Zweitstudium: kein Teilzeitstudium möglich/FFM

Hallo,
wer hat das gleiche Problem oder kennt sich mit dem Problem aus? Die Hess. Immatrikulationsverordnung wurde zum 1.4.2010 geändert und laut dieser Verordnung darf ich am Fachbereich für Rechtswissenschaften kein Teilzeitstudium mehr betreiben. Nach meiner Immatrikulation im WS 2009/10 konnte ich noch Teilzeit studieren.
Problem: ich bin Berufstätig und habe eigentlich unter der Voraussetzung eines Teilzeitstudiums das Jura-Studium aufgenommen.
Widerspruch gegen die Ablehnung meines Teilzeitstudium habe ich bereits eingereicht. Auch dieser wurde abgelehnt und nun steht mir nur noch der Klageweg zur Verfügung.

Die Begründung der Ablehnung bezieht sich auf den § 9 Abs. 1 der Hessischen Immatrikulationsverordnung, in dem nur grundständigen Studiengängen ein Teilzeitstudium gewährt wird. Ebenso bezieht sich die Ablehnung auf den § 9 Abs. 1 der Hessischen Vergabeverordnung, der ein Teilzeitstudium ausschließt.
Vielleicht kann mir irgendjemand diese Gesetze übersetzen, so dass ich die Ablehnung verstehe?

Vielen Dank für die Mühe und einen guten Rutsch ins Neue Jahr

C.

P.S. die Gesetze sind hier zu finden http://www.rv.hessenrecht.hessen.de

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Leider kann ich dazu keine Antwort geben weil dass nicht in meinem Fachbereich liegt.
Tut mir leid.

Hess. Immatrikulationsverordnung wurde zum 1.4.2010 geändert,deshalb im Fachbereich für Rechtswissenschaften kein Teilzeitstudium mehr möglich, obwohl berufstätig. Widerspruch der Ablehnung wurde ebenfalls abgelehnt, Hauptbegründung nach § 9 Abs. 1. :http://www.rv.hessenrecht.hessen.de

C.

Hallo,
leider ein zu komplexes und schwieriges Thema. Das kann ich nicht beantworten. Fachanwalt, Studentenberatung einschalten.
Trotzdem gutes neues Jahr 2011.
KKl

Hallo,
wer hat das gleiche Problem oder kennt sich mit dem Problem
aus? Die Hess. Immatrikulationsverordnung wurde zum 1.4.2010
geändert und laut dieser Verordnung darf ich am Fachbereich
für Rechtswissenschaften kein Teilzeitstudium mehr betreiben.

Hallo „C“ ???,

wünsche ein „Gesundes 2011“.
Zu Deiner Frage, da kann ich leider nicht helfen, da ich mich mit diesem Rechtsgebiet nicht beschäftigt habe. Würde hier empfehlen einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

Wünsche Dir viel Erfolg
mit freundlichem Gruß

Günter Kneifel

Sorry, ich antworte nur auf Fragen im Forum.

Hallo jewel1974,
es tut mir leid, bei dieser sehr speziellen Fragestellung nicht weiterhelfen zu können; ich kenne mich als Niedersachse weder mit der hessischen Studienordnung noch mit den Aspekten eines Teilzeitstudiums aus.