Zwischenzeugnis anfechten

Hallo zusammen,

ich muß leider etwas weiter ausholen…

es ist zum verzweifeln. Meine Tochter besucht derzeit die 5. Klasse einer Hauptschule. Sie hat den Übertritt in die Realschule wegen ihren Problemen in Mathematik nicht geschafft.
Ab der 5. Klasse gings stetig bergauf was Mathe angebht. Sie ist von der Note 4 bis auf Note 2 verbessert und hat in Mathe einen Notendurchschnitt von 3.

In Deutsch war sie immer sehr gut bis gut. Neben 4 mal Note 1 bei Nachschriften, hat Sie eine 2 bei einer Probe bekommen.

Danach ist ihre Klassenlehrerin leider schwer erkrankt. Im Halbjahreszeugnis war zu unserer Überraschung aber eine 3 in Deutsch eingetragen. Wir haben das Zeugnis bis heute nicht unterschrieben.
Auf unsere Frage, wie die 3 zustande kommt teilte man uns mit, die Klassenlehrerin hätte die Note auf ein Diktiergerät gesprochen und man könne nichts tun.

Ich habe das Theam mit der neuen Klassenlehrerin besprochen. Sie meinte ich könnte es zwar versuchen die Note ändern zu lassen, es würde aber nicht viel bringen, da diese Note nur zu einem Drittel zählt.
Da ich aber auch mal Mathematik in der Schule hatte, habe ich mal folgendes ausgerechnet:

2,66 (Durchschnitt ab dem Halbjahreszeugnis) + 2,66 + 3 (Halbjahreszeugnis) / 3 = 2,77

Wenn das Zeugnis aber korrigiert wird komme ich auf:
2,66 + 2,66 + 2 / 3 = 2,44

Somit hätte Sie die verdiente 2 im Übertrittszeugnis und könnte ohne Probeunterricht in die Realschule gehen.

Nun zu meinen Fragen:

  • Kann ich die Zeugnisnote anfechten? Sie ist definitiv FALSCH!
  • Stimmt die Aussage überhaupt, dass die Note aus dem Zeugnis einfach und der Durchschnitt danach doppelt zählt? In der 4. Klasse erzählte der Lehrer, es würden ALLE Noten ab Anfang des Schuljahre berücksichtigt.
  • Wohin kann ich mich wenden, falls sich die Schulleitung quer stellt?

Über Antworten wäre ich euch sehr dankbar, da mir nicht viel Zeit bleibt zu handeln.

Viele Grüße!

Welches Bundesland? (OWT)

Gruß
MK

Hallo,

In Deutsch war sie immer sehr gut bis gut. Neben 4 mal Note 1
bei Nachschriften, hat Sie eine 2 bei einer Probe bekommen.

Das ergäbe dann schonmal einen schriftlichen Durchschnitt von 1,2.

Auf unsere Frage, wie die 3 zustande kommt teilte man uns mit,
die Klassenlehrerin hätte die Note auf ein Diktiergerät
gesprochen und man könne nichts tun.

Nur weil die Note auf ein Diktiergerät gesprochen wurde lässt sich da nichts ändern? Man kann trotz schwerer Krankheit bei der Lehererin nachhaken, weil es sich um einen einfachen Lesefehler (z.B.) handeln könnte.

es würde aber nicht viel bringen, da diese Note nur zu einem Drittel zählt.

Wieso zählt die Deutschnote zu einem Drittel? Es gibt noch andere Hauptfächer, die da lauten: Mathe und Englisch. Das ergäbe für mich schon drei Drittel, aber wir haben die Nebenfächer, die ja wenigstens nicht ganz unerheblich sind, außer Acht gelassen.

2,66 (Durchschnitt ab dem Halbjahreszeugnis) + 2,66 + 3
(Halbjahreszeugnis) / 3 = 2,77
Wenn das Zeugnis aber korrigiert wird komme ich auf:
2,66 + 2,66 + 2 / 3 = 2,44

Stimmt.
Außerdem müsste die mündliche Note - natürlich nur rein rechnerisch, den pädagogischen Aspekt vergessen wir jetzt mal - schon eine 4+ bis 4 sein, damit die Zeugnisnote einen Sinn ergibt:

[(4*1+2)/2)+ x]/2 = 2,5 (Wenn wir mal davon ausgehen, dass die Note eine 3 mit megagroßem Plus ist, ansonsten würde es eine noch schlechtere mündliche Note ergeben)
(1,2 + x)/2 = 2,5
x = 3,8

Bei den Arbeiten ist eine solche mündl. Note fast unvorstellbar.

Nun zu deinen Fragen:

  • Kann ich die Zeugnisnote anfechten? Sie ist definitiv
    FALSCH!

Auf jeden Fall und du solltest es auch, aber erstmal würde ich mich mit der alten Klassenleherin in Verbindungen setzen oder um deren Aufzeichnungen über deine Tochter beten.

  • Stimmt die Aussage überhaupt, dass die Note aus dem Zeugnis
    einfach und der Durchschnitt danach doppelt zählt? In der 4.
    Klasse erzählte der Lehrer, es würden ALLE Noten ab Anfang des
    Schuljahre berücksichtigt.

Wie bereits erläutert, kann es nicht stimmen.

  • Wohin kann ich mich wenden, falls sich die Schulleitung quer
    stellt?

Ich glaube kaum, dass es da noch sehr viele Möglichkeiten gibt, aber ich muss zugeben, da bin ich überfragt.

Über Antworten wäre ich euch sehr dankbar, da mir nicht viel
Zeit bleibt zu handeln.

Es geht schließlich um den schulischen und beruflichen Werdegang eines jungen Menschen. Gern geschehen.

Patrick


Gruß
MK

Hallo,

nicht in Hamburg. Da werden die Hauptschulen gerade abgeschafft. Warum eigentlich? :wink:

In Bayern.

Grüße Serhat

nicht in Hamburg. Da werden die Hauptschulen gerade
abgeschafft. Warum eigentlich? :wink:

Tach

Arhhh, wenn Du möchtest, dass Dir jemand hilft, solltest Du kooperativer sein. Wir leben in der Föderalismusidiotie … äh im Föderalismusstaat. Bildung ist Ländersache und Regelungen unterscheiden sich von Land zu Land mitunter stark. Außerdem steht das auch deutlich in der Brettbeschreibung:
„Wichtig: Da Kultur Ländersache ist, bitte bei diesbezüglichen Fragen immer das entsprechende Bundesland angeben!“

Stefan

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Hallo Stefan,

für mich ist das „warum eigentlich?“ auf die Abschaffung der Hauptschulen gezielt und sicher nicht unkooperativ zu sehen.

Grüße

Uschi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

für mich ist das „warum eigentlich?“ auf die Abschaffung der
Hauptschulen gezielt und sicher nicht unkooperativ zu sehen.

Und hat überhaupt nichts mit der Originalfrage zu tun.
Wenn schon der Frager nicht on topic bleiben kann -

Gruß
Elke

1 Like

Hallo,

Ich versuchs mal. Wir haben bei uns nur sogenannte Halbjahresinformationen, die können nicht angefochten werden. Ein Zeugnis, bzw. die Noten können in einem ganz normalen Widerspruchsverfahern angefochten werden.

Dazu geht man zuerst auf den Lehrer zu, der die Note verantwortet. Danach zum Schulleiter, der unterschreibt ja auch das Zeugnis. Entweder er schafft Abhilfe oder nicht. Dann geht es zur übergeordneten Behörde. Wie die bei euch heisst weiss ich nicht. Bei uns wäre das das Schulamt für die Hauptschule, das Regierungspräsidium für die Gymnasien.

Die Behörde will dann deine Stellungnahme, sie fordert eine Stellungnahme vom Schulleiter und vom verantwortlichen Lehrer an. Dann wird entschieden. Entweder wird Abhilfe geschaffen oder du musst beim Verwaltungsgericht klagen.

Wenn die obere Behörde Abhilfe schafft ist euch geholfen, wenn nicht, dann kann die Entscheidung möglicherweise mit Kosten verbunden sein. Ich kenne mich allerdings in der bayrischen Gebührenordnung nicht aus.

Warum gehst du mit dem Zeugnis nicht einfach zur Wunschschule, schilderst euer Problem und lässt den aufnehmenden Schulleiter entscheiden, vielleicht sogar mit einer Aufnahmeprüfung?

Gruß
MK