Zweitstudium: kein Teilzeitstudium möglich/FFM

Hallo,
wer kann diese abstrakte Frage beantworten oder kennt sich mit dem Problem aus? Die Hess. Immatrikulationsverordnung wurde zum 1.4.2010 geändert und laut dieser Verordnung darf ein Zweitstudiumsstudent am Fachbereich für Rechtswissenschaften/Frankfurt kein Teilzeitstudium betreiben. Im WS 2009/10 war dies noch möglich.
Problem: Berufstätigkeit! Unter der Voraussetzung eines Teilzeitstudiums wurde das Jura-Studium aufgenommen.
Widerspruch gegen die Ablehnung eines Teilzeitstudiums wurde bereits eingereicht. Auch dieser wurde abgelehnt und nun steht nur noch der Klageweg zur Verfügung.

Die Begründung der Ablehnung bezieht sich auf den § 9 Abs. 1 der Hessischen Immatrikulationsverordnung, in dem nur grundständigen Studiengängen ein Teilzeitstudium gewährt wird. Ebenso bezieht sich die Ablehnung auf den § 9 Abs. 1 der Hessischen Vergabeverordnung, der ein Teilzeitstudium ausschließt.
Vielleicht kann irgendjemand diese Gesetze übersetzen, so dass diese verständlicher werden?

Vielen Dank für die Mühe und einen guten Rutsch ins Neue Jahr

C.

P.S. die Gesetze sind hier zu finden http://www.rv.hessenrecht.hessen.de