Hallo,
Ich bin mit 1,29 Promille BAK bei den Herren in grün getestet worden.
Also mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in Bayern oder im Saarland.
Allerdings lag der gepustete Wer vorher bei 1,8!
Bin aus der Probezeit raus, hatte keine Ausfallerscheinungen und habe micht soweit ganz gut benommen.
Sowas kann das Gegenteil eine Win-win-Situation sein. Ausfallerscheinugen würden für eine Straftat auch unter 1,6 sprechen. Fehlen sie, kann das als hohes Maß an Gewöhnung interpretiert werden
Das ganze läuft jetzt als 316 StGB Trunkenheit im Verkehr.
Hat da jmd nen Plan was da jetzt auf mich zu kommt?
Kommt sehr drauf an. Das Überschreiten der 1,6 Promille ist kein Voraussetzung. Sie grenzt vielmehr nur irgendwelchen Ermessenspielraum nach unten ab, da dann unwiderlegbar die Fahruntüchtigkeit vermutet wird. Darunter kann man sie also noch widerlegen. Die subjektive Bewertung des Deliquenten wird dabei naturgemäß nur eine untergeordnete Rolle spielen. So kann der Radfahrer zwar vielleicht geradeaus fahren, hat aber „im Suff“ vergessen bei Dunkelheit das Licht anzumachen oder sonstwas vergessen/übersehen.
So alles in allem?
Komplette Kosten Punkte etc?
Möglich.
MPU mit pinkeln?
Möglich.
Grundsätzlich hab ich kein Problem damit den Lappen für nen Jahr abzugeben, da ich ab August für ein Jahr weg bin.
Dort wird er nicht gebraucht bzw. man hat einen, der dort gültig ist? Den deutschen kann man ja dann nicht vorzeigen, wenn er zu Hause auf dem Revier rumliegt.
Da das Ganze mit einigen Unwägbarkeiten verbunden ist, würde ich unbedingt empfehlen wollen, heirfür einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Der kennt nicht nur die grundsätzlichen Dinge, die man tun und lassen sollte, sondern hat auch Erfahrungen mit den konkreten Gegebenheiten vor Ort. Den Führerschein kann ja nicht nur ein Gericht einziehen, sondern auch die Straßenverkehrsbehörde (heißt die übrall so?), wenn sie die erforderliche Eignung als nicht gegeben ansieht. Gewohnheitsmäßiger Alkoholkonsum kann zu solchen Zweifeln daran führen.
Grüße