Zweitstudium als Sonderausgaben absetzen?

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen und habe eine Frage dazu.

Erstmal zu meiner Situation:
Ich habe so gut wie keine Werbungskosten. Da ja jeder die Werbungskostenpauschale von 1.000€ angerechnet bekommt, sollten tatsächliche Werbungskosten <=1.000€ ja zu keiner Steuerrückerstattung führen, wenn ich das richtig verstehe.

Jetzt ist es so, dass ich eine normale 39-Stunden Stelle habe und mich dazu entschlossen habe nebenbei doch noch meinen Master zu machen.
Der Vorteil bei einem Zweitstudium scheint ja darin zu bestehen, dass man das als Werbungskosten mit (ungegrenzter Höhe) abrechnen kann, während man bei Sonderausgaben lediglich bis 6.000€ gehen kann.

Jetzt ist es so, dass ich durch das Studium in diesem Jahr Kosten in Höhe von ~2.400€ hatte.
Da ich die Werbungskostenpauschale ja garnicht nutze „verpuffen“ 1.000€ der Studienkosten ja praktisch in der Pauschale und mir werden für die Erstattung praktisch nur 1.4000€ angerechnet.

Jetzt stelle ich mir die Frage, ob es nicht möglich ist, das Studium als Sonderausgaben abzusetzen. Die Nachteile (nur im gleichen Jahr absetzbar & max. 6.000€) würden mich ja nicht betreffen.
Nach meiner Denke, würde die Steuerrückerstattung dann etwas höher ausfallen, da ich praktisch die vollen 2.400€ angerechnet bekommen würde und nicht 1.000€ durch die nicht-geutzte Pauschale abgezogen werden würden.
Ich hoffe das ist halbwegs verständlich.

Lässt sich das Zweitstudium also auch als Sonderausgabe steuerlich absetzen oder bin ich hier praktisch auf die Fortbildungskosten festgenagelt?
Das Studium hat durchaus was mit meinem Job zu tun (Softwareentwickler -> Master Informatik), es besteht allerdings keine Anweisung, Förderung oder Ähnliches durch die Firma; das mache ich komplett nebenbei in der Freizeit.

Vllt. kennt sich einer von euch damit aus :slight_smile:

Gruß und schönes Restwochenende noch

Servus,

seit das Vordiplom durch den Bachelor ersetzt worden ist, ist das Masterstudium immer und grundsätzlich ein Zweitstudium.

Nö, ist nicht möglich.

Lediglich Aufwendungen für ein Erststudium sind gem. § 10 Abs 1 Nr. 7 als Aufwendungen für die Berufsausbildung als Sonderausgaben anzusetzen.

ist verkehrt gerechnet. Du brauchst doch bloß die vorhandenen, aber wegen niedriger Höhe bisher nicht erklärten übrigen Werbungskosten auch zu erklären, dann werden keine „1.000 € abgezogen“.

Im übrigen kannst Du auch je nach Inhalt des Masters auch glaubhaft machen, dass Du (konkret!) planst, Dich mit dem Master selbständig zu machen. Dann geht es um Betriebsausgaben, nicht um Werbungskosten.

Schöne Grüße

MM

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