hallo, was ist die aussage eines zwischenzeugnisses für den arbeitgeber? stimmt es, daß ein personalleiter den antrag auf ein zwischenzeugnis als eindeutigen willen zum abwandern versteht und dass damit die weiterbschäftigungschancen sinken? oder sieht man das als schriftliche rückmeldung der arbeitsleistung? wie gut eignet sich das zwischenzeugnis als druckmittel/ warnsignal gegenüber dem arbeitgeber?
Hallo, bei einem Zwischenzeugnis würde ich vorsichtig ran gehen. Wenn zu mir jemand kommen würde um sich ein Zwischenzeugnis geben zu lassen würde meine 1. Frage sein; Warum, hast Du die Absicht zu gehen?
Es kommt darauf an wie lange Du schon in der Firma bist und was Dein wirklicher Grund für ein Zwischzeugnis ist.
Grundsätzlich kann Dir das Zwischzeugnis kein Arbeitgeber verweigern. Vieleicht ist es ratsam, wenn es ein gutes Verhätnis in der Firma gibt, die Warheit zu sagen warum Du es haben möchtest. Rausschmeißen wird Dich deshalb keiner wenn Deine Leistungen i.O. sind.
Wenn Du das Zeugnis jedoch hast, dann schau genau auf die Formulierungen voller Zufriedenheit oder vollsten Zufriedenheit zum Beispiel, das sind schon gravierende Unterschiede.
Naja, mach Dein bestest daraus
Gruß Hanka
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Hallo,
Hallo, bei einem Zwischenzeugnis würde ich vorsichtig ran
gehen. Wenn zu mir jemand kommen würde um sich ein
Zwischenzeugnis geben zu lassen würde meine 1. Frage sein;
Warum, hast Du die Absicht zu gehen?
Würde ich auch fragen… allerdings kann so ein Zwischenzeugnis durchaus auch Sinn machen zB bei einem Wechsel des Aufgabenbereiches oder des Vorgesetzten.
Grundsätzlich kann Dir das Zwischzeugnis kein Arbeitgeber
verweigern.
Da habe ich andere Informationen. Grundsätzlich hat jeder Arbeitsnehmer Anrecht auf ein Arbeitszeugnis, wenn er die Firma verlässt. Ist er länger als drei Monate dort beschäftigt gewesen, hat er Anspruch auf ein qualifiziertes (dh mit ausführlicher Aufgabenbeschreibung und Bewertung), waren es weniger als drei Monate, hat er nur Anrecht auf eine Tätigkeitsbeschreibung (sog. unqualifiziertes). Ob der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausstellt, hängt meines Wissens von seinem Goodwill ab, dh er muss es nicht ausstellen.
Wenn Du das Zeugnis jedoch hast, dann schau genau auf die
Formulierungen voller Zufriedenheit oder vollsten
Zufriedenheit zum Beispiel, das sind schon gravierende
Unterschiede.
Stimmt, wobei das auch immer im Gesamtkontext gesehen werden sollte.
Gruß
Xelya
Hi,
es kommt wohl drauf an, ob ein triftiger Grund für ein Zwischenzeugnis vorliegt. Ich habe mal eins verlangt, als mein langjähriger Chef gekündigt hat, mit dem ich ein sehr gutes Verhältnis hatte und der meine gute Arbeit wirklich einschätzen konnte. Der Nachfolger hätte es ggf. anders gesehen, zumindest aber keine so genaue Beurteilung abgeben können. Aber letztlich habe ich schon damals auch in Betracht gezogen, die Firma zu wechseln, was ich 1 Jahr später auch getan habe. Also bei großen Umstrukturierungen oder gleichzeitigem Wechsel von Vorgesetzem und Arbeitsstelle ggf. ja, sonst eher nein. Ich würde eher mal mit dem Personalern reden (ich soll ja jetzt zu xy wechseln und dort eine neue Tätigeit machen. ggf. wäre es sinnvoll, wenn mein alter Chef ein kurzes Zwischenzeugnis erstellt, das sie in meine Personalakte ablegen)
–> Ich würde auch bei JEDEM Zwischenzeugnis, dass der AN ausgehändigt haben möchte zumindest einen unterschwelligen Wunsch, ggf. irgendwann mal wechseln zu wollen unterstellen. Wer nicht an einen Wechsel dnekt, denkt i.a. nicht an Zwischenzeugnisse.
A.