Zweitwohnungssteuer, Anteilszahlung, Zwangsvollstreckung

Hallo.

Kurz zum Sachverhalt:
Ich wohnte bis einschließlich September in der Stadt Leipzig und musste jährlich 100€ Zweitwohnungssteuer zahlen. Bei Anmeldung in der Stadt bekommt das Zweitwohnsteueramt oder wie auch immer die heißen natürlich alle Informationen, bei Abmeldungen natürlich nicht, sodass man sich dort extra abmelden muss. Dies habe ich erst im Oktober mitbekommen, konnte mich also dann erst abmelden. Dummenfang hat also geklappt. 

Ich bekam also eine Mahnung mit Zahlungsaufforderung über 100€ + Gebühren, überwies 75€ + Gebühren (entspricht 9/12 Monaten) und damit war die Sache für mich erledigt.
Jene lustige Stadt sendete mir kurz darauf einen neuen Bescheid, aus dem keine Zahlungspflicht hervorging. Das stand sogar so bzw. so ähnlich in dem Brief drin.

Nun bekam ich einen neuen Brief, in dem Forderungen aus 26€ hervorgehen (die 25 + mal wieder ein Euro Säumniszuschlag). Ich zitiere:
„Wenn der Gesamtrückstand bis zum 13.11.2013 nicht gutgeschrieben ist, werde ich die Zwangsvollstreckung einleiten“.

Bitte was?
Dürfen die das? Muss das nicht ohnehin irgendwo beantragt werden? Besteht hier eine rechtliche Grundlage, wenn ich doch meinen Anteil bezahlt habe? Sind die einfach bekloppt?

Ich hoffe, dass sich hier jemand damit auskennt.

13.12.13 meinte ich natürlich. Habe leider keinen Button zum Editieren gefunden.

Hi,
bei

Abmeldungen natürlich nicht, sodass man sich dort extra
abmelden muss. Dies habe ich erst im Oktober mitbekommen,
konnte mich also dann erst abmelden.

wo abgemeldet? beim Amt für die Zweitwohnungssteuer? oder bei der Meldebehörde? oder aber bei beiden, so wie man es tun sollte.

Ich bekam also eine Mahnung mit Zahlungsaufforderung über 100€

  • Gebühren, überwies 75€ + Gebühren (entspricht 9/12 Monaten)
    und damit war die Sache für mich erledigt.
    Jene lustige Stadt sendete mir kurz darauf einen neuen
    Bescheid, aus dem keine Zahlungspflicht hervorging. Das stand
    sogar so bzw. so ähnlich in dem Brief drin.

Nun bekam ich einen neuen Brief, in dem Forderungen aus 26€
hervorgehen (die 25 + mal wieder ein Euro Säumniszuschlag).
Ich zitiere:
„Wenn der Gesamtrückstand bis zum 13.11.2013 nicht
gutgeschrieben ist, werde ich die Zwangsvollstreckung
einleiten“.

Bitte was?
Dürfen die das?

Mahnung -> keine Zahlung -> Zwangsvollstreckung -> regulärer Weg…

Muss das nicht ohnehin irgendwo beantragt
werden?

Klaro, bei der Vollstreckungsstelle der Stadtkasse…

Besteht hier eine rechtliche Grundlage, wenn ich doch
meinen Anteil bezahlt habe?

Nachweisen, dass Abmeldung erfolgt ist und klarstellen, was nun noch bezahlt werden muss oder nicht - Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Amt bringt meistens Klarheit, bevor man hier diese Frage stellt ->Sind die einfach bekloppt?

Viele Gruße von Tara

Guten Morgen, zunächst mal kommt es darauf an, ob und wann die Forderung festgesetzt worden ist. Wenn Sie dem nicht widersprochen haben, wird der Verwaltungsakt bestandskräftig und es kann (ohne gerichtliche Überprüfung) die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden. Es stellt sich aber die Frage, ob Sie einen möglichen Bescheid rückwirkend aufheben lassen können, wenn Sie nachweisen können, dass Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt umgezogen sind. Dreh- und Angelpunkt ist immer die Festsetzung, und nicht etwa die Zwangsvollstreckungen, die aufgrund der Bescheide möglich sind. Viel Glück.