Zweiter vorname

Hallo, 
Da ich mich nicht mit allen Kulturen so auskenne… folgendes anliegen: mal angenommen eine deutsche frau, konvertiert zum islamischen glauben, heiratet einen syrischen mann. Vor der Ehe hatte sie noch ihren deutschen Vornamen und Mädchennamen.  Nach der Eheschließung hat sie nunmehr ihren deutschen Mädchennamen und den Familien Namen des Mannes angenommen.  Also zwei Nachname n insgesamt. Bei den Vornamen jedoch hat sie einen ausländischen Vornamen „safiria“ angenommen und danach kommt ihr deutscher vorname. Kann man das so einfach in Deutschland machen? Sich einen zweiten Vornamen setzten lassen der vorher nie existierte und welchen Sinn hat dieses handeln ? Hat das Einen kulturellen Hintergrund ? 

Servus,

der neue Vorname ist mit dem Übertritt zum Islam, nicht durch die Eheschließung erworben worden und er hat zivilrechtlich keine Bedeutung; anders als Ordensnamen und Künstlernamen darf er auch nicht im deutschen Personalausweis eingetragen werden.

Er lässt sich etwa mit den neuen Vornamen vergleichen, die Ordensleute mit ihrem Gelübde annehmen: In beiden Fällen steht der neue Vorname dafür, dass sich sein Träger als bisher „im Geiste tot“ betrachtet und mit dem neuen Namen ein neues Leben beginnt.

Solche religiösen Vornamen, die sich ihre Träger selbst zugelegt haben, sind nicht zu verwechseln mit Vaters- und Sippennamen, die nach ausländischem Recht oder nach ausländischer Gepflogenheit gebildet sind und Teil des Namens sein können (vgl. die Schwierigkeiten der deutschen Schlapphüte mit Frauen aus nordafrikanischen oder arabischen Ländern, die außer ihrem eigenen Namen und dem Familiennamen des Ehegatten den vollen Namen ihres Vaters tragen, so dass deutsche Behörden hie und da nicht so recht wissen, ob die betreffende Person Männlein oder Weiblein ist).

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,

der neue Vorname ist mit dem Übertritt zum Islam, nicht durch
die Eheschließung erworben worden und er hat zivilrechtlich
keine Bedeutung;

der „Erwerb“ eines zusätzlichen Namens durch eine Konvertierung zum Islam dürfte hierzulande zwar der häufigste Fall sein. Ähnliches gibt es aber auch bei Buddhisten und gewissen hinduistischen oder hinduistisch inspirierten religiösen Gruppen. So bin z.B. ich zu einem 2. (japanischen) Vornamen genommen, der in entsprechenden Kreisen geläufiger ist als mein „bürgerlicher“ Name.

anders als Ordensnamen und Künstlernamen darf
er auch nicht im deutschen Personalausweis eingetragen werden.

hmm - auf die Idee bin ich offen gesagt noch nie gekommen. Bei mir ist es immerhin ein ‚Ordensname‘ (im Rahmen einer Ordinationszeremonie empfangen). Wieso das weniger relevant sein soll, als ein frei erfundener und selbst verliehender Künstlername, leuchtet mir nicht so recht ein. Aber andererseits - die paar Leute, die bislang meinen Personalausweis sehen wollten, waren an solchen Details meines Privatlebens wohl weniger interessiert - und ich nicht daran, sie ihnen auf die Nase zu binden.

Er lässt sich etwa mit den neuen Vornamen vergleichen, die
Ordensleute mit ihrem Gelübde annehmen:

Genau.

In beiden Fällen steht
der neue Vorname dafür, dass sich sein Träger als bisher „im
Geiste tot“ betrachtet und mit dem neuen Namen ein neues Leben
beginnt.

Das mit dem „im Geiste tot“ (bzw. „wiedergeboren“, regeneratio) ist eine speziell christliche Sichtweise und ich bezweifle, dass das so für den Islam gilt. Richtig ist, dass ein solcher ‚neuer‘ Name Teil einer ‚rite de passage‘ ist, also dezidiert für den Beginn eines neuen Lebensabschnitts steht. Erst recht in anderen Religionen können auch ganz andere Motive eine Rolle spielen - etwa, dass der Name die Zugehörigkeit zu einer ‚spirituellen Familie‘ anzeigt, in die man aufgenommen wurde. So ist z.B. eine Hälfte meines (zweisilbigen) Ordensnamen dem Ordensnamen meiner Lehrerin entnommen. Sodann hat der Name (wie auch christliche Ordensnamen) eine religiöse Konnotation, die für den Namensträger zum Teil Charakterisierung, z.T. Verpflichtung ist.

Solche religiösen Vornamen, die sich ihre Träger selbst
zugelegt haben,

Meines Wissens trifft es zwar zu, dass sich Konvertiten zum Islam selbst einen „islamischen“ Namen auswählen können. Das ist aber bei „religiösen Namen“ eher eine Ausnahme. In der Regel werden diese im Zusammenhang einer Initiations- oder Ordinationszeremonie gegeben - wie ja auch z.B. bei der christlichen Initianszeremonie aka Taufe.

Freundliche Grüße,
Ralf

Hallo Ralf,

Das mit dem „im Geiste tot“ (bzw. „wiedergeboren“,
regeneratio) ist eine speziell christliche Sichtweise und ich
bezweifle, dass das so für den Islam gilt.

auch in diesem Detail ist es überraschend, bis in welche Einzelheiten sich die Sichtweisen der Mehrheitschristen und dieser Arianersekte ähneln - voyez plutôt: http://www.shia-forum.de/index.php?/topic/19249-arab…

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,
in Anbetracht der Tatsache, dass diese eine Aussage, auf die Du verweist, von einer (wohl ursprünglich christlichen) Neukonvertitin und nicht von jemandem stammt, der eine gewisse Autorität auf diesem Gebiet hat (etwa ein Imam), bin ich nicht so recht überzeugt.

Mir sieht es eher danach aus, dass der traditionelle Grund, bei einer Annahme des Islam einen neuen Namen anzunehmen der ist, dass der alte Name für einen Muslim unangemessen ist:
http://www.islam-pedia.de/index.php5?title=Muslim_we…
http://islam.about.com/od/babynames/f/name_origins.htm

Freundliche Grüße,
Ralf

Hallo

„einfach“ kann man das in Deutschland nicht machen, aber es ist möglich, einen Zweitnamen anzunehmen, wenn dem Standesbeamtem glaubhaft gemacht wird, dass man wirklich konvertiert ist.

Eine Namensänderung wird von Islamgelehrten nicht allgemein empfohlen, sondern dann, wenn der Name „schirk“ ist - d.h. der Name zB eindeutig christlich ist, wie zB Christian oder mit heidnischen Götter zu tun hat (Thorsten zb).
Ein Helmut oder eine Sabine müssen sich nicht umbenennen.

Aber mit einer Namensänderung wird der Beginn des neuen Lebens als Moslem noch mehr gefestigt - eine Konvertierung ist ja nichts, das man mal schnell zwischen Abenbrot und Tageschau erledigt, sondern man hat sich meist sehr lange und intensiv mit dem Thema befasst.
Ein muslimischer Zweitname kann da durchaus als logisch Ergänzung und Sichtbarmachung der Konvertierung angesehen werden.

Gruss, Sama