Hallo, bin zweiter Darlehensnehmer(DN) in einer KfZ Finanzierung. Erste DN zahlt nicht mehr. Erste DN hat inzwischen keinen festen Wohnsitz mehr, das Auto dient der Bank als Sicherheit (KfZ Brief bei der Bank), eventuell ist das Auto aber nicht mehr vorhanden, Verkauf ohne Papiere (solls geben).
Auskunft der Bank, ich hafte auch bei Nichtvorhandensein des Autos weil ich ja der zweite DN bin. Kann das ein? Besteht hier nicht der Tatbestand des Vorsatzes? Ich bin völlig am Ende mit dem Glauben an unseren Rechtsstaat, mal ganz davon abgesehen mdas ich das gar nicht bezahlen kann(27 tsd Euro)
Danke für Eure Hilfe
Hallo,
Hallo, bin zweiter Darlehensnehmer(DN) in einer KfZ
Finanzierung. Erste DN zahlt nicht mehr. Erste DN hat
inzwischen keinen festen Wohnsitz mehr, das Auto dient der
Bank als Sicherheit (KfZ Brief bei der Bank), eventuell ist
das Auto aber nicht mehr vorhanden, Verkauf ohne Papiere
(solls geben).
Auskunft der Bank, ich hafte auch bei Nichtvorhandensein des
Autos weil ich ja der zweite DN bin. Kann das ein? Besteht
hier nicht der Tatbestand des Vorsatzes?
was glaubst Du denn, wer – außer Dir - möglicherweise vorsätzlich gehandelt hat?
Ich bin völlig am
Ende mit dem Glauben an unseren Rechtsstaat,
Was glaubst Du denn, was der Rechtsstaat machen sollte, wenn Du (mutmaßlich) bei vollem Bewußtsein einen Kreditvertrag unterschreibt und nun der Gläubiger von Dir als Kreditnehmer Geld sehen will?
mal ganz davon
abgesehen mdas ich das gar nicht bezahlen kann(27 tsd Euro)
Es gab in der Vergangenheit Fälle, bei denen Gerichte entscheiden haben, daß Bürgschaften in bestimmten Konstellationen (persönlich nahestehend, krasses Mißverhältnis von Einkommens-/Vermögensverhältnis und finanzieller Verpflichtung) nichtig waren.
Ob das hier der Fall ist, wage ich im Moment zu bezweifeln.
Gruß
C.
Hallo!
bin zweiter Darlehensnehmer(DN) in einer KfZ
Finanzierung. Erste DN zahlt nicht mehr.
Ist bis dahin für keinen der Beteiligten ein Problem. Für die Bank nicht, weil sie den zweiten Darlehensnehmer hat, der als Gesamtschuldner haftet und für den zweiten Darlehensnehmer eigentlich auch nicht. Schließlich hat er ja als Darlehensnehmer unterschrieben und sich im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte in genau diese Situation begeben.
Auskunft der Bank, ich hafte auch bei Nichtvorhandensein des
Autos weil ich ja der zweite DN bin. Kann das ein?
Ja.
Besteht hier nicht der Tatbestand des Vorsatzes?
Ja klar. Die Bank gab den Kredit vorsätzlich nur unter der Bedingung, daß ein zweiter Darlehensnehmer in den Vertrag eintritt und der zweite Darlehensnehmer unterschrieb vorsätzlich.
Ich bin völlig am Ende mit dem Glauben an unseren Rechtsstaat…
Womöglich weil es einen Vertrag gibt, an den sich die Beteiligten zu halten haben?
Mir ist bewußt, wie schnodderig sich das alles für dich anhören muß, aber es ist alles in bester Ordnung.
mal ganz davon abgesehen mdas ich das gar nicht bezahlen kann(27 tsd :Euro)
Das allerdings ist ein Problem. Der (zweite) Darlehensnehmer behauptet, seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommen zu können und kann es vielleicht tatsächlich nicht. Die Bank wird sich damit aber nicht einfach abfinden. Es gibt die übliche Palette an Maßnahmen, die für den Darlehensnehmer allesamt unangenehm bis existenzbedrohend sind. Statt darauf zu warten, sollte der Darlehensnehmer das Gespräch mit der Bank suchen, eine tragfähige Lösung finden, vielleicht einen Vergleich anstreben.
Der zweite Darlehensnehmer steht gegenüber der Bank in der Pflicht. Im Unterschied zum Bürgen kann er sich auch nicht am ersten Darlehensnehmer schadlos halten. Aber das wäre wohl ohnehin ein Griff in die Tasche eines nackten Mannes.
Gruß
Wolfgang
rKreditgeber stellt sich auf den Standpunkt, nicht
Danke für Eure Hilfe