Hallo,
wer hat das gleiche Problem oder kennt sich mit dem Problem aus? Die Hess. Immatrikulationsverordnung wurde zum 1.4.2010 geändert und laut dieser Verordnung darf ich am Fachbereich für Rechtswissenschaften kein Teilzeitstudium mehr betreiben. Nach meiner Immatrikulation im WS 2009/10 konnte ich noch Teilzeit studieren.
Problem: ich bin Berufstätig und habe eigentlich unter der Voraussetzung eines Teilzeitstudiums das Jura-Studium aufgenommen.
Widerspruch gegen die Ablehnung meines Teilzeitstudium habe ich bereits eingereicht. Auch dieser wurde abgelehnt und nun steht mir nur noch der Klageweg zur Verfügung.
Die Begründung der Ablehnung bezieht sich auf den § 9 Abs. 1 der Hessischen Immatrikulationsverordnung, in dem nur grundständigen Studiengängen ein Teilzeitstudium gewährt wird. Ebenso bezieht sich die Ablehnung auf den § 9 Abs. 1 der Hessischen Vergabeverordnung, der ein Teilzeitstudium ausschließt.
Vielleicht kann mir irgendjemand diese Gesetze übersetzen, so dass ich die Ablehnung verstehe?
Vielen Dank für die Mühe und einen guten Rutsch ins Neue Jahr
C.
P.S. die Gesetze sind hier zu finden http://www.rv.hessenrecht.hessen.de
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