Zweitjob, Lohnsteuerklasse 6, Lohnsteuerjahresausgleich

Hallo,

hier mal ein fiktiver Fall, der aber auf der Schilderung einer real existierenden Person beruht.

Ich bewerbe mich als technische Spezialkraft bei einem Unternehmen A. Dieses Unternehmen A arbeitet sehr eng, praktisch persönlich verflochten mit einem anderen Unternehmen B zusammen. Ich fordere 5.000 € pro Monat und der der Chef sagt ok. Aber, weil dieses Unternehmen für technische Planstellen kein so hohes Gehalt freigegeben hat, bekomme ich von A nur 3.000 €/M. Die restlichen 2.000€/M bekomme ich vom Unternehmen B, wo ich als Berater eingestellt werden.

Unternehmen A wird mein Hauptarbeitgeber und versteuert mein Gehalt mit der Lohnsteuerklasse 4. Unternehmen B wäre ja ein Nebenjob und würde daher seine Leistung mit der Klasse 6 versteuern. Insgesamt würde ich ja deutlich höhere Abgaben bezahlen, als hätte mich Unternehmen A mit 5.000 €/M eingestellt.

Sehe ich die rechtliche Lage und ihre Konsequenzen so weit richtig?

Wenn ich nun eine Lohnsteuererklärung mache und alle meine Einkünfte angebe, werden dann die gesamten 5.000 mit der Klasse 4 versteuert? Werde ich also auf diesem Umweg denen gleich gestellt, die von Unternehmen A das komplette Gehalt beziehen?

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten im Voraus
Pierre

P.S.: um es nochmal deutlich zu sagen: es betrifft mich nicht. Ich habe nur ein Hauptarbeitsverhältnis und beabsichtige nicht, demnächst zu wechseln. Mich interessiert es nur aus Neugier.

P.P.S.: die Summen habe ich mir ausgedacht. Ich habe sie plakativ gewählt.

Servus,

hier

sollte ich glaub ich Deine Freude an präzisen Details ansprechen: Das, was mit den monatlichen Abrechnungen einbehalten wird, sind nur für die Sozialversicherung Abgaben - für die Einkommensteuer ist der Lohnsteuereinbehalt nur eine Art Akontozahlung. Wie hoch hier die Abgaben = Einkommensteuer, ggf. Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sind, wird erst im Jahr darauf bei der Veranlagung zur Einkommensteuer festgesetzt. Zumindest dann, wenn Lohnsteuerklasse 6 im Spiel ist. Bei Lohnsteuerklasse 4 kann man auf die Veranlagung verzichten, wenn sonst keine anderen Einkünfte anliegen. Lohnsteuerklasse 4 rechnet (mit ein paar pauschalierenden Annahmen bei Werbungskosten, Sonderausgaben und Einmalzahlungen) wie eine Veranlagung für einen Verheirateten. Wer höhere Werbungskosten als den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.200 € geltend machen möchte, höhere abziehbare Sonderausgaben als die bei der Lohnsteuer pauschal berücksichtigten oder Außergewöhnliche Belastungen hat usw., geht über die Veranlagung zur ESt.

Ja, und an dieser Stelle, bei der Veranlagung, treffen sich dann alle vorher verschieden gerechneten Wege wieder. Es fährt alles an einen Ort. Es ist alles aus Staub geworden und wird wieder zu Staub.

Kurzer Sinn: Teils wird das Ärgernis mit dem hohen Lohnsteuerabzug unter Klasse 6 mit der Veranlagung zur Einkommensteuer ausgeglichen, und die beiden Fälle, die Du schilderst, werden dann gleich besteuert. Teils ist es auch bloß deswegen so ärgerlich, weil man bei dem Abzug auf ein Gehalt von 5.000 € nicht so deutlich sieht, wie hoch dabei der Abzug auf die letzten 2.000 € dabei ist.

Schöne Grüße

MM

Ich muss leider zugeben, dass ich Deine Ausführungen nicht verstanden habe.

Ich hatte mir eine einfachere Antwort erhofft - à la „ja, mit einer Steuererklärung würde auch das 2. Gehalt mit Steuerklasse 4 verrechnet werden können. Man würde also steuerlich durch dieses Konstrukt keine Nachteile mehr haben.“

Servus,

ist richtig.

Mir geht es darum, herauszustellen, dass die Lohnsteuerklassen grundsätzlich keinen Einfluss auf die Festsetzung von Einkommensteuer haben, sondern nur auf die Höhe der Vorauszahlungen, die in der Form Lohnsteuer geleistet werden.

Kurzer Sinn des unkonzentriert geschriebenen und deswegen zu lang geratenen Textes:

Von welchem Monatslohn wie viel Lohnsteuer einbehalten wird, hat keinen Einfluss darauf, wie viel Einkommensteuer auf das im Jahr zu versteuernde Einkommen erhoben wird.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Das war deutlich genug für meinen Geist, der sich mit Steuern nur soweit beschäftigt, wie es unbedingt sein muss. :wink:

Da hat der Geist ganz recht. Man sollte sich da nicht unbedacht hineinbegeben. Vorne lockt ein in idealen Renaissance-Proportionen wunderschön ausbalancierter Portikus, es folgen immer noch hübsch systematisch geordnete Flure und Empfangsräume, und dahinter tut sich ein kreuz und quer wucherndes Dickicht auf, in dem die einzige Orientierungsmöglichkeit von Irrlichtern gegeben wird, deren unstetes Flackern im selben Moment verlöscht, wo sich der Blick des verlorenen Wanderers auf sie richtet…

2 Like

Poetischer habe ich noch nie eine sachliche Beschreibung eines Steuersystems gehört, das seit 77 Jahren weitgehend ungestört wachsen und um sich selbst ranken kann. :rofl:

1 Like

Dieses Thema wurde automatisch 30 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Nachrichten mehr erlaubt.