Zwischenverkauf vorbehalten

Hi,

als absoluter „Handels-Laie“ ist mir mal wieder die Formulierung „Zwischenverkauf vorbehalten“ aufgefallen.
Da ich mit dem Gedanken spielen muß (arbeitslos) wüßte ich gerne was genau dies bedeutet.
Ich verstehe dies so, dass ich die Ware nicht weiter, zumindest nicht ohne explizite Zustimmung, geschäftlich weiterverkaufen darf.
Danke für die Aufklärung, sie wird mir helfen, meine Überlegungen zu sortieren.

Gruß Volker

Hi

Zwischenverkauf vorbehalten ist eine Handelsklausel zwischen Verkäufer und potentiellem Käufer, die bedeutet, daß der Verkäufer die Sache so lange an andere Interessenten verkaufen kann, wie der mögliche Käufer den Antrag nicht angenommen hat. Bis zur Annahme bleibt der Verkäufer demnach nicht an sein Angebot gebunden.

Gruss
Cabochon

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Hallo Cabochon,

vielen Dank für die Antwort, ich brauch mir also nicht unnötig Gedanken zu machen, was Einschränkungen des Weiterverkaufs angeht, zu machen.
Die Formulierung „Zwischenzeitlicher Verkauf vorbehalten“ würde doch die Situation etwas besser beschreiben und hätte meine Frage erübrigt.
Gruß Volker