Guten Morgen,
es geht um einen relativ großen Betrieb mit mehreren Hierarchiestufen. Ein Vorgesetzter wechselt. Hat eine Führungsposition, die zwei Hierarchiestufen unter dem Wechsler steht, dann einen Anspruch auf Zwischenzeugnis?
Die besagte Person hat in den vergangenen Jahren einen Wechsel vom „Arbeitnehmer zur Führungskraft“ hinter sich. Dies ist eher „schleichend“ erfolgt. Welchen Inhalt sollte das Zeugnis haben, gehören dann die operativen Erfolge hinein?
Bzw. beschreibt das Zeugnis ggf. den kompletten nennenswerten Verlauf nach dem letzten Zeugnis?
Schon jetzt ein freundliches Dankeschön und viele Grüße