Hallo Experten,
ich habe in meinem Haus eine kleine, zweite Wohnung eingerichtet. Wird in den nächsten Tagen fertig.
Wie ich die Heizkosten verteile, weiß ich noch nicht, aber beim Strom kann man ja einen Zwischenzähler einbauen.
Meine Frage: reicht da so ein Billigteil aus dem Baumarkt oder muss der geeicht und verplombt sein?
Hängt ja eigentlich hinter meinem Hauptzähler, war jedenfalls damals schon so angedacht.
Hat da irgendwer 'ne Idee zu?
Danke!
Zeulino
nicht zur geldlichen Abrechnung gedacht - das steht eigentlich immer bei der Beschreibung ungeeichter Zwischenzähler. Nur mit einem geeichten biste auf der sicheren Seite, vor allem bei Streitigkeiten.
Hallo !
Wenn man eine Einliegerwohnung oder auch nur ein Zimmer vermietet und den Strom PRIVAT abrechnen will mit dem Mieter(was unüblich ist!),dann kann der sicher auf einen „echten“ geeichten Zwischenzähler bestehen.
Der liegt elektrisch natürlich HINTER dem Hauptzähler und VOR der zu messenden Anlage. Dazu muß es eine eigene Stromzuleitung von Hauptwohnung zur Unterverteilung der Mietwohnung geben.
Abgerechnet wird dann nach dem Strompreis,den auch der Wohnungseigentümer selbst zahlen muß. Es ist reine Rechenarbeit.
Die Zähler aus dem Baumarkt sind UNGEEICHTE Zähler,die kann man allenfalls zu eigenen Kontrollzwecken nehmen,danach würde ich nicht wagen abzurechnen.
Sagt der Mieter später NEIN,dann hat man den Schwarzen Peter,man kann kaum auf der Bezahlung bestehen,die man danach ermittelte.
Es gibt geeichte Zähler,die muß ein Fachmann einbauen(sowieso!) und die unterliegen der Eichpflicht,sie sind regelmäßig gegen neue Geräte auszuwechseln (5-10 Jahre ?). Denn eine Nacheichung findet nicht am eingebauten Gerät statt.
Bei Untervermietung von Zimmern mag es nicht anders gehen,als privat abzurechnen,aber eine Einliegerwohnung sollte eigene Stromversorgung haben,die auch einen eigenen Stromliefervertrag mit dem E-Versorger möglich macht. Der Mieter ist selbst Stromkunde und zahlt seinen Verbrauch selbst an den Versorger.
Der Vermieter hat damit dann nichts zu tun.
Übrigens,auch die Wasseruhren und Wärmemengenzähler unterliegen der Eichpflicht,wenn man danach abrechnen will.
MfG
duck313
Danke!
nicht zur geldlichen Abrechnung gedacht - das steht eigentlich
immer bei der Beschreibung ungeeichter Zwischenzähler.
Hm, grau ist alle Theorie. Hab jedenfalls keinen Hinweis gefunden. Nicht im Baumarkt und auch nicht beim Elektronikhandel.
Nur mit einem geeichten biste auf der sicheren Seite, vor allem bei
Streitigkeiten.
Die sollten eigentlich nicht vorkommen, na gut, man weiß ja nie …
Aber müssten dann nicht auch noch Plomben ran? Wer macht das?
Trotzdem Danke!
Zeulino
_ geldliche Abrechnung:
ich habe den Hinweis in Katalogen schon öfter geshen.
-
Du kannst z. B.bei Conrad auch geeichte Zähler kaufen. Auch als Hutschienenzähler, die sind klein, aber teuer.
Bauform wie LSS. Aber nur die einphasigen. -
Eichung müsste durchführen können (nachfragen, zumindest auskunft müssten sie erteilen können)
-
Energieversorger
-
vielleicht auch TÜV, DEKRA
-
PTB
Hallo Zeulino
Aber müssten dann nicht auch noch Plomben ran? Wer macht das?
Das macht der, der den Zähler geeicht hat. Wenn Du einen geeichten Zähler kaufst, ist der mit Plombe und Eichmarke versehen.
Gruß merimies
Wenn es ne Whg ist, liegt dann keine „Hauptleitung“ zu der? Lass doch die Whg vom EVU anschließen und die sollen direkt abrechnen. Dann hast du den Papierkram nicht - und den Verlust, denn der Zähler braucht auch Strom.
Hallo Experten,
ich habe in meinem Haus eine kleine, zweite Wohnung
eingerichtet. Wird in den nächsten Tagen fertig.
Wie ich die Heizkosten verteile, weiß ich noch nicht, aber
beim Strom kann man ja einen Zwischenzähler einbauen.
Dadurch wirst du aber zum Weiterverkäufer elektrischer Energie, was dir vermutlich untersagt ist.
(Um innerhalb einer Familie für Oma Anna nachzuschauen, ob ihre 10€ im Monat für ihr 2-Zimmer-Appartment in Ordung sind, ist das OK, aber Mietern ne Abrechnung zu schicken, das geht wohl nicht. Leider habe ich selber dazu noch nicht die gesetzliche Regelung gesehen, sie könnte sich aus dem EnWG ergeben.)
und den Verlust, denn der Zähler braucht auch Strom.
Den Zahlt aber nicht der Kunde. Der Zähler zählt nicht seinen Eigenverbrauch. Der ist praktisch null bzw. so eingestellt, das er ihn nicht zählt.
Gruß
Holger
Hallo Holger,
und den Verlust, denn der Zähler braucht auch Strom.
Den Zahlt aber nicht der Kunde. Der Zähler zählt nicht seinen
Eigenverbrauch. Der ist praktisch null bzw. so eingestellt,
das er ihn nicht zählt.
Eben, wenn die Einliegerwohnung einen eigenen Anschluss hat, wird der Zählerstromverbrauch vom EVU getragen.
Bei einem nachgeschalteten Pivatzähler, wird der Stromverbrauch des Privatzählers auf dem Hauptzähler verechnt.
MfG Peter(TOO)
Der Zwischenzähler nicht. da dieser aber nach dem „Hauptzähler“ geschaltet wird, erscheint dort der Grundverbrauch des Zwischenzählers.
Wenn man einen Zwischenzähler installiert, sollte man einen Grundpreis erheben, der die Zählerverbrauchskosten deckt.
Oft steht in den AGB des Versorgers genau das drin. Dort habe ich es gelesen.