das muss nicht dein Problem sein.

Ansonsten geht bei Dir bzgl. Erbpacht einiges durcheinander. Die Herrschaften sind bereits Eigentümer des von Dir genutzten Grundstücks! Insoweit vergiss alles zum Thema Vorkaufsrecht, … Das Erbbaurecht gibt Dir die Möglichkeit ein eigenes Haus auf ihrem Grundstück zu errichten/zu erwerben und Dich in Bezug auf dieses Grundstück grundsätzlich wie ein Eigentümer zu verhalten. Du kannst das Haus sogar verkaufen (mit Zustimmung des Erbpachtgebers), nur das Grundstück selbst kannst Du nicht verkaufen, weil es Dir eben nicht gehört. Aber wenn Du das Haus verkaufen willst, bedeutet die Zustimmung des Erbpachtgebers, dass dieser dem neuen Eigentümer auch wieder das Erbbaurecht so wie bislang Dir einräumt (oder man macht gleich einen neuen Vertrag zu aktuellen Konditionen für die nächsten 99 Jahre).

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Weißt Du zufällig ob auch die Möglichkeit besteht dass die Grundstückseigentümer Eigentümer meines Hauptzählers werden und dann mit einem Zwischenzähler die Leitung zum Dritten Grundstück versorgen und das ganze dann über eine Nebenkostenabrechnung abgerechnet wird?

Nein, das wird nicht gehen, weil das die spiegelbildliche Situation zur Unterversorgung des Eigentümers über deinen Anschluss wäre. D.h. wenn der Versorger dem schon in der einen Richtung widersprochen hat, wird er es in der anderen Richtung mit Sicherheit auch tun. Und denke daran, als Erbpachtberechtigter giltst Du wie ein Eigentümer mit der Ausnahme der Veräußerungsmöglichkeit des Grundstücks. D.h. Du bist für den Versorger ein vollkommen eigenständiger Kunde und zwischen Eigentümern gibt es auch keine Nebenkosten, sondern ist jeder für seinen Anschluss und Verbrauch selbst zuständig, auch wenn in deinem Fall der „andere“ Eigentümer zufällig auch dein Erbpachtgeber ist.

An sich ist die Situation so doch durchaus von Vorteil für Dich. Du kannst an der Geschichte nichts ändern und kannst nur auf den Versorger verweisen. Dein Erbpachtgeber muss mit dem die Dinge so regeln, wie der Versorger dies maximal zulässt. Du stimmst am Ende des Tages dieser Variante nur insoweit zu, wie es zur Umsetzung deiner Zustimmung bedarf. Und wenn der Versorger sagt, dass er nur bereit ist außerhalb des Hauses einen Abzweig zu setzen und die zusätzliche Uhr auf dem Nachbargrundstück zu installieren, dann bist Du da fein bis auf die Zustimmung zum Tiefbau aus der Sache raus und kannst gegenüber dem Erbpachtgeber mit treuem Hundeblick „dein Bedauern zum Ausdruck bringen“, dass der Versorger einer anderen Lösung nicht zugestimmt hat, zu der Du selbstverständlich gerne bereit gewesen wärst.

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Also ist es wohl am sinnvollsten, einen Vorort Termin mit dem Versorger und dem Grundstückseigentümer zu vereinbaren um das Vorhaben zu besprechen und einen Lösungsweg zu finden…?!

Obwohl ich glaube das der Eigentümer das nicht wollen wird - wie gesagt habe ich hier irgendwie ein komisches Gefühl das irgendwas nicht ganz koscher ist - und dann geht die ganze Sache doch vor Gericht und wir haben den Salat…

Sicherlich wäre ein Termin mit dem Versorger die beste Idee, wobei Du Dich dahingehend zurückhalten könntest, dass Du Vorab gleich deine Zustimmungsbereitschaft zu allem erklärt, Versorger und Eigentümer so an geeigneten Lösungen finden.

Mich deucht hier aber so langsam, dass da wirklich etwas faul ist. Kann es sein, dass der liebe Eigentümer nicht nur den Tiefbau sondern auch die Verlegung und den Anschluss der Leitung in Eigenleistung erbringen will? Das geht tatsächlich offiziell nicht, weil an der Wasserversorgung nur entsprechend zugelassene Unternehmen arbeiten dürfen. Und da solltest Du auch nicht mitspielen, weil Du dann zum „Mittäter“/Mitstörer würdest und im Falle von hässlichen Folgen dann auch mit in der Haftung wärst. Wir hatten hier vor Ort einen Fall, wo jemand am Wasser „gespielt“ hatte, und dann über Wochen die Versorgung ganzer Stadtteile per Tankwagen erfolgte, ständige Analysen stattfanden, … Für die Kosten einer solchen Aktion willst Du sicher nicht gerade stehen.

Ein anderes Thema könnte das Leitungsrecht sein, weil der Anschluss über dein Grundstück zwar billiger und einfacher wäre, der Versorger da aber ggf. nicht mitspielt, wenn es grundsätzlich auch die Möglichkeit eines direkten Anschlusses geben würde. Zudem ist so ein Leitungsrecht tatsächlich im Gesetz gar nicht normiert, sondern wird aus dem Notwegerecht hergeleitet. Und wie der Begriff schon sagt, ist das eine Lösung für den Notfall. D.h. wenn/sobald eine andere Lösung besteht, ist diese grundsätzlich zu wählen, kann der Berechtigte des dienenden Grundstücks (müsste man hier bzgl. der besonderen Situation Erbpachtgeber ist auf der einen Seite Eigentümer des dienenden Grundstücks und auf der anderen Seite Eigentümer des berechtigten Grundstücks) dieses grundsätzlich löschen lassen. Da gibt es aber durchaus schuldrechtliche Absicherungsmöglichkeiten, dies auszuschließen.

Es könnte also sein, dass Du hier nach einer Lösung suchst, die es nicht gibt, weil der Eigentümer tatsächlich Dinge vorhat, mit denen er am Versorger nicht vorbei kommt, wenn er die Sache sauber macht. ME sollte man ihm den gemeinsamen Termin mit dem Versorger vorschlagen, und abwarten, ob er Gründe vorträgt, warum er den nicht will. Dann weiß man zumindest wo man dran ist.

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das sehe ich auch so.
Zu der einen Sache mit deinem Haus auf „fremdem“ Grundstück kommt dann noch das Durcheinander mit dem Wasserzähler dazu.
Was ist, wenn dem Grundstücksverpächter irgendwann etwas anderes in den Sinn kommt, oder seinen Erben?
Im Moment sieht es nach gütlicher Einigung aus, und später?

Da sehe ich ehrlich gesagt keine großen Probleme. Die Sache mit dem „Haus auf fremdem Grundstück“ ist der Normalfall der unzähligen Häuser auf Erbpachtgrundstücken. Das ist ein erprobtes und beliebtes Verfahren. Man muss es natürlich kennen und richtig einschätzen. Viele der angeblichen Skandale rund um Erbpacht beruhen schlicht darauf, dass sich Leute mit dem Thema nicht rechtzeitig ausreichend beschäftigt haben, und dann plötzlich von bestimmten - aber ganz normalen - Dingen überrascht sind, und da unnötig Böses vermuten.

Auch ansonsten sehe ich abgesehen von der Geschichte mit der ggf. privaten Spielerei am Wassernetz durch den Eigentümer da keine langfristigen Probleme. Auch Notleitungsrechte sind eine ganz normale und vielfach genutzte Geschichte. Auch über die muss man sich natürlich bewusst sein, aber wenn die Leitung erst einmal liegt, man sich klar ist, dass der Eigentümer einmal im Jahr zum Ablesen kommt, und ggf. mal etwas an Zähler oder Leitung sein könnte (was aber auch an eigener Leitung/eigenem Zähler passieren könnte), ist das Thema eigentlich durch, wenn man eine vernünftige Trasse gewählt hat, die einem morgen nicht bei einem gewünschten Anbau im Wege wäre. Aber auch dann wäre eine Verlegung ja durchaus machbar, kostet dann halt nur ärgerliches eigenes Geld.

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Ich sehe das so, das der Eigentümer des Kottens gar keinen Vertrag mit dem Wasserversorger haben möchte um die Grundgebühr und Zählerkosten einzusparen.
Ist ja auch manchmal ok wenn der Kotten zb. nicht regelmäßig genutzt wird und die verbrauchte Wassermenge sehr gering ist.
Da können dann schon mal die Grundkosten um einiges höher sein als der Wasserverbrauch.
Aber dafür hast Du dann eben auch den ganzen kram am Hals.
Du mußt den Verbrauch auseinanderrechnen, Abwassergebühr aufteilen, zur stelle sein wenn mal das Wasser abgestellt werden muß usw.
Verantwortlich bist Du dann auch für die Leitung.
Auch eventl Leitungswasserschäden gehen auf dich, da schäden an erdverlegten oder an Leitungen unter der Kellersohle in vielen Gebaudeversicherungen nicht enthalten sind.
Sollte das wirklich so sein mit dem angenommenen geringem Wasserverbrauch des Kottens, wäre auch noch das Problem „Stagnationswasser, Verkeimung usw“ in der Leitung zum Kotten zu bedenken.
Schön ist das alles nicht, könnte man aber so machen wenn Du das möchtest.

Ich denke auch nicht, das sich der Versorger überhaupt darauf einlassen würde (bei einem offiziellem Anschluß) mehrere Hauser in reihe anzuschliessen und den Wasserzähler des einen Hauses in den Keller eines anderen Hauses bei auch noch unterschiedlichen Eigentümern einzubauen.
Der Versorger wird wohl immer vorrangig einen separaten anschluß von der Hauptleitung in der Strasse bis in den Keller von den Kotten legen und auch dort den Zähler setzen.
Warum sollte der Versorger sich ohne Not das Leben schwerer machen wollen.?

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