Zweitstudium Uni Bremen

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze konkrete Frage.
Was bedeutet „Bei zulassungsbeschränkten Fächern geht auf Anfrage die Note des Erststudiums in das Vergabeverfahren ein, sofern sie besser als der Abiturnotendurchschnitt war.“
Beudetet dies
a) die Note des Erststudiums wird statt der Abi-Note gewertet?
b) der Durchschnitt aus den Noten des Erststudiums und der Abinote zählen
c) keines von Beiden, sondern…

http://www.uni-bremen.de/studium/informieren-bewerbe…

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Euer Lönneberga