1,29 Promille BAK mit dem Fahrrad

Mahlzeit!
Ich bin mit 1,29 Promille BAK bei den Herren in grün getestet worden.
Allerdings lag der gepustete Wer vorher bei 1,8!

Bin aus der Probezeit raus, hatte keine Ausfallerscheinungen und habe micht soweit ganz gut benommen.

Das ganze läuft jetzt als 316 StGB Trunkenheit im Verkehr.

Hat da jmd nen Plan was da jetzt auf mich zu kommt?
So alles in allem?
Komplette Kosten Punkte etc?
MPU mit pinkeln?

Grundsätzlich hab ich kein Problem damit den Lappen für nen Jahr abzugeben, da ich ab August für ein Jahr weg bin.

Danke ;- )

Was meinst Du mit "Allerdings lag der gepustete Wer vorher bei 1,8!"

VOR dem ins-Auto-steigen?

Hi
Mitbekommen? es geht um ein Fahrrad… :wink:

Gruß
haWeThie

Hi
genau kann man das nicht sagen - aber
a) handelt es sich um eine Straftat
b) rechne mit einer Geldbuße und einem Entzug der FE
c) MPU wird nicht kommen (erst ab 1,6 Promille)

Gruß
haweThie

Hi
genau kann man das nicht sagen - aber

sicher kann man das genau sagen, du schreibst aber lieber was falsches

a) handelt es sich um eine Straftat

aha, wieso den das? quelle?

b) rechne mit einer Geldbuße und einem Entzug der FE

aha, wieso den das? quelle?

a) handelt es sich um eine Straftat

aha, wieso den das? quelle?

Frage gelesen?

Das ganze läuft jetzt als 316 StGB Trunkenheit im Verkehr.

Das ist doch ein Straftatbestand?

b) rechne mit einer Geldbuße und einem Entzug der FE

aha, wieso den das? quelle?

Geldstrafe und Entzug der FE sind nach §316 StGB möglich und üblich.

Gruß Crack

Hallo,

Ich bin mit 1,29 Promille BAK bei den Herren in grün getestet worden.

Also mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in Bayern oder im Saarland.

Allerdings lag der gepustete Wer vorher bei 1,8!
Bin aus der Probezeit raus, hatte keine Ausfallerscheinungen und habe micht soweit ganz gut benommen.

Sowas kann das Gegenteil eine Win-win-Situation sein. Ausfallerscheinugen würden für eine Straftat auch unter 1,6 sprechen. Fehlen sie, kann das als hohes Maß an Gewöhnung interpretiert werden

Das ganze läuft jetzt als 316 StGB Trunkenheit im Verkehr.

Hat da jmd nen Plan was da jetzt auf mich zu kommt?

Kommt sehr drauf an. Das Überschreiten der 1,6 Promille ist kein Voraussetzung. Sie grenzt vielmehr nur irgendwelchen Ermessenspielraum nach unten ab, da dann unwiderlegbar die Fahruntüchtigkeit vermutet wird. Darunter kann man sie also noch widerlegen. Die subjektive Bewertung des Deliquenten wird dabei naturgemäß nur eine untergeordnete Rolle spielen. So kann der Radfahrer zwar vielleicht geradeaus fahren, hat aber „im Suff“ vergessen bei Dunkelheit das Licht anzumachen oder sonstwas vergessen/übersehen.

So alles in allem?
Komplette Kosten Punkte etc?

Möglich.

MPU mit pinkeln?

Möglich.

Grundsätzlich hab ich kein Problem damit den Lappen für nen Jahr abzugeben, da ich ab August für ein Jahr weg bin.

Dort wird er nicht gebraucht bzw. man hat einen, der dort gültig ist? Den deutschen kann man ja dann nicht vorzeigen, wenn er zu Hause auf dem Revier rumliegt.

Da das Ganze mit einigen Unwägbarkeiten verbunden ist, würde ich unbedingt empfehlen wollen, heirfür einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Der kennt nicht nur die grundsätzlichen Dinge, die man tun und lassen sollte, sondern hat auch Erfahrungen mit den konkreten Gegebenheiten vor Ort. Den Führerschein kann ja nicht nur ein Gericht einziehen, sondern auch die Straßenverkehrsbehörde (heißt die übrall so?), wenn sie die erforderliche Eignung als nicht gegeben ansieht. Gewohnheitsmäßiger Alkoholkonsum kann zu solchen Zweifeln daran führen.

Grüße

Hallo hawethie,

achso,und das berechtet ihn dazu mit Alkohol Fahrad zu Fahren ?

Oder fährt er nur Besoffen,weil er den Führerschein sowiso für ein Jahr nicht braucht ?

Man oh man,wo sind wir gelandet,aber du bist ja Beamter.

Gruß

MückeHH

a) handelt es sich um eine Straftat

aha, wieso den das? quelle?

Frage gelesen?

jepp, zwischen straftat und ermittel liegt aber doch ein riesen unterschied

Das ganze läuft jetzt als 316 StGB Trunkenheit im Verkehr.

Das ist doch ein Straftatbestand?

und? gerüchteweise muss man den auch beweisen

b) rechne mit einer Geldbuße und einem Entzug der FE

aha, wieso den das? quelle?

Geldstrafe und Entzug der FE sind nach §316 StGB möglich und
üblich.

das mag stimmen, aber wie du oben so schön gesagt hast, mal die Frage lesen.
Wo liegt den die Grenze bei Fahrradfahrern und Alk? Da ich keine Gefährungung und keinen Unfall im Sachverhalt finde, wird der 316 ein schuss in den Offen.

Gruß Crack

gruß

Moin

Hallo hawethie,

achso,und das berechtet ihn dazu mit Alkohol Fahrad zu Fahren
?

Ja

Oder fährt er nur Besoffen,weil er den Führerschein sowiso für
ein Jahr nicht braucht ?

nee, und selbst wenn, wenns ihm spass macht

Man oh man,wo sind wir gelandet,aber du bist ja Beamter.

aus deiner antwort schließe ich, das wir nicht in einem expertenforum sind
was berechtigt jemand, mit 0.49 Promille auto zu fahren? ja richtig, der führerschein

Naja Auto fahren war nicht mehr drin.
Also mit dem Fahrrad nach Hause.

Auch sehr leichtsinnig wie ich mitlerweile eingesehen habe, allerdings ging es die 787894561 male davor auch gut, und doof wie man dann nunmal unter Alkohol ist versucht mans dann nochmal.

Das ganze ist in NRW passiert. Sorry!

Also erstmal einen Anwalt drüber schauen lassen?

Allerdings habe ich keine Rechtschutzversicherung, demnach wärs vllt abzuwägen was mich denn alles in allem billiger kommt?
Vom Anwalt raus hauen lassen oder Strafe zahlen + Pappe abgeben?

Das ganze läuft jetzt als 316 StGB Trunkenheit im Verkehr.

Das ist doch ein Straftatbestand?

und? gerüchteweise muss man den auch beweisen

Und? Wo ist das Problem?
Wenn dieser Tatvorwurf gemacht wird dann wird das Gründe haben, z.B. Ausfallerscheinungen. Die wird dann ja jemand gesehen haben und ist somit Zeuge, als Beweis dient dann diese Zeugenaussage.

Wo liegt den die Grenze bei Fahrradfahrern und Alk? Da ich
keine Gefährungung und keinen Unfall im Sachverhalt finde,
wird der 316 ein schuss in den Offen.

Es muss auch keine Gefährdung oder gar einen Unfall gegeben haben, Ausfallerscheinungen reichen schon bei 0,3‰ + völlig aus, auch bei Radfahrern…

Gruß Crack

ich weiss nicht wie du das machst, aber ich halte mich an den sachverhalt und in dem steht klar, keine ausfallerscheinungen

ich weiss nicht wie du das machst, aber ich halte mich an den
sachverhalt und in dem steht klar, keine ausfallerscheinungen

Das mache ich nicht anders, denn in der Frage ist auch zu lesen:

Das ganze läuft jetzt als 316 StGB Trunkenheit im Verkehr.

Beschuldigte schätzen die Situation regelmäßig anders ein als die Verfolgungsbehörden.
Die Polizei wird nicht grundlos einen Straftatbestand als erfüllt ansehen wenn da nicht etwas dran wäre, im Zweifel hält man Rücksprache mit einem Staatsanwalt - und dann ist die Sache meist schon recht wasserdicht…

Gruß Crack

hmmm - keine Ausfallerscheinungen bei 1,29??
d.h. Gewöhnung an Alkohol - da könnte die Behörde auf Dumme Gedanken kommen.

Ach ja: ist 1,1 Umdrehungen nicht mehr die Grenze zur Strafbarkeit (auch auf dem Rad?)
Das waren mal 1,6, ist aber (wenn ich mich recht entsinne) gesenkt worden.
Ich lerne aber gerne dazu, wenn du mir sagst (bitte mit Quelle) wo die Grenzen denn heute liegen.

Gruß
HaWeThie

hmmm - keine Ausfallerscheinungen bei 1,29??
d.h. Gewöhnung an Alkohol - da könnte die Behörde auf Dumme
Gedanken kommen.

oder ihn könnte ein komet treffen, bleiben wir doch mal bei sachverhalt

Ach ja: ist 1,1 Umdrehungen nicht mehr die Grenze zur
Strafbarkeit (auch auf dem Rad?)

war sie bei dem rad noch nie

Das waren mal 1,6, ist aber (wenn ich mich recht entsinne)
gesenkt worden.

da entsinnst du falsch

Ich lerne aber gerne dazu, wenn du mir sagst (bitte mit
Quelle) wo die Grenzen denn heute liegen.

da hat sich nichts geändert, weiterhin bei 1.6. die verkehrsminister sollen aber bis herbst diesen jahres was vorlegen… und wenn du mir nicht glaubst, schnapp dir den Münchener und guck da unter §316 nach :wink:

ich weiss nicht wie du das machst, aber ich halte mich an den
sachverhalt und in dem steht klar, keine ausfallerscheinungen

Das mache ich nicht anders, denn in der Frage ist auch zu
lesen:

Das ganze läuft jetzt als 316 StGB Trunkenheit im Verkehr.

Beschuldigte schätzen die Situation regelmäßig anders ein als
die Verfolgungsbehörden.
Die Polizei wird nicht grundlos einen Straftatbestand als
erfüllt ansehen wenn da nicht etwas dran wäre, im Zweifel hält
man Rücksprache mit einem Staatsanwalt - und dann ist die
Sache meist schon recht wasserdicht…

das ist wohl auch der grund, wieso gerichte urteilen. sicher „ermitteln“ man auf den 316, aber wenn jemand sagt, mein nachbar hat seine frau erschossen, ist nur durch die aufnahme der ermittlung noch nicht der straftatbestand des mordes erfüllt.

und man redet nicht im zweifel mit dem staatsanwalt, man redet erstmal nur mit dem anwalt und der entscheidet dann, was gemacht wird.
solange nicht mal ne vorladung der staatsanwaltschaft vorliegt und man so clever war, nichts zu sagen wartet man erstmal ab

Vom Anwalt raus hauen lassen oder Strafe zahlen + Pappe
abgeben?

Vom Anwalt vertreten lassen, Anwalt zahlen, Strafe zahlen und Pappe abgeben wäre auch eine nicht unwahrscheinliche Version.

und man redet nicht im zweifel mit dem staatsanwalt, man redet
erstmal nur mit dem anwalt und der entscheidet dann, was
gemacht wird.

Nicht von „man“ ist die Rede gewesen sondern von der Polizei.
Und die hält Rücksprache mit einem Staatsanwalt, nämlich dann wenn sie sich vergewissern muss/möchte ob die Vorwürfe für ihr weiteres Handeln ausreichend sind.
Wofür sollte denn die Polizei einen Anwalt brauchen…?

Gruß Crack