Zweitwagen für Enkel anmelden

Hallo Wissende,

sicher könnt ihr mir weiterhelfen. Die Hotline meiner KfZ-Versicherung war nicht sehr ergiebig.

Also: Mein Enkel (18) macht gerade seinen Führerschein und möchte dann natürlich auch sein eigenes Auto haben. Zu meiner Zeit war es so, dass Neulinge bei der KfZ-Versicherung mit 180% beginnen mussten. Drum lief ein Anfängerauto meist als Muttis Zweitwagen.

So würde ich es auch machen wollen, WENN es heute noch so ist (180% und so …). Falls nicht, klärt mich mal bitte über die aktuellen Gegebenheiten auf.

Und noch eine Frage: Könnte ich den Zweitwagen auch in einer anderen Stadt am anderen Ende der Republik anmelden, obwohl ich dort nicht lebe (der Enkel aber)? Oder müsste das Auto dinglich in Berlin sein, um hier angemeldet zu werden?

Alternativ: Was wäre die günstigste Methode, um das Enkelauto im fernen Sauerland zu versichern?

Auf Rat hoffend
Ann da Cáva

Nein und vor allem kannst Du kein Auto in Berlin anmelden, wenn Du dort gar nicht lebst !
Wenn Enkel in Berlin lebt kann er den Wagen dort auf sich zulassen. Versicherung läuft auf Dich.

Frage doch deine VS, unter welchen Bedingungen das machbar ist und ob es sich lohnt. Es ist nicht einheitlich, manche bieten die selbe SF-Klasse wie im Hauptvertrag, andere für den Zweitwagen die Klasse SF 1/2 (üblich).

Nachteil: Enkel erwirbt keine eigene Schadenfreiheitsklasse und die Versicherungen haben bei der Zweitwagenregelung ein Mindestalter.

Gerade Fahranfänger ( zu recht m.E.) sind oft ausgeschlossen, es beginnt meist bei 21 oder gar 23 J. des Fahrers.

MfG
duck313

Ich lebe aber sowas von in Berlin! Siehe auch:

Siehe oben:

Ich bin jetzt nicht sehr viel klüger :-/

Am Ende geht es Deinem Enkel ja nur ums Geld (vermute ich). Darum brauchst Du ein Angebot einer Versicherung für Deinen Fall (und Dein Auto) und kannst es mit anderen Angeboten vergleichen.

Dein Fall ist entweder:
a) Dir gehört der Wagen, Du meldest ihn an, er ist eingeschlossen und fährt ihn.
b) Ihm gehört der Wagen und Du versicherst nur.

Dein Enkel kann vor Ort die ihm genehmen Versicherer aufsuchen *) und sich ein Angebot mit Deinen Daten machen lassen. Die Vertreter sind erstmal auf Eurer Seite. Auch was die Umschreibung auf ihn nach einiger Zeit betrifft.

Parallel könnt ihr die gängigen onliner abfragen.

Was nützen Dir 125% bei Deiner Versicherung, wenn ihr beim Onliner mit deutlich mehr Prozenten billiger wegkommt?

*) Wobei es schon die 2-3 sein sollten, mit denen er räumlich oder persönlich Kontakt hat. Stundenlangen abklabastern kostet allen nur Zeit und Geld.

Hallo,

hat ein Elternteil bereits einen Pkw versichert, der mind. SF 2 oder besser eingestuft ist?

Vgl. Punkt 3 „Elternregelung“ http://www.kfz-versicherungsvergleich.de/fahranfaenger.html

Gruß
vdmaster

P.S: Omaregelungen gibts noch nicht. #altersdiskriminierung

:fearful: :confused: Ein Fall für den Europäischen Gerichtshof!
Danke für den Link.

AdC

So hamwa uns das gedacht.

Ähh … nö! Weil es keinen EU-Vertrag über Omaregelungen gibt und die Strukturierung des Rabattsystems allein Sache der Versicherer ist.

Aber ein Fall für das dt. Antidiskriminierungsgesetz oder den Europäische Gerichtshof für Omarechte :scream: . Sag mir Bescheid, wann der Prozess ist, damit ich was zu lachen habe. :stuck_out_tongue_winking_eye:

Gruß
vdmaster

Ich denke, ich sollte meine Oma-Rechte lieber händisch durchsetzen :smiling_imp:

Eben. Strümpfe stricken und Kuchen backen. :joy:

Oder … https://www.youtube.com/watch?v=OFiN7Zsz2zM

1 Like

Genau :thumbsup:

Tja, Lesen bildet.

In genau deinem Link steht nämlich: „Statt der Eltern können aber auch die Geschwister in Frage kommen oder andere Verwandte und Bekannte.“.

Aber es bleibt dabei: Ann, du oder besser dein Enkel, solltest dich mit konkreten Versicherungen auseinandersetzen. Ggf. fällt für dich auch eine billigere Versicherung an.

Leiben Gruß, Karin

Da geht es aber wieder um etwas ganz anderes, nämlich die Zulassung als Zweitfahrzeug auf diesen Personenkreis und nicht den Enkel als VN. Scheibar macht dies erst einmal keinen Unterschied. Aber spätestens bei Übernahme des Schadensfreiheitsverlaufs verliert der Enkel bei der Regelung nach Punkt 4 ein komplettes Jahr.