in den evangelischen
Kirchen gibt es kein sakramentales Priestertum.
welches für die Taufe aber gar nicht nötig ist
Für eine ordentliche Taufe schon. Can. 861 § 1 CIC: „Ordentlicher Spender der Taufe ist der Bischof, der Priester und der Diakon“ - das sind in der katholischen Kirche die drei sakramentalen Weihegrade.
Grundsätzlich erforderlich sind seit dem IV. Lateranum (bestätigt durch das Tridentinum) lediglich ‚rechte Taufformel‘ (die Herr Dewald übrigens vermutlich nicht kennt), rechte materia (also Wasser) und ‚rechte Absicht‘ des Taufenden. Sind diese Erfordernisse erfüllt, ist nach katholischem Verständnis auch eine außerordentliche Taufe gültig. Also eine Nottaufe oder - nach heutigem Verständnis - auch eine Taufe durch einen evangelischen Pfarrer.
Für traditionelle Katholiken ist es eben ein
Unterschied, ob das Sakrament der Taufe durch einen geweihten
Priester oder Diakon oder ‚nur‘ durch einen
ordinierten Pfarrer
das ist aber ein komisches „Verständnis“. ich nenne sowas eher
Ignoranz.
Ich gratuliere. In Sachen Intoleranz können Du und die katholischen Großeltern des Säuglings sich die Hände reichen. Ignorant nenne ich Dein Unverständnis gegenüber dem Bedauern der katholischen Großeltern, dass ihr Enkel keine ordentliche Taufe erhält sondern eine - nach ihrem Verständnis - allenfalls zweitklassige. Menschen mit anderen religiösen Vorstellungen ein „komisches Verständnis“ zu bescheinigen ist im ökumenischen Sinne auch nicht gerade vorbildlich.
Die Magdeburger Erklärung, auf der die gegenseitige
Anerkennung des evangelischen und katholischen Taufritus
beruht, ist gerade einmal 4 Jahre alt
dh. aber nicht, dass die Regelung der Anerkennung der Taufe
nicht schon vorher gegolten haben. Denn das ist wirklich ein
alter Hut und war lange vorher schon so.
Genau das heisst es. Es gab als Vorläufer lediglich eine Vereinbarung zwischen der Evangelischen Kirche des Rheinlandes und den Bistümern der Kirchenprovinz Köln (wobei nach meiner Erinnerung das Bistum Limburg da nicht mitmachte). Also fünf von 27 Bistümern und eine von 22 der EKD angeschlossenen Kirchen. Und auch diese Vereinbarung wurde erst vor 15 Jahren getroffen. Die sog. Kovergenzerklärung von Lima aus dem Jahr 1982 hatte in Hinsicht auf die gegenseitige formale Anerkennung der Taufe lediglich Aufforderungscharakter, weswegen die Magdeburger Erklärung sich auch darauf berief.
Der entscheidende Punkt, wo die katholische Kirche da über ihren Schatten sprang war, dass sie nicht nur das Erfordernis ‚rechter Absicht‘ grundsätzlich als gegeben ansah (das war durchaus nicht immer so) sondern sich auch in Hinsicht auf die ‚rechte Taufformel‘ damit begnügte, dass im oder(!) auf den „Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ (gem. Mt 28.18) getauft wird und allein dies schon als hinreichend erklärte. Dieser Kompromiss schließt übrigens diejenigen Freikirchen aus, die lediglich im (oder auf den) Namen Jesu Christi taufen und natürlich auch die sog. Zeugen Jehovas.