Hallo.
Kurz zum Sachverhalt:
Ich wohnte bis einschließlich September in der Stadt Leipzig und musste jährlich 100€ Zweitwohnungssteuer zahlen. Bei Anmeldung in der Stadt bekommt das Zweitwohnsteueramt oder wie auch immer die heißen natürlich alle Informationen, bei Abmeldungen natürlich nicht, sodass man sich dort extra abmelden muss. Dies habe ich erst im Oktober mitbekommen, konnte mich also dann erst abmelden. Dummenfang hat also geklappt.
Ich bekam also eine Mahnung mit Zahlungsaufforderung über 100€ + Gebühren, überwies 75€ + Gebühren (entspricht 9/12 Monaten) und damit war die Sache für mich erledigt.
Jene lustige Stadt sendete mir kurz darauf einen neuen Bescheid, aus dem keine Zahlungspflicht hervorging. Das stand sogar so bzw. so ähnlich in dem Brief drin.
Nun bekam ich einen neuen Brief, in dem Forderungen aus 26€ hervorgehen (die 25 + mal wieder ein Euro Säumniszuschlag). Ich zitiere:
„Wenn der Gesamtrückstand bis zum 13.11.2013 nicht gutgeschrieben ist, werde ich die Zwangsvollstreckung einleiten“.
Bitte was?
Dürfen die das? Muss das nicht ohnehin irgendwo beantragt werden? Besteht hier eine rechtliche Grundlage, wenn ich doch meinen Anteil bezahlt habe? Sind die einfach bekloppt?
Ich hoffe, dass sich hier jemand damit auskennt.