Hi,
als absoluter „Handels-Laie“ ist mir mal wieder die Formulierung „Zwischenverkauf vorbehalten“ aufgefallen.
Da ich mit dem Gedanken spielen muß (arbeitslos) wüßte ich gerne was genau dies bedeutet.
Ich verstehe dies so, dass ich die Ware nicht weiter, zumindest nicht ohne explizite Zustimmung, geschäftlich weiterverkaufen darf.
Danke für die Aufklärung, sie wird mir helfen, meine Überlegungen zu sortieren.
Gruß Volker